Nach der Föderalismusreform fällt das Versammlungsrecht in die Gesetzgebungskompetenz der Länder, die allerdings ohne eigenes Gesetz das bestehende Bundesgesetz weiter gelten lassen können. Bayern, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben bereits von ihrer Kompetenz Gebrauch gemacht und eigene Versammlungsgesetze verabschiedet. Nun wollen auch die Schleswig-Holsteiner nachziehen.
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Was SPD, Grüne und SSW dort in Schleswig-Holstein auf den Weg bringen wollen, würde die Versammlungsfreiheit im Vergleich zum geltenden Bundesrecht massiv einschränken. Dass sich jetzt ausgerechnet Die Grünen S-H, die so entscheidend an der Fortentwicklung der bundesdeutschen Demonstrationskultur mitgewirkt haben, der Versammlungsfreiheit nun die Keule des Strafrechts entgegensetzen wollen, ist schon mehr als verwunderlich. Sind die Proteste um Brokdorf wirklich schon vergessen?
Die Piratenpartei listet im Einzelnen auf, wie die Versammlungsfreiheit beschnitten werden soll – und das geht noch wesentlich weiter als das umstrittene Bayrische Versammlungsgesetz:
Aufgrund der vielen unklaren Formulierungen und deren Unbestimmtheit kritisiert auch der Richterbund Schleswig-Holstein den Gesetzentwurf und hält diesen für unpraktikabel.
Eine Gegenüberstellung der landesspezifischen Regelungen anderer Bundesländer und dem Muster-Entwurf eines Versammlungsgesetzes im Vergleich zu dem Gesetzesentwurf stellt der Wissenschaftliche Dienst des Landtags Schleswig-Holstein bereit.
Dieses Beispiel des Versammlungsrechts veranschaulicht auch sehr schön, dass das was man als (außer-) parlamentarische Opposition einst forderte, nicht mehr so einfach umzusetzen ist, wenn man die Regierungsverantwortung übernimmt.
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