Strafakte.de

Erstes Urteil zum sogenannten Stealthing

Im Dezember verurteilte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten einen 37-jährigen Bundespolizisten zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung, weil er heimlich das Kondom beim Geschlechtsverkehr entfernte. Zudem muss er 3.095,59 Euro an das Opfer zahlen. Dieses Urteil ist deutschlandweit vermutlich das Erste in einem Fall zum sogenannten Stealthing. „Mir ist kein Fall bekannt, in dem ein […]


Konfliktverteidigung und Prozessverschleppung

Der Strafprozess ist kein Beliebtheitscontest. Ihm wohnt vielmehr naturgemäß der Streit inne um die Rechte des Beschuldigten. Die dazu nötigen Mittel zeigt die Strafprozessordnung auf, etwa das Fragerecht, das Beweisantragsrecht oder das Recht zur Stellungnahme. Nutzt ein Verteidiger diese Rechte, macht schnell das böse Wort der Konfliktverteidigung die Runde. Maßgeblichen Anteil an der Entwicklung des […]


Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch

In der vergangenen Woche verurteilte das Amtsgericht Gießen eine Ärztin, die auf Ihrer Internetseite Informationen über Schwangerschaftsabbrüche anbot. Die Allgemeinärztin, die auch selbst Abtreibungen vornimmt, hatte auf ihrer Internetseite unter ihrem Leistungsspektrum auch den Begriff „Schwangerschaftsabbruch“ aufgeführt und in einem zum Download angebotenen PDF-Dokument Informationen bereitgestellt. Schon die amtliche Überschrift „Werbung für den Abbruch der […]


Die badische Aktenheftung

Ein kleines badisches Dorf, etwa einzugrenzen auf den Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe,1 hält es tatsächlich immer noch für sinnvoll, seine Strafakten auf eine Aktenschnur einzufädeln. Dieses Prozedere wird als Badische Aktenheftung bezeichnet und geht auf deren Aktenordnung zurück, die dort seit Jahrhunderten (zumindest seit 1801) so praktiziert wird. Die Akten werden mit einem speziellen Locher links oben […]


Fristverlängerung muss schon sein

Strafverteidiger dürfen sich gegenüber anderen Rechtsanwälten glücklich schätzen: Es gibt nur wenige Fristen, die eingehalten werden müssen und nicht zu verlängern sind – allen voran die Revisionsbegründungsfrist. Ein äußerst beliebter Fehler, vor allem von Zivilrechtlern. Auch die Rechtsmittelfristen, etwa Berufung und Revision sind einzuhalten, wobei grundsätzlich eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich ist, denn […]