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Eisenberg – Beweisrecht der StPO

Das grundlegende Prinzip des deutschen Strafprozessrechts ist die Ermittlung des wahren Sachverhalts, demnach die Erforschung der materiellen Wahrheit. Seiner Aufklärungspflicht kommt das Gericht nach durch die Erhebung und Würdigung sämtlicher zur Verfügung stehender Beweise, die nicht ausnahmsweise einem Verwertungsverbot unterliegen. Dem Beweisrecht hat Eisenberg einen Spezialkommentar gewidmet, der sich nicht wie üblich an der Reihenfolge […]


Strafprozessordnung (mit GVG und Nebengesetzen)

Das Strafprozessrecht ist die „Königsdisziplin“ der Strafverteidigung und hervorragende Kenntnisse im Verfahrensrecht sind praktisch unabdingbar. Der StPO-Handkommentar von Meyer-Goßner / Schmitt ist ein wertvolles und bewährtes Hilfsmittel als Nachschlagewerk für einen schnellen Überblick. Im Dienstzimmer des Staatsanwalts oder Richters ist er (häufig das einzige) Arbeitsmittel, so dass an diesem Standardwerk in der täglichen Praxis kein […]


Beweisrecht der StPO

Das grundlegende Prinzip des deutschen Strafprozessrechts ist die Ermittlung des wahren Sachverhalts, demnach die Erforschung der materiellen Wahrheit. Seiner Aufklärungspflicht kommt das Gericht nach durch die Erhebung und Würdigung sämtlicher zur Verfügung stehender Beweise, die nicht ausnahmsweise einem Verwertungsverbot unterliegen. Dem Beweisrecht hat Eisenberg einen Spezialkommentar gewidmet, der sich nicht wie üblich an der Reihenfolge […]