Heimlich, still und leise soll nun eine „Opt-out“-Regelung geschaffen werden, die es ermöglicht, im Verordnungswege auch nach dem 1. Januar 2026 die Anlage und (Weiter-)Führung von Strafakten in Papierform zu gestatten. Digitale Strafakte (eAkte) ade! Dies hat das Bundesministerium der Justiz in einer Pressemitteilung bekannt gegeben und ich vermisse irgendwie den Aufschrei. Zehn Jahre Zeit […]
