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Die badische Aktenheftung

Ein kleines badisches Dorf, etwa einzugrenzen auf den Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe,1 hält es tatsächlich immer noch für sinnvoll, seine Strafakten auf eine Aktenschnur einzufädeln. Dieses Prozedere wird als Badische Aktenheftung bezeichnet und geht auf deren Aktenordnung zurück, die dort seit Jahrhunderten (zumindest seit 1801) so praktiziert wird. Die Akten werden mit einem speziellen Locher links oben […]