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Wiederaufnahmeverfahren

Der größte Feind der Wahrheit ist meist nicht die Lüge, sondern der Irrtum. Unglücklicherweise sind auch in einem Strafverfahren solche Justizirrtümer nicht gänzlich auszuschließen – und so werden nicht selten eigentlich Unschuldige zu Verurteilten.

Die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens ist nach deutschem Recht nur unter bestimmten, äußerst engen Voraussetzungen überhaupt möglich. Aus Gründen der Rechtsklarheit kann auch ein „Fehlurteil“ nicht einfach aufgehoben werden; dafür bedarf es des außerordentlichen Rechtsbehelf der Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten (§ 359 StPO). Nur dieses Wiederaufnahmeverfahren kann die Rechtskraft des Strafurteils im Interesse materieller Einzelfallgerechtigkeit durchbrechen. Erfolgreiche Wiederaufnahmeanträge sind in der Praxis allerdings äußerst selten, die Hürden dafür überaus hoch, die Gerichte auch in Fällen eines offensichtlichen Fehlurteils ausgesprochen unnachgiebig. Der Antrag kann lediglich auf neue Tatsachen oder Beweise gestützt werden, die geeignet sind, allein oder in Verbindung mit früher erhobenen Beweisen die Freisprechung des Verurteilen zu begründen („propter nova“).

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Ein Wiederaufnahmeverfahren sollte nur von einem sehr erfahrenen Strafverteidiger betrieben werden, der insbesondere im Strafprozessrecht hervorragende Kenntnisse und ausreichend Erfahrung besitzt und mindestens bereits eine Wiederaufnahme erfolgreich durchgesetzt hat.
 

Aktuelle Informationen zum Thema Wiederaufnahmeverfahren:

Bittere Erfahrung

Es sei eine „bittere Erfahrung“, die einen Verteidiger alsbald ereilt, wenn es um ein Wiederaufnahmeverfahren geht. So formuliert es Rechtsanwalt Gerhard Strate in seinem Beitrag für das Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung (S. 1133 ff.).1 Während das Ermittlungsverfahren und auch das Hauptverfahren noch unter der Maxime der Wahrheitsermittlung (§ 244 Abs. 2 StPO) stehen, gilt dieses Prinzip […]


Landgericht Regensburg veröffentlicht Mollath-Urteil

Gerade in der vergangenen Woche veröffentlichte das Landgericht München II das Urteil gegen Uli Hoeneß, jetzt hat das Landgericht Regensburg das 121-seitige Urteil des Wiederaufnahmeverfahrens zugunsten Gustl Mollath auf seiner Internetseite veröffentlicht, der am 14. August 2014 freigesprochen wurde (6 KLs 151 Js 4111/2013 WA). Auch der ehemalige Verteidiger von Gustl Mollath, Gerhard Strate, hat […]


Für das, was Sie erlebt haben, fehlen einem die Worte

„Wir können mit diesem Urteil nur das Recht wiederherstellen, nicht aber die Gerechtigkeit. […] Für das, was Sie erlebt haben, fehlen einem die Worte. Wir fühlen mit ihnen.“ Nur äußerst selten hört man vor Gericht eine Entschuldigung von der Richterbank. Gestern aber hallten diese Worte durch einen Gerichtssaal im Landgericht Essen. Verhandelt wurde dort das […]


Ex-Frau von Mollath wird das Zeugnis verweigern

Am 07.07.2014 beginnt vor dem Landgericht Regensburg die Hauptverhandlung im Wiederaufnahmeverfahren zugunsten des Gustl Mollath. Bereits heute ließ dessen Ex-Frau Petra M. über ihren Rechtsanwalt mitteilen, dass sie nicht beabsichtige gegen ihren geschiedenen Ehemann auszusagen. Das Recht zur Zeugnisverweigerung räumt ihr unzweifelhaft § 52 Abs. 1 Nr. 2 StPO ein, der da sagt: Zur Verweigerung […]


Fehlurteile und ihre Ursachen

Ein Angeklagter sieht sich bei „Vier-Augen-Delikten“ in bestimmten Fallkonstellationen immer öfter einer de facto „in dubio contra reum“-Rechtssprechung ausgesetzt.1 Gerichte beachten nicht immer, dass es sich bei Einlassungen von „Opferzeugen“ streng genommen schlicht um Parteiangaben handelt, die schon allein aus diesem Grund einer angemessenen, gerichtlichen Glaubwürdigkeitsprüfung unterzogen werden müssten. Jüngstes Beispiel ist das Verfahren um […]