Das Strafrecht bildet die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die Inhalt und Umfang der staatlichen Strafbefugnis bestimmen sowie insbesondere bestimmte Rechtsgüter – wie Leben, körperliche Unversehrtheit und Eigentum – ferner die Sicherheit und Integrität des Staates und elementare Werte des Gemeinschaftslebens schützen. Die Strafnormen sollen Menschen nachhaltig davon abhalten, fremde Rechtsgüter zu verletzen und sie vielmehr – notfalls durch Strafe – zu einem rechtskonformen Verhalten veranlassen.
Zum Strafrecht gehören alle Vorschriften, die die Voraussetzungen der Strafbarkeit (materielles Strafrecht) und das Strafverfahren (formelles Strafrecht, Strafprozessrecht) regeln, nach denen über einen Straftäter eine Strafe zu verhängen und zu vollziehen (Strafvollzugsrecht) ist.
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