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Selbstleseverfahren

Zur Beweiserhebung müssen sämtliche Schriftstücke durch Verlesung in die Hauptverhandlung eingeführt werden. Das Selbstleseverfahren (§ 249 Abs. 2 StPO) gestattet zur Erleichterung der Beweisaufnahme die Einführung in das Verfahren durch eigenständiges Lesen aller Urkunden zur Kenntnisnahme ihres Inhalts.

Ähnlich funktioniert das Selbstleseverfahren hier in der „Strafakte“: Am Wochenende wird eine Auswahl der lesenswertesten Artikel der vergangenen Woche als juristischer Wochenrückblick verlinkt. Durch eigene Kenntnisnahme sind unsere Leser dadurch stets auf der „Höhe der Zeit“. Den Weg in diese Rubrik finden Artikel, die zwar überaus interessanten Lesestoff bieten – aber (aus verschiedenen Gründen) nicht als Thema für einen eigenen Eintrag aufgegriffen werden. Trotzdem wäre es bedauerlich, den Artikel nicht unseren Lesern weiterempfohlen zu haben.

Selbstleseverfahren, StPO, Strafakte, StGB, Strafrecht, Strafprozessrecht, Lesestoff, Gericht, Strafverfahren, Strafprozess Unser juristischer Wochenrückblick im Selbstleseverfahren

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