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Rezension

Aktuelle Informationen zum Thema Rezension:

Strafprozessordnung (mit GVG und Nebengesetzen)

Das Strafprozessrecht ist die „Königsdisziplin“ der Strafverteidigung und hervorragende Kenntnisse im Verfahrensrecht sind praktisch unabdingbar. Der StPO-Handkommentar von Meyer-Goßner / Schmitt ist ein wertvolles und bewährtes Hilfsmittel als Nachschlagewerk für einen schnellen Überblick. Im Dienstzimmer des Staatsanwalts oder Richters ist er (häufig das einzige) Arbeitsmittel, so dass an diesem Standardwerk in der täglichen Praxis kein […]


Verteidigung im Ermittlungsverfahren

Der „Bosbach“ zählt zu den Klassikern der Anwaltsliteratur für das Ermittlungsverfahren, mit dem vor nunmehr 30 Jahren die Reihe „Praxis der Strafverteidigung“ den Anfang nahm. Das Ermittlungsverfahren wurde in seiner Bedeutung für die Verteidigung lange unterschätzt, bis Peters in seinen „Fehlerquellen im Strafprozess“ feststellte, dass bereits im Ermittlungsverfahren die Weichen auf das richtige (oder falsche) Urteil gestellt […]


Criminal Compliance

Innerhalb kürzester Zeit hat sich die Criminal Compliance ihren Platz als eigenständige strafrechtliche Teildisziplin erobert. Insbesondere die Professionalität, mit der sich vorrangig internationale Großkanzleien der Beratung zur Vermeidung und Bekämpfung der Unternehmenskriminalität widmen, ist beachtlich. Dass der Beratungsbedarf in dem Bereich groß ist, zeigen nicht zuletzt die Korruptions- und Wirtschaftsstrafprozesse in jüngerer Zeit. Mit dem […]


Arztstrafrecht in der Praxis

Das Arztstrafrecht hat in den vergangenen Jahren so wie wohl kein zweites Gebiet im materiellen Strafrecht an Bedeutung gewonnen. Zwar liegen dazu keine Statistiken vor, aber dennoch scheint es, als zähle der Arztberuf nunmehr zu gefahrgeneigten Tätigkeiten, was am besten durch eine „Verrechtlichung der Medizin“ im Hinblick auf ein „Diktat juristischer Zwänge“ und eine Kriminalisierung […]


Beweisrecht der StPO

Das grundlegende Prinzip des deutschen Strafprozessrechts ist die Ermittlung des wahren Sachverhalts, demnach die Erforschung der materiellen Wahrheit. Seiner Aufklärungspflicht kommt das Gericht nach durch die Erhebung und Würdigung sämtlicher zur Verfügung stehender Beweise, die nicht ausnahmsweise einem Verwertungsverbot unterliegen. Dem Beweisrecht hat Eisenberg einen Spezialkommentar gewidmet, der sich nicht wie üblich an der Reihenfolge […]