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Langzeitbesuch oder wie intime Treffen auch funktionieren

Die Zeit im Strafvollzug kann für eine Lebenspartnerschaft sehr belastend sein. Bei Besuchen ist man immer unter Beobachtung und es gibt keine Gelegenheit, Zärtlichkeiten oder Intimitäten auszutauschen. Zwar sind grundsätzlich sog. Langzeitbesuche in einer speziell dafür „zivil“ eingerichteten Zelle möglich (oft umgangssprachlich „Kuschelzelle“ genannt), in der Eheleute und Lebenspartner – unbeaufsichtigt – mehrere Stunden oder auch eine ganze Nacht zusammen verbringen dürfen. Derartige Langzeitsbesuchsräume liegen meist im Eingangsbereich der JVA.

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Haftraum in der JVA Oldenburg (kein Langzeitsbesuchsraum) // Foto: Janfried Wessels, Archiv JVA Oldb (CC BY-SA 3.0)

Langzeitbesuch nur bei guter Führung

Die Gewährung dieses Privilegs für Häftlinge steht im Ermessen der Vollzugsbehörde und soll bei tadelloser Führung genehmigt werden, wenn der oder die Gefangene zu der jeweiligen Person eine längere – als stabil angesehene – Partnerschaft unterhält. Geregelt wird dies (in Hamburg) in § 26 Abs. 4 HmbStVollzG:

Die Anstaltsleitung kann Besuche, deren ununterbrochene Dauer ein Mehrfaches der Gesamtdauer nach Absatz 1 Satz 2 beträgt und die in der Regel nicht überwacht werden (Langzeitbesuche), zulassen, wenn dies mit Rücksicht auf die Dauer der zu vollziehenden Freiheitsstrafe zur Behandlung der Gefangenen, insbesondere zur Förderung ihrer partnerschaftlichen oder ihnen gleichzusetzender Kontakte, geboten erscheint und die Gefangenen hierfür geeignet sind.

In Hamburg gibt es eine Anstaltsverfügung (für die JVA Billwerder, Nr. 02/2013) mit insgesamt 16 Versagungsgründen für einen Langzeitbesuch – in anderen JVA wird es ähnlich sein.

Kreativer Ersatz für einen Langzeitbesuch

Aber was tun, wenn ein Langzeitbesuch nicht gewährt wird, was etwa regelmäßig in den ersten sechs Monaten der Haft der Fall ist? Mit einem „Trick“ kann eine befriedigende (Ersatz-) Lösung erreicht werden, von der jeder Rechtsanwalt (natürlich) abraten würde. Voraussetzung ist dafür, dass der Häftling eines oder mehrere Kinder hat, für die er Familienbesuch beantragen könnte.

Solche Familienbesuche finden regelmäßig nicht im allgemeinen, überwachten Besucherraum statt. Hintergrund ist der, dass im Besucherraum manchmal ein Besuch durch Vollzugsbeamte abgebrochen werden muss, was nicht immer unauffällig und einfühlsam passiert, sondern mitunter mit deutlichem Einsatz von Gewalt einhergeht. Das will man Kindern gerne ersparen.

Finden nun die Kinderbesuche in separaten Räumen statt, könnte es doch sein, dass sein Kind plötzlich krank wird und zuhause bleiben muss. Der Partner erscheint nun allein zum Besuch und trotzdem werden die Treffen dann oftmals in den separaten Besuchsraum gelegt, weil es eben so geplant war. Man darf sich in einem solchen Fall allerdings nicht darüber wundern, dass von Zeit zu Zeit ein Bediensteter nach dem Rechten sieht. Es bleibt also wenig Zeit und man sollte deshalb für eine solche Aktion vielleicht nicht allzu schüchtern veranlagt sein.

Ob es allerdings für einen baldigen Langzeitbesuch förderlich ist, wenn man bei dieser Aktion erwischt wird, darf bezweifelt werden.


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