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Keine Freiheitsstrafe für gewaltlose Delikte?

Etwas verwundert musste ich mir die Augen reiben, als ich den Artikel „Ein Gefangener namens Hoeneß“ auf Criminologia las, einem Blog zu kriminalpolitischen Themen von Studierenden des Instituts für kriminologische Sozialforschung (IKS) der Universität Hamburg.

Darin wird die These von Prof. Dr. Wolfgang Deppert aufgegriffen, der meint: Nein, Uli Hoeneß sollte nicht JVA Landsberg am Lech einrücken. Er benötige keine Resozialisierung, er sei nicht gemeingefährlich, er sei kein probates Subjekt für den Strafvollzug. Rechtsphilosophisch betrachtet hätte Hoeneß nur mit einer Geldstrafe bestraft werden dürfen, weil er die Bedingungen für eine Freiheitsstrafe, wie sie etwa das Bayrische Strafvollzugsgesetz (BayStVollzG) festlegt, nicht erfülle. Da nun Herr Hoeneß in keiner Weise zu resozialisieren sei und von ihm keinerlei Gefahr auf die Bevölkerung ausgehe, so dass man ihn wegsperren müßte, könne es auch keine dem Gesetz entsprechende Behandlung und Gestaltung des Vollzugs geben.

Der Autor des Beitrags auf „Criminologia“ geht jedoch sogar noch einen Schritt weiter:

Hoeneß wäre mit einer saftigen Geldstrafe gerecht gestraft. Alle anderen Steuersünder ebenfalls. Ein Gefängnis bräuchte man für ihn und seinesgleichen schon gar nicht. Für gewaltlose Delikte sollte die staatliche Gewalt der Freiheitsberaubung tabu sein.

Für gewaltlose Delikte sollte die staatliche Gewalt der Freiheitsberaubung tabu sein? Ehrlich? Das ist selbst rechtsphilosophisch und auch kriminologisch eine gewagte These. Es würde im Ergebnis bedeuten, dass nahezu sämtliche Vermögensdelikte im weitesten Sinn nur mit einer Geldstrafe zu ahnden wären: vom Diebstahl, über Betrug, Beleidigungsdelikte, Unterschlagung, Urkundenfälschung bis hin zu Untreue und Bestechlichkeit.

Dies ist allerdings nichts weiter als die Forderung nach einem „Reichenstrafrecht“. Denn was passiert, wenn jemand eben kein Geld hat, um eine Geldstrafe zu erfüllen. Hoeneß bildet doch die Ausnahme – die Regel ist doch, dass Vermögensdelikte begangen werden, um an Geld zu gelangen. Die schicken wir dann ins Gefängnis, alle anderen können sich „freikaufen“?

Müssen nicht auch Steuerhinterzieher resozialisiert werden, ihnen vor Augen geführt werden, dass sie mit ihren Steuern wichtige soziale Aufgaben erfüllen? Einige Mitinsassaen vielleicht nie straffällig geworden wären, wenn sie bessere Chancen auf sozialen Aufstieg gehabt hätten, der schon in der Schule häufig aussichtslos erscheint?

Deutschland hat schon jetzt nicht das „gerechteste“ Justizsystem. Lediglich Besserverdienende können sich wirklich gute Verteidiger leisten, die in Stundensätzen á 600 Euro abrechnen. Nicht erfüllte Geldstrafen werden in Ersatzfreiheitsstrafen umgewandelt. Zukünftig sollen sich dann bestimmte straffällige soziale Schichten schlicht „freikaufen“ können? Ist das gerecht?


21 Kommentare zu “Keine Freiheitsstrafe für gewaltlose Delikte?

  1. Wolfgang Deppert hat völlig Recht. Gefängnis sollte die Öffentlichkeit vor allem vor Gewalttätern schützen. Und vor Tätern, die ihre Taten wahrscheinlich wiederholen werden. So ist eine Vollzugsstrafe doch nur dem Rachebedürfnis geschuldet. Dass Reiche damit besser gestellt würden, sehe ich nicht, wenn man sie mit sehr hohen Geldstrafen belegt, was denen auch weh tut und der Gesellschaft eher hilft als ein Täter hinter Gittern. Damit könnte ein Fonds für Opfer von -Straftaten gefüllt werden. Rache nehmen zu können befriedigt doch nur niedere Instinkte und macht weder die Tat ungeschehen noch den Täter besser.

    • Wenn der Sinn von Strafe nur die negative Spezialprävention ist: Soll dann zukünftig eine Gefahrenprognose ausschlaggebend für Geld- oder Freiheitsstrafe sein? Der Mörder, der für Geld getötet hat, bekommt dann eine Geldstrafe, wenn er in der Zwischenzeit zu Geld gekommen ist, so dass derartige Taten nicht mehr erwartet werden können und einSchutz daher unnötig ist. Und der Schläger, der sich inzwischen aus dem kriminellen Millieu gelöst hat, bekommt für mehrere schwere Körperverletzungen ebenfalls eine Geldstrafe: Straftaten sind ja nicht mehr zu erwarten, ein Schutz unnötig.

      Die Diskussion um den Strafzweck ist längst weiter. Vielleicht hätte Deppert den Meinungsstand etwas intensiver studieren sollen, bevor er eine so undifferenzierte Aussage trifft.

      • Korrektur: Gemeint ist natürlich der Autor des Artikels, wobei auch Deppert Unsinn erzählt. Zunächst kann das Strafvollzugsgesetz eines Landes schon logisch nicht die Bedingungen für eine Strafe nach Bundesvorschriften bestimmen, weil die Länder dafür keine Kompetenz haben. Es kann höchstens den Vollzug der Strafe regeln. Zudem ist es ein Zirkelschluss, auf Basis des Strafvollzugsgesetzes abzuleiten, dass keine Freiheitsstrafe hätte verhängt werden dürfen und darauf basierend die Unanwendbarkeit des Strafvollzugsgesetzes festzustellen. Alles in allem:Ziemlich schwache Leistung wenn man bedenkt, dass Deppert die Juristenausbildung kritisiert, selber aber offenbar nicht in der Lage ist, in diesem Fall vernünftig zu argumentieren.

  2. Nun ja, diese Auffassung ist unter Kriminologen nichts Neues. Sie geht zurück auf Reformüberlegungen der 1920er und 1960er Jahre, als man die Strafzwecke intensiv unter rationalistischen Gesichtspunkten diskutierte. Ausschlaggebend könnten z.B. bei Strafe allein spezialpräventive Gesichtspunkte sein. So wäre die Bestrafung eines 90jährigen Naziverbrechers sinnlos. Bei Wirtschafts- und Steuerstraftaten handeln die Täter aus wirtschaftlichem Kalkül – also muss die Strafe genau dieses Kalkül treffen und zu einer Kosten-Nutzen-Abwägung führen.

    Allerdings bleiben zwei Elemente der Strafe auf der Strecke: 1. Abschreckung und 2. das sozialethische Unrechtsurteil.

    1. Im Falle des Steuersünders kalkuliert der Straftäter die Kosten einer eventuellen Strafverfolgung mit ein (gemindert um den Faktor Entdeckungswahrscheinlichkeit). Generalpräventive Effekte hätte eine solche Strafe, die sich der Täter „leisten“ kann, dann nicht mehr. Die „Kosten“ einer Freiheitsstrafe können dagegen ungleich höher oder gar unkalkulierbar sein. Und somit den Täter von seinem schändlichen Tun abhalten. Der Abschreckungseffekt ist nicht überzubewerten. Gerade aber bei Steuerdelikten hat die Freiheitsstrafe eine massive Wirkung.

    2. Bei schweren Rechtsgüterverletzungen kommt zur Generalprävention noch das Element der Moral hinzu. Die Gesellschaft missbilligt mit der Strafe ein Verhalten. Sie setzt Tat und Strafe in eine Beziehung. Da ist die Strafe, wie Jan Phillip Reemtsma dies nach seiner Entführung einmal so schön auf den Punkt brachte, das „Willkommen zurück bei uns! der Gesellschaft an das Opfer.“ Das Opfer habe die Last, sich durch die Tat gesellschaftlich diskreditiert und ausgeschlossen fühlen zu müssen. Die Strafe sei ein Akt der Solidarität, der Wiederherstellung des Rechts. Deshalb kann das Urteil gegen den 90jährigen Kriegsverbrecher notwendig und richtig sein (der Vollzug spielt keine große Rolle, auch U-Haft ist hier nicht zu rechtfertigen).

    So sehr ich für ein rationales Strafrecht bin, so sehr kommt es meiner Ansicht nach ohne die Elemente Abschreckung und Unrechtsurteil aus.

  3. Ich würde es bevorzugen, wenn all jene, deren Verbrechen andere Menschen weder körperlich, noch seelisch geschädigt haben, beim ersten oder evt. auch noch beim 2ten Delikt Sozialstunden bekämen. Und zwar viele. Müsste jemand wie der Herr Hoeneß zB statt 3,5 Jahre ins Gefängnis (wird doch eh offener Vollzug… lächerlich!) tausende Sozialstunden ableisten (wenn er das nicht macht, kann man ihn immer noch ins Gefängnis stecken), dann hätte die Gesellschaft da mehr von. Seine Steuerschuld muss er eh zurückzahlen.

    Sozusagen umrechnen: erstes oder bei nicht so schweren Vergehen beim zweiten delikt kann man statt Freiheitsstrafe sagen: pro Jahr Haft kann man auch 1500 Sozialstunden binnen 2 Jahren ableisten. Wer diese Stunden nicht leistet muss den Rest verbüßen – pro 125 Stunden Rest = 1 Monat Haft.

    Wenn herr Hoeneß dann 5250 Sozialstunden in 7 Jahren ableisten muss, dann hat er ein langfristiges Hobby, das ihn vom Unfug abhält und auch immer daran erinnert. Und der Stadtpark ist sauber.

    Natürlich: Bei wiederholungstätern muss dann irgendwann oder auch mal zügiger Knast her. Mich regt das äußerst milde Urteil gegenüber Herrn Hoeneß sehr auf. Da wurde kaum aufgeklärt sondern einfach mal schnell mal mild geurteilt. Wie man 28mio oder eher mehr hinterziehen kann und dann vom Gericht bescheinigt bekommt, dass das kein besonders schwerer Fall ist… wow… Justitias Augenbinde ist weg…

    • Das unterstütze ich. Hr. H. muss eben doch resozialisiert werden. Er muss wieder daran gewöhnt werden, wie das Leben für Leute ist, die nicht mit einem Mausklick Millionen verschieben, sondern um 5:30 Uhr aufstehen zur Arbeit pendeln, dort ihre 8 Stunden abreißen, noch schnell einkaufen, essen, ihre Steuererklärung und sonstige Angelegenheiten selbst regeln um dann Abends todmüde ins Bett zu fallen.

  4. Wobei Sebastian, der Autor des Beitrags, kein Studierender am IKS ist, sondern Professor und geschäftsführender Direktor des IKS.

  5. Da hat er gar nicht so unrecht. Die Strafen müssen nur sehr sehr sehr viel höher sein. Beispielsweise das 20fache der Steuerschuld, aber nur bis maximal 99 Prozent des Vermögens. Leuet wie der Höneß haben sehr viel mehr Angst davor arm zu sein, als mal drei jahre im Knast zu schlafen.

  6. Es gibt mehr Möglichkeiten der Bestrafung als Geld- und Freiheitsstrafen. Speziell im Fall Höneß wäre ich z.B. dafür, daß er den hinterzogenen Betrag in Form von Sozialstunden abarbeitet- aber nicht bei der Fußballjugend, sondern ausschließlich bei als wohltätig anerkannten sozialen Organisationen, selbstverständlich unter maximaler Ausnutzung der gesetzlich möglichen Arbeitszeit (also einer 48h-Woche). Verrechnungsgrundlage sollte die zum Tatzeitpunkt gültige tarifliche oder gesetzliche Lohnuntergrenze für den jeweiligen Job sein.

  7. Hübsch fänd ich diese Variante: Strafmaß in Tagessätzen, abzuleisten in Sozialstunden – diese berechnet nach dem jeweils geltenden Mindestlohn.

    Also kommt, wessen Tagessatz sich auf 150€ beläuft, zu einer Zahl von knapp 18 Sozialstunden pro Tag…

  8. Das Problem bei den Sozialstunden wäre doch, dass es eine unglaubliche Verschwendung von Arbeitskraft wäre.

    Natürlich könnte Hoeneß im Park Abfall aufsammeln. Aber er wäre ein relativ schlechter Abfallsammler – er ist ja nicht mehr der jüngste.

    Andererseits ist er aber ein guter Manager.

    Sinnvoller als Abfallsammeln oder die Arbeit in einer Suppenküche wäre das Management einer Suppenküche oder ähnliches.

    Anstelle einer Geldspende hat Toyota beispielsweise einmal der New Yorker Food Bank „Kaizen“ gespendet, Wandel zum Besseren. Anstelle einer Geldspende spendeten sie der Organisation Arbeitszeit einiger Toyota-Ingenieure, die die Abläufe optimierten und somit Geldersparnis und wesentlich geringere Wartezeiten brachten.
    Siehe hier: http://www.nytimes.com/2013/07/27/nyregion/in-lieu-of-money-toyota-donates-efficiency-to-new-york-charity.html?pagewanted=all&_r=0

    So etwas müsste sich dann für Hoeneß finden, in einer ähnlichen Rolle wäre er viel sinnvoller einsetzbar als einfach als Abfallsammler.

    Nur dass er dabei etwas machen würde was ihm wahrscheinlich Spaß macht, womit einigen wahrscheinlich der Bestrafungsfaktor bei der Sache fehlen würde.

    • „An­de­rer­seits ist er aber ein gu­ter Manager.“

      Ist er das? Wenn ich betrüge, verschafft mir das erhebliche Vorteile im Konkurrenzkampf. Da ist leicht „guter“ Manager sein. Wer sagt denn, dass ein anderer das nicht genausogut oder besser gekonnt hätte, wie H.?

      „An­stelle ei­ner Geld­spende hat To­yota bei­spiels­weise ein­mal der New Yor­ker Food Bank “Kai­zen” ge­spen­det, Wan­del zum Bes­se­ren. An­stelle ei­ner Geld­spende spen­de­ten sie der Or­ga­ni­sa­tion Ar­beits­zeit ei­ni­ger Toyota-Ingenieure, …“

      Verstößt aber gegen das Hauptcredo des Neoliberalismus: der freie Markt und nur der freie Markt liefert das beste Preis/Leistungsverhältnis. Selbst wenn man davon ausgehen will, dass einen Organisationsverbesserung das am dringensten benötigte war, wäre es also besser gewesen Toyota hätte das Geld gespendet, dann hätten vielleicht VW-Ingenieure die Optimierung für die Hälfte gemacht.

      „So et­was müsste sich dann für Ho­eneß fin­den, in ei­ner ähn­li­chen Rolle wäre er viel sinn­vol­ler ein­setz­bar als ein­fach als Abfallsammler.“

      Wie misst man diese Sinnvollheit denn? Wenn ein Manager sich Zeit nimmt, ein Buch über betriebswirtschaftliche Theorie zu lesen, ist dann das sinnvoll, obwohl es doch nichts direkt produziert und sogar Zeit von wichtigen Managementaufgaben wegnimmt? Wie ist es, wenn er damit wichtige Lücken in seinem bisherigen Wissen schließt? Kann man dann nicht auch sagen, Hr. H. hat überdeutlich gezeigt, dass er sehr große Lücken darin hat, wie sich ein anständiger Unternehmer zu verhalten hat, insb. scheint er sich vielleicht nicht mehr so recht dessen bewusst zu sein, dass er mit Werten hantiert, die von unzähligen Menschen in mühevoller Arbeit geschaffen werden mussten. With great power comes great responsibility. Eine kleine Fortbildungsmaßnahme als Steckbecken-Uli im Altersheim kann da vielleicht helfen.

  9. Gefährlich dünnes Eis… wenn der Staat zum Beispiel einen notorischen Dieb nicht irgendwann aus dem Verkehr zieht, sondern sich statt dessen im Gegenteil noch über die Geldstrafen an den Opfern bereichert, müsste man diesen im Rahmen der Notwehr (Einschaltung der Polizei wäre dann ja nicht mehr wirksam) das Recht zur Gegenwehr, zu Ende gedacht bis hin zur Anwendung tödlicher Gewalt zubilligen… dann wäre aber ganz schön was los.

    Eine Ausnahme könnte nur in Fällen komplett opfer- und schadloser Delikte in Betracht kommen (ein Beispiel wäre rein fiktionale z.B. gezeichnete Kinder- oder Jugendpornographie, etwas anderes fällt mir auch gerade nicht ein). Dort stellt sich m.E. aber sowieso die Frage, woher überhaupt die Legitimation des Strafens abgeleitet wird.

  10. Ich stimme dem Artikel auf criminologia ebenfalls weitgehend zu. Gerade wenn, wie bei einer Steuerhinerziehung, die Opfer mittelbar sind. Es verstößt weitaus mehr gegen mein Rechtsempfinden, wenn jemand eine Wohnungstür aufbricht und einen Fernseher stiehlt, als wenn er Millionen an Steuern hinterzieht. Mit ersterem könnte ich niemals befreundet sein; letzteren dagegen würde ich für sein Handeln zwar auch verurteilen, aber er könnte ein Freund mit einer anderen Meinung zu diesem Thema sein. Was das Strafrecht dazu sagt, ist genau das Gegenteil meiner Ethik. Die Schwere der Vergehens sollte außerdem davon abhängen, wie hoch der Anteil an hinterzogenen Steuern im Vergleich zu gezahlten ist. Hier geht es um die STEUERN der ZINSEN des schon versteuerten Geldes.

    Eine gerechtere Lösung wäre z. B., dass man eine gewisse Zeit hat, um Einnahmen zu erklären. Nach dieser Frist sind 100 % zu versteuern. In diesem Fall wären das 100 % der Zinsen, die nicht versteuert wurden (vermutlich um die 50 – 100 Millionen?).

    Einsperren sollte man hauptsächlich Personen, die wirklich „dunkle“ Gedanken haben, z. B. bei Raub, Vergewaltigung, Körperverletzung, Mord, Totschlag. Nicht Schwarzfahrer, Drogenhändler, Schulpflichtverweigerer (meist vmtl. Erzwingungshaft?) u. ä. Sieht man sich dagegen mal die typischen haftfreien Vorstrafen von jemandem an, der wegen Gewaltdelikten erstmals für ein paar Monate in Haft muss, wird klar, wie absurd lasch mit typischen „Intensivstraftätern“ umgegangen wird. Alle Haftplätze für Schulpflichtverweigerer und Schwarzfahrer, oder was? (Nicht ganz korrekt, da vermutlich zwar tatsächlich die meisten Verurteilungen ohne Bewährung wegen solcher Lächerlichkeiten sind, die aber relativ kurz einsitzen. Zahlenmäßig bilden daher möglicherweise die relativ wenigen Gewaltstraftäter, die aber teilweise lange Strafen haben, die große Mehrheit der Strafgefangenen.)

    • „Es ver­stößt weit­aus mehr ge­gen mein Rechts­emp­fin­den, wenn je­mand eine Woh­nungs­tür auf­bricht und ei­nen Fern­se­her stiehlt, als wenn er Mil­lio­nen an Steu­ern hin­ter­zieht.“

      Selbstverständlich muss man für dieses Ansicht Verständnis haben. Der Spruch „Der Mensch stammt vom Affen ab“ ist eben nur die halbe Wahrheit. Besser ist: „Der Mensch ist ein Affe, der von (anderen) Affen abstammt“. Komplexe Wirkungsmechanismen intuitiv zu erfassen überfordert häufig das Affenhirn. Das heißt nicht, dass es generell schlecht wäre oder wir es ganz abschaffen müssten. http://www.youtube.com/watch?v=lJd_9V_U830 Wenn wir aber die drastischten Fehlleistungen, die es uns beschwert nicht ein wenig unter Kontrolle bringen, fliegen wir mit dem Ding demnächst noch in die Luft.

      „Hier geht es um die STEUERN der ZINSEN des schon ver­steu­er­ten Geldes.“

      Ich dachte um Spekulationsgewinne. Im Übrigen wird jeder Geldschein im Geldkreislauf zigmal beim Weitergeben besteuert. Die Auffassung, in der Finanzwortschaft erwirtschaftetes Geld müsse hiervon ausgenommen werden, ist völlig unbegründet.

      Und weil’s so schön passt http://www.gocomics.com/tomthedancingbug/2014/03/21

  11. Wenn das ganze aber NICHT darauf hinlaufen soll, Reiche zu bevorzugen müsste im StGB erst einmal die Maximalhöhe der Tagessätze gestrichen oder einen ernstzunehmenden Höchstsatz angehoben werden. Da es hierzulande auch Milliardäre gibt ist alles unter 50 Millionen Euro nicht ernstzunehmen.

    Ganz davon abgesehen wäre auch mal zu definieren, was ein gewaltfreies Delikt ist. Wie sieht es zum Beispiel mit dem Vorenthalten von Kindesunterhalt aus? Ich denke, dass kann ein derart schwerwiegender Eingriff gegen die wirtschaftliche Existenz des Kindes sein, dass man durchaus mal darüber nachdenken sollte, ob es richtig ist, die Höchststrafe niedriger anzusetzen als etwa bei einer gefährlichen Körperverletzung.

    Und wer Steuern hinterzieht, trägt mitunter dazu bei, dass das städtische Schwimmbad geschlossen wird. Das kann für Leute die nicht mal eben das Geld für eine Bahnfahrt in die nächste Großstadt aus der Portokasse bezahlen kann, ein massiver Eingriff in die Möglichkeiten sinnvoller Freizeitgestaltung sein. Insofern würde ich die Steuerhinterziehung durchaus als gleichwertig mit Gewaltdelikten einordnen.

    Ganz davon abgesehen, dass das StGB – das kann man natürlich auch rechtsphilosophisch diskutieren ohnehin noch die Umwandlung von Geldstrafen in Freiheitsstrafen vorsieht, wenn dies zur Verteidigung der Rechtsordnung als erforderlich gesehen. Ich denke, für das Delikt der Steuerhinterziehung kann man das schon insofern im Regelfall annehmen, als wenn nur die Gefahr besteht, dass jemand das billigend mit einkalkuliert, wenn das vom Erwartungswert her wirtschaftlich billiger als Steuern zu zahlen.
    Das kann man natürlich auch anders beheben, etwa durch Ausweitung von Vermögensstrafen, so dass Steuerhinterzieher den Großteil ihres Privatvermögens verlieren.

  12. Warum sollen Steuerhinterzieher, Betrüger und Korrupte anders bestraft werden, als Gewaltverbrecher?

    Hier wird immer wieder argumentiert, Geldverbrechen seien weniger schlimm, sie würden den Opfern weniger schaden. Hoeneß hat dem Staat 3,5 Millionen Euro hinterzogen. Wievielen Menschen hätte man damit helfen können? Wieviele Menschenleben hätte man retten können, wenn das Geld z.B. ins Gesundheitswesen oder in Unfallverhütungsmaßnahmen gesteckt worden wäre? Offenbar sind Gefängnisstrafen gerade notwendig, um hier einigen Foristen zu demonstrieren, dass Steuerhinterziehung keine Lappalie ohne Folgen ist.

    Es gibt auch Einbrecher und Mörder, von denen so gut wie keine Gefahr mehr ausgeht, z.B. eine Mutter, die ihre Babys ermordet hat. Müssten die dann nicht auch Geldstrafen oder Sozialstunden bekommen?

  13. Das Problem des Artikels ist doch die Frage ob Hoeneß eine Resozialisierung braucht. Und wie bereits etliche Vorposter anmerkten, steht ja im Allgemeinen ausser Diskussion das er genau das braucht. Wer glaubt sich nicht um die korrekte Bezahlung von Steuern kümmern zu müssen, schädigt einfach diese Gesellschaft, und ist damit „asozial“. Um ihn wieder in die Gesellschaft aufzunehmen, wird halt eine Resozialisierung gebraucht. In wie weit das im Knast oder mit Unmengen Sozialstunden zu leisten ist, ist eine völlig andere Diskussion. Eine Wiederholungsgefahr asozialen Verhaltens geht wahrscheinlich ebenfalls von ihm aus, er hat ja aller Wahrscheinlichkeit nach weiter zu versteuerndes Einkommen. Ihm dieses zu entziehen und ihn sein Leben lang mit Sozialhilfesatz abzuspeisen, ist ja wahrscheinlich eher nicht Depperts Intention…

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