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Isolationshaft: Fragwürdige Haftbedingungen in Deutschland

Isolationshaft? Dieses Wort hat man allenfalls noch als Kampfbegriff aus den Zeiten der RAF in Erinnerung – in deren Wortschatz auch als „Isolationsfolter“ bezeichnet. Dass solche widrigen Haftbedingungen zu psychischen sowie physischen Schäden führen können, ist unbestritten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sich wiederholt mit dieser Problematik befasst. In Deutschland, so glaubt man gemeinhin, ist allerdings die Isolationshaft seit Jahren kein Thema mehr – bis jetzt.

Seit nunmehr 15 Monaten soll ein 60-jähriger als Untersuchungshäftling in Isolationshaft  in der Justizvollzugsanstalt Straubing sitzen. Ihm wird vorgeworfen – gemeinsam mit seinem Bruder – nach einer Verfolgungsjagd in Augsburg einen Polizisten mit einer Kalaschnikow erschossen zu haben. Seit Februar 2013 müssen sie sich die Brüder wegen Mordes vor der 8. Strafkammer des Landgerichts Augsburg verantworten.

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Isolationshaft: 23 Stunden am Tag allein mit sich und dem Fernseher in einer Zelle // Foto: Peter Reinäcker / pixelio.de

Jetzt kommen aber Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit des 60-jährigen auf: Ein gerichtlicher Sachverständiger attestiert, dass sich der Gesundheitszustand dramatisch verschlechtert habe. Sein Verteidiger Adam Ahmed fügt noch hinzu: „Die psychische Belastung ist extrem hoch und hat mittlerweile das Stadium des Unerträglichen erreicht“, berichtet Spiegel Online.

So leide der Häftling unter Sprachstörungen – könne kaum noch ganze Sätze sprechen – es sei nicht möglich, sachbezogene Gespräche mit ihm zu führen. Dadurch sei auch die Verteidigung massiv beeinträchtigt. Trotz seiner Parkinson-Erkrankung sei dieser desolate Zustand jedoch kausal auf die Haftbedingungen zurückzuführen, sagte sein Verteidiger. Ein Sachverständiger hatte festgestellt, dass der Inhaftierte an optischen Halluzinationen leide und Symptome einer schweren Depression zeige.

Immer derselbe Tagesablauf in Isolationshaft

Mit Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 09.07.2012 wurde strenge Einzelhaft angeordnet, weil die Brüder als besonders gefährlich gelten. Seitdem sitzt der 60-jährige in einer Zelle, etwa 6 mal 2,5 Meter groß, ein Fenster, ein Stuhl, ein Tisch, Schrank, ein Bett, ein Waschbecken sowie eine Toilette und ein Fernseher. Nach Angaben seines Verteidigers läuft seit 15 Monaten jeder Tag gleich ab: 6 Uhr Wecken; 8 bis 9 Uhr Hofgang, vollkommen isoliert. Davor und danach muss sich der Gefangene vollständig entkleiden. 11.20 Uhr Essensausgabe in der Zelle – Mittagessen, Abendessen und Frühstück für den nächsten Tag in einem Paket. Gegen 16 Uhr folgt schließlich die Medikamentenausgabe.

Der Staatsanwalt sieht allerdings keine Möglichkeiten, die Haftbedingungen zu ändern. Er habe durchaus den Eindruck, dass er der Verhandlung folgen könne. Schließlich treffe auch nicht zu, dass dieser sich nicht in der Zelle beschäftigen könne – er könne ja schließlich fernsehen oder auch eine Zeitung lesen.

Nachtrag vom 02.10.2013: Das Landgericht Augsburg hat gestern (nachmittag) mitgeteilt, dass die Haftbedingungen des Angeklagten nach einem Vorschlag des Gutachters gelockert werden. Dieser soll künftig wieder an Gemeinschaftsveranstaltungen teilnehmen dürfen. Auch könnten Besuche von Angehörigen ohne Trennscheibe stattfinden. Die Lockerung der Haftbedingungen solle in sozialer und auch in medizinischer Hinsicht dazu beitragen, dass der Angeklagte wieder verhandlungsfähig wird und an den weiteren Prozesstagen teilnehmen kann.

Nachtrag vom 07.10.2013: Prof. Christine M. Graebsch und Dr. Sven-U. Burkhardt beschäftigen sich in der Legal Tribune Online noch einmal mit dem Augsburger Fall sowie insbesondere den rechtlichen Voraussetzungen und der Verhältnismäßigkeit der Isolationshaft.


11 Kommentare zu “Isolationshaft: Fragwürdige Haftbedingungen in Deutschland

  1. zum einen hört sich das in der tat sehr hart an. auf der anderen seite hat er ja einen polizisten erschossen..richtig ? wenn ja , hat er meiner meinung nach mit keiner milde zu rechnen….

    • Was @Rasti damit wohl sagen will: Die Schuld des Angeklagten steht noch nicht fest. Es könnte sich – ohne den Fall und die Beweise genauer zu kennen – herausstellen, dass der Angeklagte unschuldig ist. Und: Gesundheitliche Schäden zu verursachen ist keine Aufgabe des Strafvollzugs, egal ob in U-Haft oder Strafhaft.

      • ah ok…so steht in einem strafverfahren erst dann die schuld fest,wenn es zu einem urteilsspruch gekommen ist…gilt bis dahin „in dubio pro reo“ ??

        wenn ja, ist die unterbringung so nicht in ordnung….

  2. Ich war eigentlich der Meinung, das Isolationshaft heutzutage als Folter betrachtet wird. Wie kann man sich doch irren.

  3. @or
    Waterboarding ist auch keine Folter, jedenfalls ist noch kein Täter in Untersuchungshaft oder vor Gericht gestellt worden.
    Vor Jahren gab es mal eine Galileo-Reportage über so eine Verwahranstalt in diesem Bundesland, in der darüber berichtet wurde, dass die Einsitzenden ihre Mahlzeiten aus Edelstahl-Fressnäpfen einnehmen müssen. Zum Glück hat die Reportage kein Mitglied des Komitees gegen Folter und unmenschliche Behandlung im Strafvollzug und kein Mitglied des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gesehen.

  4. Auf welcher rechtlichen Basis darf man einen Untersuchungshäftling in Isolationshaft nehmen?

    Bei einem rechtskräftig Verurteiltem könnte ich das vielleicht quasi als Strafe noch verstehen, doch für jmd in U-Haft gilt doch die Unschuldsvermutung.

  5. Welch ein Zufall, das selbe Bundesland in dem man einen Whistleblower jahrelang in der Psychatrie wegsperrte. Ein Schelm der dabei Böses denkt…

    „Der Staatsanwalt … Schließlich treffe auch nicht zu, dass dieser sich nicht in der Zelle beschäftigen könne – er könne ja schließlich fernsehen oder auch eine Zeitung lesen.“

    Ich wünsche diesem dummlabernden StA einen baldige Selbsterfahrungstrip. Zumal Zeitungen bezahlt werden müssen, nur wovon? Von 32€ Taschengeld im Monat, von dem auch Körperpflegeartikel usw. bezahlt werden müssen. Die JVAs geben lediglich kernseife, Zahnbürsten und -paste aus die man nicht mal in nem 1€-Laden finden würde so schlecht sind die. Das Abo einer gängigen Tageszeitung kostet mindestens 25€ und an die gespendeten kommt man auch nicht so einfach ran. Dann noch die Postkontrolle durch die Briefe gern mal 14 Tage oder länger brauchen bis sie den Empfänger erreichen….

    Aber wahrfscheinlich kann der in UH sitzende Verdächtige noch froh sein, daß er Strom und Licht in seinem HR hat.

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