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Staatliche Überwachung und Strafverteidigung

Die Überwachungs- und Spionageaffäre um die Enthüllungen von Dokumenten der NSA kocht noch auf voller Flamme. Bei der verdachtsunabhängigen Überwachung sämtlicher Sprach- und Datenkommunikation ist Deutschland ein wichtiger Partner der NSA. Auch hierzulande werden sich einige Rechtsanwälte gefragt haben, ob auch ihre Kommunikation untereinander oder mit ihren Mandanten von staatlicher Seite „angezapft“ wird. Die Betreffzeile „Verteidigerpost“ wird in der E-Mail Kommunikation sicherlich nicht hilfreich sein.

Nun beanstanden auch die Verteidiger der fünf beschuldigten Drahtzieher der Terroranschläge vom 11. September 2001, von den Geheimdiensten ausgespäht worden zu sein und bekräftigen diesen Verdacht mit – aus der Ferne beurteilt – gut begründeten Tatsachen. Bereits Anfang des Jahres sollen „hundertausende“ Dateien des Verteidigers des mutmaßlichen „Chefplaners“ der Terroranschläge, Chalid Scheich Mohammed, bei der Anklage gelandet.

Die Verteidiger haben nun eine Verfahrensunterbrechung wegen der vermuteten Ausforschung ihrer vertraulichen Unterlagen beantragt. Ebenfalls verdächtigen die Anwälte die US-Regierung, dass auch ihre E-Mail-Konten überwacht und zudem Dateien von einem Computernetzwerk der Militärjustiz verschwunden seien, über das sich die Verteidiger austauschten. Die Dateien sollen in einer groß angelegten Operation von einem Server im Bundesstaat Virginia auf einen Server in Guantánamo übertragen worden seien.

Den fünf Angeklagten droht bei einer Verurteilung die Todesstrafe.

* US-Justiz: Anwälte im 9/11-Prozess beklagen Überwachung

 


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