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Mehr Honorar, wenn sich der Mandant schuldig bekennt

Die Regierung in Großbritannien plant eine Änderung der Prozesskostenhilfe, nach welcher ein Strafverteidiger ein höheres Honorar erhalten soll, wenn sich sein Mandant schon frühzeitig schuldig bekennt – staatlich finanzierte Verurteilungsbegleitung also. Im Gegenzug erhalten die Rechtsanwälte dann jedoch auch weniger Honorar, wenn sich der Beschuldigte nicht schuldig bekennen will. Diese Einsparungen in einem Volumen von insgesamt etwa 220 Millionen Pfund seien notwendig, um die Nachhaltigkeit im Justizsystem zu gewährleisten und sicherzustellen, dass Bedürftige weiterhin einen Anwalt auf Kosten des Steuerzahlers bekommen könnten.

Anwälte in Großbritannien kritisieren Pläne als „perverse finanzielle Anreize“

Bekennt sich etwa ein Beschuldigter, der Prozesskostenhilfe erhält, vor einem Magistratsgericht einer Körperverletzung für schuldig, verdient sein Rechtsanwalt ca. 17 % mehr Honorar, als wenn er das nicht machen würde. In anderen Verfahren soll dieser Unterschied sogar bei bis zu 75 % liegen. Die Anwaltsvereinigung „London Criminal Courts Solicitors‘ Association“ (LCCSA) spricht von geradezu „perversen finanziellen Anreizen“ und einem „Affront gegen die Justiz“, den auch juristische Laien problemlos erkennen sollten. Manche Strafverteidiger müssten nach den neuen Gebührensätzen dann mit Honorareinbußen von bis zu 65 Prozent bei Magistrats- und sogar bis zu 73 Prozent bei Krongerichtsfällen rechnen.

* heise Telepolis