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Verallgemeinerung von Urteilen und Rechtstipps

Oft sind in den Medien viele gutgemeinte Rechtstipps zu lesen oder auch Urteile irgendeines Amtsgerichts, das dieses oder jenes entschieden hat. In der letzten Woche ging beispielweise das Urteil des AG Neu-Ulm durch die Medien, wonach die Frage „Wollen Sie mich ficken?“ gegenüber der staatlichen Hoheitsmacht nicht strafbar sein soll. Solche Urteile sollten jedoch keinesfalls als „Freibrief“ verstanden werden.

„Das kommt darauf an“

Urteile oder vermeintliche „Rechtstipps“ gelten stets nur für den konkreten Einzelfall – jedes Amts- oder Landgericht ist in der Entscheidung frei, ob sie sich an der Rechtsprechung anderer Gerichte orientieren oder nicht. Ich habe jedenfalls ernsthafte Zweifel, ob die Frage „Wollen Sie mich ficken?“ etwa geäußert gegenüber einer attraktiven Polizistin stets zu einem Freispruch führen würde. Darauf ankommen lassen würde ich es jedenfalls eher nicht …

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Auch die Frage, wann man etwa eine Autoscheibe einschlagen darf, weil im Innern bei heißem Wetter ein Hund eingesperrt ist, lässt sich nicht allgemein, sondern jeweils nur im konkreten Einzelfall beantworten. Juristen wissen das natürlich, können allerdings nicht immer dieser Versuchung widerstehen, ein Urteil oder einen Tipp allgemeingültig dazustellen – oder vergessen schlicht, eine geeignete Warnung anzubringen. Ich will mich da auch gar nicht ausnehmen.

Fakt ist aber: Gerade im Äußerungsrecht sind Verallgemeinerungen recht „gefährlich“, da es auf vielerlei Aspekte einer Äußerung ankommt: Adressat, Situation, Kontext, Mimik, Gestik, Umfeld, Auffassung usw. Schon deshalb ist es schwierig bis gar unmöglich allgemeingültige Aussagen zu solchen Sachverhalten zu treffen. Nicht umsonst geben Juristen daher allzu gern die Antwort: „Das kommt darauf an.“ „Worauf denn?“ „Auf den konkreten Einzelfall.“

„Ich habe da nur mal eine kurze Frage …“

Ähnlich schwierig zu beantworten sind Fragen von typischen Anrufern in einer Anwaltskanzlei, die „nur mal schnell“ einen (natürlich kostenlosen) Rat haben wollen, etwa so: Darf ich das Haus meines Nachbarn filmen, um vor Gericht beweisen zu können, dass er dem anderen Nachbarn immer die Kirschen klaut. Ähhhhm, ja.


2 Kommentare zu “Verallgemeinerung von Urteilen und Rechtstipps

  1. Schön ist dann noch, wenn die (potentiellen) Mandanten direkt mit Zeitungsausschnitten kommen, und meinen, das AG Hinterland hat „genau ihren Fall“ entschieden…

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