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Was ist eigentlich ein Tagessatz?

Im Strafrecht werden Geldstrafen in Tagessätzen berechnet und verhängt, § 40 StGB. Ziel ist es, Menschen mit unterschiedlichem Einkommen im Urteil verhältnismäßig trotzdem gleich zu bestrafen. Dementsprechend wird im Urteil die Anzahl der Tagessätze und deren Höhe angegeben. Die Anzahl kann zwischen fünf und höchstens dreihundertsechzig volle Tagessätze betragen.

Die Anzahl der Tagessätze

Die Zahl der abgeurteilten Tagessätze bemisst sich nach der individuellen Schuld des Täters. Es bleibt das Einkommen des Angeklagten außer Betracht, so dass die Anzahl der Tagessätze bei jedem Täter gleich sein sollte und nur durch die Grundsätze der Strafzumessung gem. § 46 StGB bestimmt wird. So haben sich – regional unterschiedliche – Sätze herausgearbeitet, was einen Beschuldigten im Falle seiner Verurteilung erwartet. So beträgt das Strafmaß in etwa

  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB: 10-40 Tagessätze
  • Hausfriedensbruch, § 123 StGB: bis 15 Tagessätze (Verweisung auf Privatklageweg)
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB: (nach Schadenshöhe) 10-50 Tagessätze
  • Beleidigungsdelikte, §§ 185 ff.StGB: 15-20 Tagessätze
  • Körperverletzung, § 223 StGB: 30-60 Tagessätze
  • Nötigung, § 240 StGB: 10-30 Tagessätze
  • Diebstahl, § 242 StGB: (nach Wert des Entwendeten) 5-30 Tagessätze
  • Unterschlagung, § 246 StGB: (geringwertiger Sachen) ab 5 Tagessätze
  • Betrug, § 263 StGB: (geringwertiger Sachen) 5-20 Tagessätze
  • Erschleichen von Leistungen, § 265a StGB: 5-20 Tagessätze
  • Sachbeschädigung, § 303 StGB: (geringer Schaden) 5-20 Tagessätze

Was noch als geringwertig anzusehen ist, wird unterschiedlich beurteilt (häufig bis ca. 50 Euro). Alle Angaben sind als Erfahrungswerte zu verstehen, die im Einzelfall auch erheblich variieren können, insbesondere nach dem Maß der Schuld, von Richter zu Richter, von Gericht zu Gericht, von Bundesland zu Bundesland. Einschlägige Vorstrafen sind erhöhend zu berücksichtigen.

Die Höhe des Tagessatzes

Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt sich nach dem individuellen Einkommen – ausgehend vom Nettoeinkommen, also dem Betrag, der monatlich zur Verfügung steht. Teilweise wird hier noch ein Abschlag für den Lebensbedarf vorgenommen, insbesondere wenn die Ehefrau oder Kinder kein eigenes Einkommen haben. Ansonsten gilt:

Monatliches Nettoeinkommen geteilt durch 30 ergibt die Höhe von einem Tagessatz.

Wie man leicht oben sehen kann, ist – bei 30 Tagessätzen – recht schnell ein komplettes Monatseinkommen weg, wobei in der Regel Ratenzahlung gewährt wird. Die Geldstrafe trifft aber jeden Verurteilten (theoretisch) gleich, da die Höhe dem jeweiligen Einkommen angepasst ist.

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Eine Ausnahme bildet häufig der Strafbefehl. Ergibt sich aus den Akten der Beruf oder das Einkommen des Beschuldigten nicht, wird das Einkommen lediglich geschätzt (§ 40 Abs. 3 StGB). Bei einem Einspruch gegen den Strafbefehl sollte also unbedingt berücksichtigt werden, wie hoch das Einkommen angesetzt wurde – ansonsten kann es in der Hauptverhandlung zu bösen Überraschungen kommen, wenn explizit nach dem Einkommen gefragt wird.

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Die Höhe des Tagessatzes bei geringem Einkommen (ALG II) hatten wir bereits thematisiert.


11 Kommentare zu “Was ist eigentlich ein Tagessatz?

  1. Die Angabe der Höhe des Tagessatzes im Urteil ist völliger Unfug und völlig unnötig. Die Schätzungen, die gelegentlich vorgenommen werden hanebüchen. Angeklagte mit niedrigem Einkommen werden zu hoch geschätzt, Angeklagte mit hohem Einkommen oft viel zu niedrig.

    Sinnvoll wäre es im Urteil nur die Anzahl der Tagessätze festzulegen und anschließend im Rahmen der Strafvollstreckung die Höhe zu klären. Dazu könnte man den Verurteilten auffordern geeignete Belege einzureichen. Das wäre ein hervorragender Spielplatz für Rechtspfleger.

    • @Hans Klar: Gleichzeitig müssten sich Rechtspflegel nicht mehr mit den Kopierkosten der Anwälte rumärgern. Da kommen doch eh nur Einsparungen im Centbereich raus (auf alle Prüfungen betrachtet).

      • @K11: Vor allem hätte es wirklich mit Rechtspflege zu tun, dafür zu sorgen, dass jeden die Verurteilung ungefähr gleich schmerzt und sich Besserverdienende nicht als Gewinner fühlen, weil der geschätzte Tagessatz nicht einmal ansatzweise dem tatsächlichen Einkommen entspricht, das vom Gericht „geschätzt“ wurde.

  2. Habe ein strafbefehl bekommen von 400 Euro oder ein Tag Freiheitsstrafe bin ich dann vorbestraft

  3. Eine Frage. Mit einem Einkommen netto 404 Euro eine Geldstrafe von 2300 Euro mit 140 Tagessetzen zu bemessen, bei erstmaligem Diebstahl im unteren Wert (4.50 Euro ) Lebensmittel ..ist sowas „normal“ oder hab ich nur Pech mit dem Freistaat Bayern? Wäre lieb wenn jemand antworten würde. LG.

    • Berlin wäre das Verfahren eingestellt worden 100% hahahahaha das ist der hammer

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