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Recht braucht Unrecht nicht zu weichen

Der Fall ereignete sich am 20. November 2011 in Kiel. Ein Gast beschwert sich über angeblich schlechte Pommes frites und fordert in dem darauffolgenden Streit den Imbissbesitzer (41) heraus – er solle aus der Bude herauskommen und sich mit dem 26-jährigen Gast duellieren. Natürlich (?) verfügen beide über Schusswaffen. Der Gastronom fühlte sich bedroht und kam nicht heraus, sondern schoss sofort auf den Gast.

Für diesen lebensgefährlichen Schuss kann der Imbissbesitzer nach zutreffender Ansicht der Kieler Staatsanwaltschaft nicht bestraft werden: Der Angeklagte habe sich bedroht gefühlt und daraufhin in Notwehr auf den jungen Gast geschossen, so Staatsanwalt Torsten Holleck. Der Angeklagte durfte daher, egal, ob das Opfer bewaffnet war oder nicht, von seiner Waffe Gebrauch machen, denn Notwehr muss nicht verhältnismäßig sein. Der Imbisswirt sei daher vom Vorwurf der versuchten Tötung freizusprechen. Wegen illegalen Waffenbesitzes plädierte der Staatsanwalt aber auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.

Disput an Imbissbude: Staatsanwalt hält Schuss im Streit über Pommes für Notwehr