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Die Reue der Justiz im Fall Horst Arnold

Heidi K. hatte ihren Lehrerkollegen Horst Arnold beschuldigt, er habe sie vergewaltigt. 12 Jahre liegt diese Anschuldigung nun zurück – Arnold wurde wegen ihr zu fünf Jahren Haft verurteilt, später nach einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen – doch sein Leben war zerstört.

Erstmals wurde in Deutschland nun eine Frau verurteilt, die – bewusst – falsch behauptet hatte, vergewaltigt worden zu sein und so vom angeblichen Opfer zur Täterin wurde. Das Landgericht Darmstadt verurteilte Heidi K. heute zu einer Freiheitsstrafe von 5 1/2 Jahren wegen schwerer Freiheitsberaubung gem. § 239 Abs. 3 StGB. Man könnte reißerisch von einem „Auge-um-Auge“-Urteil sprechen (die Richterin betonte jedoch, dass es ihr gerade nicht darum gehe), dass K. nun ebenso lange in Haft muss, wie der zu Unrecht Beschuldigte damals verbüßen musste (Urteil v. 13.09.2013 – 331 Js 7379/08 – 15 KLs).

Die Staatsanwaltschaft hatte bereits in ihrem Antrag gezeigt, dass die Frau kein mildes Urteil zu erwartet habe. Sie habe die Justiz mit dieser Falschbeschuldigung schwer beschädigt, sagte der Staatsanwalt am Montag in seinem Schlussvortrag und beantragte sieben Jahre Haft. „Die Reue der Justiz“ nannte dies Gisela Friedrichsen vom Spiegel.

Schwere Freiheitsberaubung

Sicherlich ist schon eine „einfache“ Freiheitsberaubung alles andere als ein Kavaliersdelikt. Das Reichsgericht (RGSt. 7, 259) hatte es für die Erfüllung des Tatbestandes bereits für ausreichend befunden, wenn man so lange eingesperrt ist, wie das Beten eines „Vater unser“ dauern würde. Der Strafrahmen einer schweren Freiheitsberaubung, für dessen Qualifikation zum Verbrechen man mindestens eine Woche lang der Freiheit beraubt sein muss, reicht von einem bis zu zehn Jahren (§ 239 Abs. 3 Nr. 1 StGB).

Ist eine Falschbeschuldigung so einfach?

Die Welt schrieb unter der Überschrift „Die Frau, die einem Mann das Leben nahm“:

Der Fall Arnold zeigt, dass eine Frau keine Waffen braucht, um einen Mann zu zerstören. Und dass es jeden treffen kann. Selbst krudeste Schilderungen werden in manchen Gerichten, die mit dem Thema Sexualdelikt oft große Berührungsängste haben, hingenommen.

Die Lehrerin Heidi K. hatte behauptet, ihr Kollege Horst Arnold wäre im August 2001 im Biologie-Vorbereitungsraum über sie hergefallen, hätte ihr den Mund zugehalten, sie gegen einen Tisch gepresst und sie dann anal vergewaltigt haben. Nach der Tat soll er gedroht haben, sie zu töten, wenn sie etwas verraten würde. Er wäre – nach ihrer Version – vielleicht böse gewesen, weil sie zur Fachbereichsvorsitzenden gewählt worden war, beschrieb sie später sein Motiv.

Falschbeschuldigung, Vergewaltigung, Horst Arnold, Heidi K., erfundene Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, Wiederaufnahme

Landgericht Darmstadt

Dabei gab es in der geschilderten Tatversion viele Widersprüche und konkrete Hinweise darauf, dass die Tat nicht wie behauptet geschehen sein könne. So gab das angebliche Opfer an, einen langen und schmerzhaften Einriss am After gehabt zu haben. Nichtsdestotrotz unterrichtete die Lehrerin unmittelbar nach der Tat – es war nur eine kurze Pause – noch zwei Stunden Deutsch, so als sei nichts gewesen. Kollegen sagten vor Gericht aus, sie am Tag nach der mutmaßlichen Vergewaltigung schon wieder Tennis gespielt. Eine Gynäkologinnen, die die Frau vier Tage nach der angeblichen Tat untersucht hatte, konnte keine Verletzungen feststellen, obwohl sie über den Tatvorwurf informiert war. Und obwohl es keinerlei Sachbeweise oder Spuren gab, wurde Horst Arnold im Jahr 2002 vom Landgericht Darmstadt zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Horst Arnold hat dieses Urteil nicht mehr erlebt – er starb im Juni 2012 im Alter von 53 Jahren – einsam, verarmt und verbittert.

Nachtrag vom 20.09.2013: Heidi K. ist gegen das Urteil in die Revision gegangen. Außerdem soll die Tochter von Horst Arnold zivilrechtlich auf Schadenersatz in Höhe von 80.000 Euro klagen.


33 Kommentare zu “Die Reue der Justiz im Fall Horst Arnold

  1. Ich schließe mich Benno Brandhammer an. Die Zeugin Heidi K. hat sich lediglich der Falschaussage schuldig gemacht. Die Freiheitsberaubung hat der damalige Richter Christoph T. begangen, der Herrn Arnold verurteilt hat. Er gehört dafür verturteilt und inhaftiert. T. hat bisher keine Reue und kein Unrechtsbewusstsein gezeigt. Wenn er damals 2002 nur eine Stunde Zeit investiert hätte, die Fallakte genau zu lesen, und ein paar Minuten nachgedacht hätte, hätte er feststellen müssen, dass es für die Anschuldigung keinerlei objektive Beweise gab, und dass es mehrere Ungereimtheiten gab, die beweisen, dass der Tat wie geschildert nicht stattgefunden hatte. Dass ein unschuldiger Mann 5 Jahre hinter Gitter verbringen musste, und daran gestorben ist, ist T. offenbar so pipegal, dass er sich nicht mal bei den Angehörigen entschuldigt hat. Er hat schlampig gearbeitet, weil er keine Konsequenzen zu fürchten hatte. Warum sich die Mühe machen, die Akte genau zu lesen, wenn man auch dafür bezhalt wird, einfach gedankenlos zu urteilen ? Erst wenn das Gesetz so geändert wird, dass Richter für Fehlurteile persönlich haften, werden wir einen Rechtstaat bekommen der diesen Namen verdient.

    [Kommentar editiert // Bitte Kommentarregeln beachten! Nachfragen dazu hier]

    • Stellvertretend auch an den Bruder Steffen Arnold möchte ich ganz kurz nochmals
      auf die Verantwortungsspur zurückkommen: der Prozess gegen Heidi A. kann in keiner Weise den Tathergang in der Aburteilung von Horst Arnold in den katastrophalen Folgen auch nur annähernd heilen. Wir haben es in Sichtebene mit
      der Spitze eines Eisberges zu tun, der nur erahnen läßt, daß die JUDIKATIVE in
      Wesensgemeinschaft mit LEGISLATIVE und EXEKUTIVE ein Eigenleben eingerichtet
      hat, daß durch die Verfassung als GRUNDGESETZliche VEREINBARUNG der GE-
      SELLSCHAFT keine Rechtfertigung finden kann.
      DESHALB werte ich diese Fälle ( auch den des Herrn MOLLATH ) als OFFENBA-
      RUNGSEID einer in der Gesamtbeurteilung unreifen, auf sich selbst fixierten GE-
      SELLSCHAFT, die den Begriff der SOZIALEN GESELLSCHAFT nicht ausreichend
      bedenkt. ERFÜLLUNGSGEHILFEN sind neben den o. g. drei ELEMENTEN der
      ( vorgegebenen ) GEWALTENTEILUNG u. a. auch der jetzige BP, Herr Gauck.
      Begründungen finden Sie in meinem Blog rainer.twoday.net , in den ich den Fall
      ARNOLD auch mit Blick auf das DESINTERESSE des BundesPräsidialAmtes bewerte.
      WIR ALS GESELLSCHAFT SIND ALLE – jeder an seinem Platz – verantwortlich für
      die DEMOKRATISCHE AUSPRÄGUNG unseres GEMEINWESENS, jeder sollte wissen,
      dass die GEWALTENTEILUNG GARANT sein sollte für
      – RECHTSSTAATLICHKEIT in der VERFASSTHEIT der
      – FREIHEITLICH-DEMOKRATISCHEN GRUNDORDNUNG!!!
      Voll des ZORNES und der RESIGNATION rufe ich die BÜRGER zu mehr SELBST-
      BEWUSSTSEIN auf, die die BEACHTUNG GRUNDGESETZlicher VERSPRECHEN ein-
      fordern müssen. DIE BÜRGER ALS SOUVERÄN HABEN NEBEN DEM RECHT AUCH
      DIE PFLICHT, die zur ORDNUNG STAATSRECHTLICHER RECHTFERTIGUNG zu
      rufen, die meinen
      , den STAAT als OBJEKT von EIGENNUTZ und FREISTELLUNG von VERANTWORTUNG missbrauchen zu können!!
      VerANTWORTung ist DIE ANTWORT auf die VERSPRECHEN
      einer VERFASSUNG für das VOLK.
      Ich könnte noch seitenlang meinen FRUST über VERANTWORTUNGSTRÄGER
      herunterdeklamieren, mein Angebot wäre, Daß ihr mal reinschaut in meinen o.g.
      Blog!
      Doch es fällt mir noch etwas ein im Zusammenhang mit dem Komplex “ VERANTWORTUNG für den FALL ARNOLD „, nämlich die prozedurale Abwicklung
      im FALL MOLLATH:
      Keiner soll sich selber täuschen, wenn er glaubt, daß die JUDIKATIVEN Teilbereiche
      STAATSANWALTSCHAFT wie auch RICHTERSCHAFT eine fällige REHABILITATION
      auf der Agenda gesetzt haben, NEIN !!!, ich bin mir sicher, dass die GEGENSEI-
      TIGE RECHTFERTIGUNG und REINWASCHUNG oberste Präferenz haben werden.
      Damit möchte ich mich erst einmal verabschieden.
      Soweit es geht, genießen Sie die Vorweihnachtszeit!
      Herzlichst, Rainer Kühne aus Berlin

  2. Zum dritten Mal hat jetzt ein Gericht über die Frage verhandelt, ob Frau Heidi K. (Nein! Hier nicht! siehe Hinweise zu Kommentaren) mit ihrer Vergewaltigungsgeschichte die Wahrheit gesagt oder gelogen hat und ist nun endlich zu einem hoffentlich gerechten Urteil gekommen.

    Wer die Leidensgeschichte des Herrn Arnold verfolgt hat, für den sind 5,5 Jahre viel zu wenig. Doch das Urteil ist mutig, basiert es doch ebenso auf Indizien, genauso wie schon das Urteil gegen Horst Arnold im Jahre 2002. Indizien deshalb, weil die klare Feststellung, daß gewaltsamer Analverkehr im Stehen technisch unmöglich ist, in der Urteilsbegründung -sofern in den Medien vollständig berichtet- zu kurz kam.

    Gewichtiger ist jedoch, daß die Justiz mit diesem Urteil die gesamte Verantwortung für ihr Handeln allein dem Zeugen, in diesem Falle dem sogenannten „Opferzeugen“, übertragen hat, zumal die Überschrift lautet „Freiheitsberaubung“ und nicht etwa „Falschaussage mit schwerwiegenden Folgen“!

    Damit verbunden ist das Eingeständnis der eigenen Unfähigkeit, für korrekte Urteile garantieren zu können. Ich kann nur hoffen, daß dies durch diesen Fall endlich einer breiten Öffentlichkeit bewußt geworden ist.

    Da was sind die Konsequenzen?

    Eine umfassende Reform der Strafjustiz, nach der es keine Strafurteile ohne hieb- und stichfeste Beweise, etwa DNA-Analysen, mehr geben darf?

    Die Angehörigen von Herrn Arnold könnten zivilrechtliche Schadenersatzforderungen in 6-stelliger Höhe geltend machen (Anwaltskosten, Hausverkauf, 5 Jahre Lehrersgehalt, Schmerzensgeld und -am Ende- Beerdigungskosten.

    Doch gegen wen? Gegen Frau K. oder gegen den Staat? Oder beide 50/50?

    Wer beantwortet uns diese Fragen???

    Mitschuldig haben sich jedoch noch andere gemacht, wenn nicht juristisch, so doch moralisch: Alle diejenigen, die Frau K.s Märchen kannten und dennoch geschwiegen haben. Damals und Jahre danach!

    • Vielen Dank für die Anregung. Leider ist es so, dass die Angehörigen keine Schadenersatzforderungen teilweise stellen können durch den Tod meines Bruders.
      Dies ist leider ein komplexes System das hier verhindert wird.
      Bewusst !
      Gehaltszahlungen für 12 Jahre, Hausverkauf, Kredite um das Überleben meines
      Bruders zu finanzieren….
      All dies fühlt sich keiner in der Verantwortung.
      Armes Deutschland. ….
      Ich könnte noch viel mehr Schreiben was ich als Bruder dadurch erfahren habe…
      Ich schäme mich mit welcher Gleichgültigkeit von Personen gehandelt wurde……
      ob Politisch und Juristisch…..

      Steffen Arnold

  3. T. Ist eine Schande für die Rechtsprechung in Deutschland ,alle wissen es,keiner macht was?

  4. Wo ist denn jetzt die Reue der Justiz?

    Zeigt der BGH (der diese Sache ebenso wie die Mollath-Sache gehalten hat) auch Reue?

    Was tut die Justiz dagegen, dass die Quote der Fehlentscheidungen nahe bei 100% liegt?

    Fragen über Fragen.

  5. Die Justiz ist das ursächliche Problem, nicht Heidi K.:

    Eine Würzburger Staatsanwältin D., heute Vors. Richterin, hat mir 2006 in einer öffentlichen Veranstaltung im Rathaus zum Thema „häusliche Gewalt gegen Frauen“ (Wanderausstellung „Rosenstrasse“….) auf meine Frage, was denn mit Falschbeschuldigungen sei – im Zusammenhang mit Verfügungen nach dem sog. „Gewaltschutzgesetz“ – geantwortet: „Herr Deeg, die GIBT ES NICHT.“

    Zuhörer: ca. 30 pubertierende Mädchen, Landrat, Direktor des Amtsgerichts, die Gründerin des Vereins „PAS-Eltern“ und viele mehr….

    Wie mein „Fall“ weiterging, ist hier verlinkt:

    http://martindeeg.wordpress.com/2013/09/07/das-bundesverfassungsgericht-hat-keine-ahnung-von-der-realitat-wurzburger-mutterrecht/

    Während ich, der „Täter“, wegen „Verstößen“ gegen das GewSchG – Telefonanrufe, E-Mails – und konstruierten „Straftaten“ – sehr beliebt: die „versuchte Nötigung“ – kriminalisiert und in der regionalen Mainpost als „Terrorist“ und quasi hochkrimineller Paria diffamiert wurde, wurde parallel hierzu „nebenbei“ über Jahre meine Vaterschaft zerstört, das Kind entfremdet, instrumentalisiert….

    Den Polizeiberuf hatte ich – der Gipfel der Ironie – unter Druck „aufgegeben“, als ich mit der Frau, Volljuristin, eine Familie gründen wollte.

    Das ist tatsächlich kein Rechtsstaat mehr!

    Das Urteil kann nur der Beginn einer Zäsur sein!

    (Anm.: Der Kommentar wurde bearbeitet und der Name anonymisiert.)

  6. ich hab mit dem Urteil wirklich Bauchschmerzen. Ersteinmal freut es mich, dass hier der Fall was Opfer/Täter angeht geklärt wurde. So viel darf man ja noch von Gerichten erwarten.
    Aber die „Täterin“ ist psychisch gestört, ob sie die Auswirkungen ihrer zweifellos schrecklichen Tatvorwürfe erfassen konnte bleibt zumindest fragwürdig.
    Und dann ist da noch die Justiz…. die wäscht ihre Hände in Unschuld und weist, direkt oder indirekt, alle Schuld von sich. Schliesslich hat man ja den „Schuldigen“ nun doch gekriegt und verknackst…. doch ist dem tatsächlich so?

    Irgendwie hab ich das Gefühl hier werden eher Rachegelüste bedient denn Gerechtigkeit genüge getan. Selbstreflektion des Justizapparates? Fehlanzeige. Und vermutlich wird das so weitergehen, denn die Wiedergutmachung für Horst Arnold steht nun den Erben zu.
    Vermutlich wird man nichts von dem Fall weiter hören. Und vermutlich wird sich der Justizapparat keiner Schuld bewusst sein.

    Nein, die Frau ist nicht unschuldig. Aber alle Schuldigen hat man noch lange nicht ausgemacht.

  7. Den Ausführungen von Motzka kann ich mich nur anschließen.

    (Anm.: Kommentar moderiert. Bitte nur Diskussionen zur Sache, nicht zu meiner Person – auch wenn diese nett gemeint sind!)

  8. Hallo, auch wenn’s kein angenehmer Anlass ist. Der Fall ARNOLD wurde mir bekannt
    durch BECKMANN mit RA LIEROW und GISELA FRIEDRICH. In folgenden Ge-
    sprächen habe ich immer auf die moralische Instanz der Institution BUNDESPRÄSI-
    DENT hingewiesen, der aus seinem Amt heraus zumindest eine Prüfung der Instanzen hätte initiieren können. Zu diesem Zeitpunkt lebte Herr Arnold noch, oder
    er versuchte dies unter sehr bescheidenen Umständen.
    Durch eine kleine Notiz in der FAZ erfuhr ich von seinem Tod zwei Tage vor meinem Urlaub. Mit einem Schreiben an den BP Herrn GAUCK bat ich um seine Initiative hin-
    sichtlich des fatalen Defizits an GESELLSCHAFTLICHER VERANTWORTUNG, BEHÖRDENVERSAGEN in der Bearbeitung oder auch nur Aufnahme von Bearbeitungsgängen. Das Antwortschreiben aus dem Referat – welcher Hohn –
    “ VERFASSUNG u. RECHT “ teilte mir mit, daß der BP sich nur um Angelegenheiten
    kümmert, die er selbst erfährt.
    NICHTS weiter zur VERANTWORTUNG eines ÖFFENTLICHEN APPARATES, der
    uns allen als GESELLSCHAFT dienlich zu sein hat, der vom BÜRGER als SOUVERÄN getragen und finanziert wird. Auch wenn der Fall MOLLATH in beson-
    derer Weise mehr Aufsehen erregt hat, so wird in allen diesen Fällen schlaglicht-
    artig bewusst, mit welcher beispiellos morbiden BEAMTENSTRUKTUR unser STAAT
    sich zu tarnen versteht.
    ARNOLD und MOLLATH sind andeutungsweise Brüche in unserem Gesellschaftsver-
    ständnis von gegenseitigem Verantwortungsbewusstsein. WIR alle sind aufgerufen,
    den NÄCHSTEN zu sehen und zu verstehen, zumindest dies zu versuchen.
    WIR sollten nicht das Lied vom GUTMENSCHEN singen, sondern wir müssen darauf
    dringen, dass der MÜNDIGE BÜRGER etwas erkennt, was POLITIKERN weitest-
    gehend fremd und BEAMTEN unbekannt zu sein scheint:

    SEIT UNTERZEICHNUNG DES GRUNDGESETZES IST DER BÜRGER DER SOUVERÄN, d.h. auch in einer REPRÄSENTATIVEN DEMOKRATIE führen
    MANDATE nur zum AUFTRAG ( übrigens rechenschaftpflichtig ), VERWALTUNG
    und jedwede ORGANISATION oder GLIEDERUNG sind lediglich STELLWERKE
    auf der ARBEITSPLATTFORM “ S T A A T „.

    Der BÜRGER ist der EIGENTÜMER und in dieser Stellung LEISTUNGS- und
    ERFÜLLUNGSGLÄUBIGER der ÖFFENTLICHEN VERWALTUNG.

    Die Crux dieser VERTRAGLICHEN VERFASSUNGSKONSTRUKTION ist die Tat-
    sache, dass die Gesamtheit der GESELLSCHAFT auf allen Seiten als Teile des
    SOUVERÄNS in scheinbarer Konkurrenz ihren Frieden suchen muss. Nicht irgend-
    wann, sondern JETZT, denn die Brüche werden tiefer und klaffender.

    Ein Wort zum Schluss:
    Meine Kritik am GG ist uralt, fast so wie ich: wer über den RECHTSSTAAT, über RECHT und ORDNUNG, über GERECHTIGKEIT und WÜRDE, über all diese ZIELE
    als VERSPRECHEN an die GESELLSCHAFT sprachlos hinweg handelt, der sollte
    sich nicht wundern, wenn viele sich nicht aufgehoben fühlen in unserem Kreis. Dass
    DEMOKRATIESCHE DENKMUSTER nicht unbedingt ein Wesenszug der Behördenphilosophie der Nachkriegszeit wird auch jetzt noch immer mehr in den
    archäologischen Bemühungen von zeitkritischen Historikern zu erkennen sein.

    WER ABER BEWUSST ALS GREMIUM EXPLIZIT IN DER VERFASSUNG DIE ÜBER-
    NAHME DES “ HERGEBRACHTEN BERUFSBEAMTENTUMS “ FESTSCHREIBT,
    VERSETZT DEM ZARTEN PFLÄNZCHEN DEMOKRATIE SCHON DEN TODESSTOSS!!

    Sicher bin ich anstrengend, aber wer mehr mitteilen möchte, kann mich gerne in
    meinem Blog rainer.twoday.net besuchen.
    Denken wir daran: Die Namen ARNOLD und MOLLATH sollen unser AUFTRAG
    sein für mehr GERECHTIGKEIT und WÜRDE. Dazu brauchen
    wir nicht die JUSTIZ!
    Mit Grüßen aus BERLIN, Rainer Kühne

  9. Wo bleibt der Aufschrei von Alice Schwarzer? Ich habe sie gar nicht im Zuschauerraum wahrgenommen.

  10. T….ist ein Feigling- und wie ich finde, ein Fehlorgan der Justiz! Was die *Revisionsläuferin K….. angeht, ist es sehr schwer nachvollziehbar, warum nicht auch die Staatsanwaltschaft-die ja über sieben Jahre forderte, gegen die viel zu mageren 66 Monate, Beschwerde einlegt, also auch in Revision geht! In der Darmstädter Justiz wimmelt es nur von Heuchlern! T… wofür unser Staat eigentlich einen Waffenschein benötigt, legt seine blassen Hände in Unschuld, spielt und heuchelt den Ahnungslosen, der sich auf schäbigste Weise aus seiner Verantwortung zieht. Ja, er hätte mit K. zusammen auf der Anklagebank gehört, beide hätten zu hohen Haftstrafen verurteilt werden müssen, denn beide sind schuldig des schweren Verbrechens an Horst Arnhold und seiner Familie! Für dieses Verbrechen gibt es keine Entschuldigung! K, wird in diesem Leben sicher nicht mehr glücklich, und der gleichgesinnte T…., sonnt sich weiter in *Unschuld*..das darf eigentlich nicht sein!

  11. Ich beschäftige mich erst seit wenigen Tagen mit Fall Horst Arnold. Was mich sehr wundert, nach der Verurteilung von Frau K im September d.J. findet man absolut nichts mehr im Netz über ihren Verbleib – ist sie denn nun wirklich inhaftiert ? Oder konnte sie sich dem wieder mal durch irgendwelche Rechtsverdreher entziehen? Kann jemand Auskunft zum aktuellen Stand machen ? Vielen Dank

    • Hallo Siegrid, Lügentante Heidi K, hat – wie erwartet, gegen das -meines Erachtens viel zu milde- Urteil Revision eingelegt und bleibt leider solange in Freiheit, bis die nächste Instanz den Segen zu 5Jahren und 6 Monate gibt. Sollte die nächste Instanz aber Verfahrensmängel zu beanstanden haben, geht der ganze Zirkus noch einmal von vorne los, und die Märchentante, bleibt in Freiheit. Leider! Heidi K. lebt in Bad Rothenfelde und hat sich bestimmt verkrochen.

      • Hallo Jana, vielen Dank für die Info – und – ich habe es befürchtet , dass diese Frau immer noch auf freiem Fuss ist, vermutlich noch den Beamtenstatus hat, damit verbunden die Bezüge und sonstigen Vorteile ? Unfassbar, wenn man bedenkt, wie schnell Horst A. hinter Gittern ohne wenn und aber gebracht wurde. Es kann einafch nicht sein, dass sie damit durchkommt – was wäre eigentlich die nächste Instannz in ihrem Fall ?

        • Hallo Siegrid, aufgeschoben ist nicht aufgehoben. K. wird nächstes Jahr in den Knast-wo sie es sehr schwer haben wird, wandern. Eine nächste Instanz wird es nicht geben! K.s Zukunft ist komplett ruiniert! Sie verliert damit ihren Beamtenstatus und ihre Pensionsansprüche. Wenn sie irgendwann raus kommt, wird sie ein gebrochener und vorbestrafter Mensch sein, wie damals ihr Opfer! Die (…) wird nirgendwo mehr richtig Fuß fassen, jeder kennt sie und jeder wird vorsichtig sein! Ihr Leben ist zerstört, und das ist sehr gut so! Enttäuschend ist, dass T. ungeschoren davon kommt! Das beweist, dass im deutschen Rechtsystem, einiges im argen liegt…

          (Einige Passagen wurden moderiert. Bitte die Kommentarregeln beachten!)

          • Hallo Siegrid, Heidi K. hat einen sehr steilen und steinigen Weg vor sich! (Anm.: Bitte hier keine vollen Namen oder unbewiesene Behauptungen!) Dann schwebt noch das Schmerzensgeldverfahren gegen sie! 80.000 Euro ist keine Abwinksumme! Dieses Geld wird sie niemals aufbringen können, aber alles was zu viel ist, wird man ihr nehmen! (…) Das was Külzer getan hat, ist nie wieder gut zu machen, daher wünsche ich ihr die Hölle auf Erden!

  12. T.kommt ungestraft davon?Man hält zusammen in diesen Kreisen? Fehlurteile ??Ist so!!

  13. Werte Jana,
    Sie sollten dringend reflektieren, was Sie hier von sich geben, ebenso Sigrid, letztere hat Nichts mitverfolgt und stützt sich nur auf Medien, alleine das Ist schon sehr fraglich. Jana, Ich weiß nicht, ob Sie eventuell eine Verwandte von Herrn A. sind oder wie Sie zu diesem Fall stehen und Ich würde es mir niemals erlauben, über Sie ein Urteil zu fällen, Ich kenne Sie nicht. Nur jemandem die Hölle auf Erden zu wünschen, das Ist sehr heftig und zeugt von enormer Wut und enormen Hass, oft kommt so etwas zu einem selbst zurück. Ich wünsche Ihnen mehr Sanftmut und Liebe in Ihrer Denkweise.

  14. So, jetzt frage Ich Sie werte Jana. Was Ist mit der Familie von Frau K.? Der Sohn Ist, soweit Ich in Erdahrung bringen Könnte, genauso alt, wie die Tochter von Herrn A. Danach fragt niemand, Aber diese Menschen können auch Nichts Für die Situation. Und Ich betone nochmals, weder Sie Joch Ich waren bei der Tat dabei und damals sprachen auch Sehr viele Aussagen von weiteren Zeugen gegen Herrn A. Das Alles findet man, wenn man etwas im Internet recherchiert. Ich versuche nur, Sie dazu Zu bewegen, Alles Einmal von einem anderen Standpunkt aus Zu sehen, denn eine einseitige Sicht darauf Ist gefährlich. Ich erwähne Es nochmals, Diktatoren Wie Mao Oder Stalin Oder H. haben auch „nur“ „Ihre Werte“ gehabt und verteidigt. Das wirkliche Problem hier sind die Medien und die Justiz. Wie gegsagt, auch Sie können Ja gerne Mitgefühl empfinden, auch Ohne „Verwandschaftspass“, Wie Sie Es so schön ausgedrückt haben. Jedoch Ist diese Denkweise von allen Medien gesteuert und gewollt. Oder haben Sie auch schonmal einen Artikel Ohne virgefertigteeinung gefunden,rein sachlich? Ich Noch nicht. Genau das würde damals auch mit Herrn A. gemacht, suchen Sie doch mal ein Bisschen im Netz. Was wirklich war, weiß keiner von uns und daher können weder Sie noch Ich über Frau K. Oder Herrn A. urteilen, wir beide kennen Sie nicht persönlich und Medien steuern uns, siehe Wulff, Kachelmann usw. . Es Ist Ihre Sache, aber glauben Sie mir, eine solche Denkweise tut uns gut. Ich rede nicht von Gleichgültigkeit!

  15. Ich entschuldige mich für meine Rechtschreibung, habe mich vertippt.

  16. Ist denn Auge um Auge und Zahn um Zahn wirklich das, wofür die moderne Gesellschaft steht und wofür viele Menschen Jahre lang gekämpft haben? Macht es einen Menschen wieder lebendig Oder hilft Es den Hinterbliebenen, ihre Rachegelüste auszuleben? Ich Habe mir auch diese Frage gestellt und nein, man meint es vielleicht, aber im Endeffekt Ist alles genauso wie zuvor, nur dass noch ein Menschenleben zerstört wurde, ob verschuldet oder nicht kann und will Ich nicht beurteilen, und dadurch vermutlich auch noch die Leben weiterer unbeteiligter Personen und auf jeden Fall unschuldiger Verwandter. Ich möchte Nichts schön reden. Nur schauen wir uns Ein prominentes Beispiel an, Nelson Mandela. Er sprach nicht Ein Wort der Rache und der Verachtung, obwohl er gerade weit über 20 Jahre unschuldig im Gefängnis saß und unterdrückt wurde und das hat viel Mehr verändert, auch Für seine Familie. Jedem das Seine…

  17. Was immer man über die Taten von Heidi K. denken möchte, sollten wir nicht vergessen, dass der Titel dieses Threads „Die Reue der Justiz“ lautet. Leider zeigen Teile der Justiz keine Reue, nicht mal ein Unrechtsbewusstsein. Der Richter Christoph T., der Horst A. verurteilt hat (obwohl keine objektiven Beweise vorlagen, die A. belasteten, aber mehrere, die ihn entlasteten), hat bisher (zumindest öffentlich) keine Reue gezeigt. Er hat sich bei der Familie A. nicht mal entschuldigt. Er hat sogar sein Urteil verteidigt, mit der irreführenden Argumentation, des der Revisionsinstanz seinen Urteil bestätigt hat. Dieses Argument ist irreführend, weil der Revisionsinstanz nur geprüft hat, ob rechtliche Fehler begangen waren; der hat die Beweislage nicht neu bewertet. Die Tatsache, dass Richter Christoph T. immer noch sein Handeln zu rechtfertigen sucht, und sich nicht zu einer Entschuldigung durchringen kann, zeugt von einem Fehlenden Unrechtsbewusstsein. Wenn unsere Richter kein Rechtsempfinden haben, wie kann das Justizsystem rechtstaatlich funktionieren ?

  18. Es lohnt nicht, in einer Einbahnstraße zu wenden.

    Wenn ein Justizopfer aus seiner langjährigen Inhaftierung entlassen wird, ist er geprägt.

    Alles andere ist Kasperltheater und Schönschmiererei!

  19. Ich sehe das genau so wie die Jana2613 ud. kann mir in übrigen nicht vorstellen das ein Unpateiischer daran interessiert ist zu der Täterin zu halten.Finde auch nicht gerecht das nicht auch die anderen Täter angeklagt und verurteilt wurden vor allem der Richter.Die Eltern der Täterin haben doch auch eine Falschaussage gemacht denn Herr Ar/ war ja schon in U-Haft,konnte also nicht auf den sogenannten Marktplatz gewesen sein.Da fällt der Apfel wohl nicht weit vom Baum. so viele Lügen die ein Gericht auch noch für ernst nahm da kann man mal sehen wie mit Menschenleben umgegangen wird.An den Herrn Kommentator:Ich nehme an Sie sind schon älter,entnimmt man eben aus ihren Argumeten!Ich denke mir da nur mein Teil und finde das die Täterin nun ihre gerechte Strafe bekommen hat.Es sind ja nicht nur die Fünf Jahre sondern die ganze Zukunft die Pension alles ist futsch.Warum hat sich denn der Richter der da falsch geurteilt hat nicht bei der Familie entschuldigt?Warum die Kollegin-die ich im übrigen sehr nett fand.Ich war bei einer Verhandlung dabei.Meine Frage?Warum erschien die Täterin mit Perrücke und großer Sonnenbrille wenn sie doch unschuldig ist mmh???Wer ein reines Gewissen hat braucht sich nicht verstecken!!!Das ist meine Meinung zu dem Ganzen!

  20. Es Ist ungeheuerlich, wie viele unbeteiligte und unwissende Personen hier in einer unglaublich harten Art Urteile fällen und Menschen charakterisieren, die sie niemals gesehen haben. Es Ist weiterhin erschreckend, dass garantiert kaum jemand von Ihnen die Strafprozessordnung kennt oder reflektiert, dass diese Art der Verurteilung, die Sie hier kollektiv betreiben, der Hexenverfolgung und Inquisition ähnelt. Ich halte mich in diesem Fall für neutral, Ich kenne keine der Personen persönlich und Medien steuern seit jeher Menschen in eine bestimmte Richtung und verzerren Wahrheiten, auch die Justiz hat wenig mit Gerechtigkeit zu tun. Allerdings sind Sie mit Ihrer Hetzjagd und Ihrer Wut und ihrem Hass, all das kann man Ihren Worten entnehmen, nicht im Geringsten besser. Ich bin einfach nur erschüttert darüber, dass sich in einem zivilisierten Land so viele gebildete, erwachsene und lebenserfahrene Menschen derart artikulieren. Ich musste auch miterleben, wie ein weibliches Familienmitglied von einem Mann vergewaltigt wurde. Aber Ich erlaube mir nicht, diesen Menschen zu hassen und zu verurteilen. Was war Ist schrecklich, aber meine Kraft nutze Ich lieber, um dem Opfer zu helfen, anstelle zu klagen, Hass zu verbreiten und damit eventuell unschuldigen Menschen zu schaden. Das hier Ist eine einzige Tragödie und niemand versteht, dass es so nur noch schlimmer wird. Vergebung Ist sehr schwer aber sie befreit den Geist auch von Schmerzen und der Last! Ich wünsche Ihnen allen nur das Beste und Ich gehöre weder einer Sekte an noch sonst etwas. Ich bin studiert, stehe voll im Leben, bin mittleren Alters und bin, wie bereits erwähnt, einfach nur schwer erschüttert, wie leichtfertig in diesem Land und in vielen anderen Urteile über Menschen gefällt werden, sowohl durch die Justiz, als auch von der Bevölkerung… würde jeder Mensch seine vermeintlich und engstirnig gedacht „richtigen“ Werte. verteidigen, so wäre dies eine arme Welt voller Krieg. Wenn Sie möchten, lassen Sie Ihre Wut an mir aus, verurteilen Sie auch mich für meine Offenheit und meine Meinung, Ich werde schon damit fertig!

    • Nein, ich bin mit Familie Arnhold nicht verwandt.

      Für menschliches Mitgefühl benötigt man wohl keinen Verwandtschaftspass.

      Vater zu sein- auch nicht immer leicht

      vor allem dann, wenn das Liebste entgleist…

      geschaffene Lebenswerke, liegen plötzlich lahm

      sie erholen sich ganz sicher – bald oder irgendwann

      nur wo ist der Mensch,

      den man warf aus seiner Bahn?………

      Besuche trösten

      dann und wann,

      an einem Ort

      wo man ihn

      weder hören

      noch sehen kann

      es bleiben nur die Erinnerungen.

    • Hätten alle geschwiegen,-oder nur Händchen gehalten, wäre die Unschuld des Herrn A. niemals ins rechte Licht gerückt. Ein wenig Gerechtigkeit durfte Herr A -in den paar *Tagen* die er noch lebte, erfahren. Was hier *Im Namen des Volkes* in unser aller Namen, mit einem unschuldigen Menschen geschah, kommt genau dem Bild gleich, was Sie Herr F. in ihrem Kommentar beschreiben….(Hexenverfolgg. Verfolgung unschuldiger die man zur Stecke bringen will) Unter unseren Augen ist ein Mensch grundlos aus der gesunden Mitte gerissen worden -ein Punkt den er nie wieder erreichte- und die Verantwortlichen lebten weiter, als hätte das Wort *Gewissen* die letzte Seite des Anstands verlassen! Eine Justizpanne, die man mit dem gesunden Menschenverstand, nur schwerlich erfassen kann! Es ist nicht nur ein Opfer zu beklagen! Die Familienmitglieder des leider verstorbenen Horst A, werden sich nie richtig erholen! Feige und vermummt stolzierte die Täterin zurück ins Verderb, und zeigte weder Gewissen noch Reue! Im Gegenteil, `ihr Gebiss` versprühte noch mehr Gift! Menschen können wie die tiefsten Abgründe sein- diese sollte man besser umgehen, denn auf falschen Wegen, kann jeder Schritt der letzte sein. Es ist besser, einsam in der Ecke zu kauern, bevor man auf Menschen stößt, die das Hier und Jetzt von jetzt auf gleich aus dem Nichts heraus zerstören. ( So etwas möchte ich persönlich nicht kennen) Das Verbrechen an Herrn A darf niemals unter dem Deckmantel der Verschwiegenheit, -schon gar nicht um die Täter zu schonen, geraten. Wenn im dunkeln Gefahr droht, sucht man nach Licht. Herr A, hatte nicht die geringste Chance, ihm war jedes Licht verwehrt.
      Die wahren Verbrechensopfer, geraten durch Denunziantinnen wie Heidi K. in Unglaubwürdigkeit, schlimm genug! Unsere Justiz ist nicht mehr in der Lage genauer hinzusehen, denn sonst wäre H. K. ganz sicher gescheitert!

    • Nein, ich bin mit Fami­lie Arn­hold nicht verwandt.

      Für mensch­li­ches Mit­ge­fühl benö­tigt man wohl kei­nen Verwandtschaftspass.

      Vater zu sein– auch nicht immer leicht

      vor allem dann, wenn das Liebste entgleist…

      geschaf­fene Lebens­werke, lie­gen plötz­lich lahm

      sie erho­len sich ganz sicher — bald oder irgendwann

      nur wo ist der Mensch,

      den man warf aus sei­ner Bahn?.….….

      Besu­che trösten

      dann und wann,

      an einem Ort

      wo man ihn

      weder hören

      noch sehen kann

      es blei­ben nur die Erinnerungen.

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