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Du sollst nicht falsch Zeugnis reden …

Ausgerechnet ein Bischof, der es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt? In den vergangenen Wochen stand der Bischof Tebartz-van Elst vor allem wegen der Kostenexplosion beim Bau des Limburger Bischofssitzes medial im Fegefeuer – statt der ursprünglich veranschlagten 5,5 Mio. soll dieser nun etwa 31 Mio. Euro kosten. Luxus ist jedoch nicht strafbar, zumindest nicht nach irdischen Gesetzmäßigkeiten.

Darüber ist allerdings fast in Vergessenheit geraten, was der Bischof auf Anfrage des „Spiegel“ im Hinblick auf „First Class“-Flüge nach Indien und zurück erst bestritt, später doch einräumte. So unwahrhaftig wollte sich der Bischof im Lichte der Öffentlichkeit dann doch nicht hinstellen lassen und versicherte nach der Veröffentlichung des „Spiegel“-Artikels „nach Belehrung über die strafrechtliche Bedeutung einer falschen oder fahrlässig falschen Eidesstattlichen Erklärung an Eides statt“:

Es gab auch keine erneute Rückfrage des Redakteurs mit dem Vorhalt: „Aber Sie sind doch erster Klasse geflogen?“. Ich habe auch nicht auf einen solchen Vorhalt die Antwort gegeben „Business-Klasse sind wir geflogen.“.

Dumm nur, dass das Gespräch mitgefilmt wurde und genau dieser Wortwechsel zwischen dem Journalisten und dem Bischof stattgefunden hatte. Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelte wegen der falschen Versicherung an Eides statt (§§ 158, 161 StGB) und hat bei dem zuständigen Amtsgericht nun den Erlass eines Strafbefehl beantragt. Akzeptiert der Bischof den Strafbefehl, kann er eine öffentliche Hauptverhandlung in dieser Sache vermeiden – gilt allerdings (ab einer bestimmten Anzahl von Tagessätzen) als vorbestraft. Auf jeden Fall hinterlässt Bischof Tebartz-van Elst seinem Nachfolger einen schmucken Dienstsitz.

* SPIEGELblog: Der Bischof und das 8. Gebot

 


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