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Sexting Ermittlungen auf amerikanisch

Das Strafrecht in den Vereinigten Staaten ist mit dem deutschen in vielerlei Hinsicht nicht vergleichbar: Auf einen – selbst für amerikanische Verhältnisse – unfassbaren Fall macht nun die Washington Post aufmerksam: Die Polizei von Manassas City (Virginia) will Fotos vom erigierten Penis eines 17-Jährigen erzwingen, notfalls soll eine Viagrainjektion die Anfertigung solcher Aufnahmen durch die Polizei ermöglichen.

Mutter stellt Strafantrag gegen den Sexting-„Täter“

Dem 17-jährigen Jugendlichen wird vorgeworfen, seiner 15 Jahre alten Freundin einen Videoclip geschickt zu haben, der seinen erigierten Penis zeigt – als Antwort auf nicht näher beschriebene Fotos, die sie ihm zuvor übermittelt hatte. Die Mutter der 15-jährigen stellte Strafantrag, die Staatsanwaltschaft leitete aufgrund des Sextings zwei Strafverfahren gegen den Jungen wegen Besitzes und Herstellung von Kinderpornografie ein.

Jetzt werde er vor die Wahl gestellt, sich entweder unverzüglich schuldig zu bekennen oder in einem Krankenhaus unter Aufsicht der Polizei einer Zwangsbehandlung unterworfen zu werden, an dessen Ende die ihn vermeintlich belastenden Fotoaufnahmen entstehen sollen. Bereits im Jugendgefängnis sollen Fotos seines Penis gemacht worden sein, die jedoch wegen bestimmter fehlender Merkmale nicht den „vollen Beweis“ erbrachten. Deshalb solle nun mit Viagra nachgeholfen werden. Eine richterliche Genehmigung dazu liege bereits vor.

Fotos sollen mit der Videoaufnahme verglichen werden

Die Fotos sollen dann mit der Videoaufnahme verglichen werden. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm eine Haftstrafe bis zu seinem 21. Geburtstag, darüber hinaus eine Aufnahme in die (öffentliche) Sexualstraftäterdatei. Die Ironie in dem Verfahren ist grenzenlos, führen auch die Verteidiger des 17-jährigen an: Zur Bekämpfung einer Herstellung von Kinderpornografie will der Bundesstaat selbst derartige Fotos eines Jugendlichen anfertigen – und zwar gegen seinen ausdrücklich erklärten Willen. Das Sexting des Mädchens soll übrigens nicht verfolgt werden.

Dieser Bericht klingt tatsächlich so unglaublich, dass man gar nicht weiß, wo man mit der Kritik anfangen sollte. In Deutschland wäre ein derartiges Vorgehen jedenfalls selbst in Fällen von Schwerstkriminalität undenkbar – als Stichworte seien nur die Menschenwürde und ferner der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz angeführt. Weiteres gern in die Kommentare …

 

Nachtrag:  LTO berichtet nun – etwas ausführlicher – auch über diesen absurden Sexting-Fall.


5 Kommentare zu “Sexting Ermittlungen auf amerikanisch

  1. Der erste Schritt sollte sein, die ermittelnden Beamten wegen Erstellung von Jugendpornografie anzuzeigen.

  2. Warum nicht gleich wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen? Die Verursachung einer nicht gewollten Erektion, und sei es nur durch medikamentöse Einwirkung, könnte durchaus noch § 184g Ziff. 1 StGB unterfallen.

  3. Ein solcher Ermittlungsansatz ist in Deutschland unwahrscheinlich. Das bedeutet aber nicht, dass nicht ermittelt werden würde. Und das ist ja schon eine Vergewaltigung des Intimlebens: Völlig fremde Erwachsene durchsuchen die Pornosammlung eine Pubertierenden und der muss sich den wildfremden mit Details aus seinem Intimleben offenbaren. Das ist widerlich.
    Das passiert aber wenn man im Schutzwahn Rahmenbeschlüsse der Europäischen Union umsetzt. Der letzte hat zur Strafbarkeit von Jugendpornografie geführt und hätte genau die Konstellation, die nun als rückständiges USA-Recht lächerlich gemacht wird, auch hier ermöglicht. Der ursprüngliche Plan war, JEDEN unter 18-jährigen Menschen als Kind zu definieren und jede Nacktaufnehme von ihm als Kinderpornografie zu werten.
    Experten hatten von Anfang an davor gewarnt, weil es die Kinder und Jugendlichen für ein völlig normales Verhalten kriminalisiert.
    Mich lässt es Erschaudern dass es vom Wohlwollen eines einzelnen Staatsanwaltes abhängen soll, wenn ein 14-jähriger Junge Sexbildchen von seiner 13-jährigen Freundin besitzt, ob er ein Verfahren wegen des Besitzes von Kinderpornografie aufgehalst bekommt oder nicht.
    Der Staat, der eigentlich die ungestörte Entwicklung von Kindern und Jugendlichen schützen soll, macht genau das Gegenteil: Er zerstört das Intim- und Privatleben von pubertierenden Kindern. Das ist nichts anderes als staatlich verordnete Vergewaltigung und nicht viel besser als Indien.

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