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Justizirrtümer: Lebenslüge der Justiz

„Justizirrtümer lassen sich nicht gänzlich ausschließen“, dies ist der Standardsatz, der von Richtern, Staatsanwälten und Justizministern desöfteren zu hören ist. Doch handelt es sich wirklich nur um Einzelfälle? So wie jüngst bei Horst Arnold?

Jedes vierte Strafurteil ist ein Fehlurteil

Der Richter am 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs Ralf Eschelbach ruft nun gegenüber dem SPIEGEL zur Warnung vor der Irrtumsanfälligkeit des Apparates: Es sei die „Lebenslüge“ der Justiz, dass es „kaum falsche Strafurteile“ gebe. Nach der Schätzung des erfahrenen Richters sei jedes vierte Strafurteil ein Fehlurteil oder anders gesagt: Die Quote richtiger Urteile bewege sich nicht signifikant über der Zufallswahrscheinlichkeit.1

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Fehl­ur­teile: Im Namen des Vol­kes // Foto: Dan Race — Fotolia.com

Verheerende Anzahl Justizirrtümer

Wenn das stimmt, würden jeden Tag in Deutschland 650 Menschen zu Unrecht wegen einer Straftat verurteilt. Belastbare Statistiken, an denen Eschelbachs Behauptung zu überprüfen wäre, gibt es keine2 – wie auch: Das Justizsystem, moniert der kritische Bundesrichter, „deckt Entscheidungen, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit falsch sind“.

* Justizirrtümer: Blind vor der Wahrheit

 

  1. Eschelbach, in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB (2. Aufl. 2014) § 46a Rn. 14. []
  2. Zur Herleitung der Schätzung: Eschelbach, in: Graf, StPO (2. Aufl. 2012) § 261 Rn. 62.3 []

7 Kommentare zu “Justizirrtümer: Lebenslüge der Justiz

  1. Neben dem Fakt das Menschen in Deutschland zu Unrecht verurteilt werden bleibt der Fakt das bei der besagten Anzahl sich es kaum noch um „Irrtümer“ handeln kann sondern womöglich mehr von einer Art Überheblichkeit und Absicht ein Amt zu missbrauchen. Kaum einer dieser Richter/Stattsanwaälte braucht auf Deutschem Boden eine salopp harte Bestrafung fürchten. Kaum einer der möglichen Täter wird/wurde je zu Gericht gebracht dank (wie soll man sagen) einer fast schon juristischen kriminellen Bande die sich gegenseitig deckt. Obschon der EuGH viele Urteile traf wo es dann lautete Deutschland hat schwerwiegend Grund und Menschenrecht verletzt und dabei maßgeblich die Täter im juristischen Bereich zu finden sind tut Deutschland rein nichts dem Übel auf den Grund zu gehen bzw. da Übel fort zu machen. EIne Sache für das sog. Weltstrafgericht oder ?

  2. Nach 5 Jahren und ein Gerichtsverfahren ohne mich soll ich in einer
    Strafsache (die mir unbekannt ist ) zahlen.
    Ist das recht ?

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