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Im Sandsturm

Wie schnell man sich als „normaler“ Bürger in einem Strafverfahren wiederfinden kann, zeigt das Verfahren vor dem Amtsgericht Rostock, das morgen beginnt, sehr eindrucksvoll: Angeklagt ist eine 53 Jahre alte Frau, die an der Massenkarambolage auf der A19 bei Rostock im Jahr 2011 beteiligt war. Sie muss sich wegen fahrlässiger Tötung gem. § 222 StGB verantworten.

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Der Sandsturm war bereits aus 600 bis 1.000 Meter Entfernung zu sehen – genügend Zeit zu bremsen // Foto: privat

Ungebremst in den Sandsturm

Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, sie sei in die riesige Staubwolke, die über die Autobahn A19 fegte, hineingefahren, ohne die Geschwindigkeit ihres Fahrzeugs entsprechend zu reduzieren und somit an die widrigen Verhältnisse anzupassen. Dabei war der Sandsturm schon aus einer Entfernung von etwa 600 bis 1.000 Metern sichtbar – genügend Zeit also, um seine Fahrweise daraufhin anzupassen. In der dichten Staubwolke habe die Sichtweite teilweise nur einen Meter betragen. Mehrere Sachverständige haben drei Jahre an der Unfallrekonstruktion gearbeitet, um die Verfahren für die Staatsanwaltschaft vorzubereiten.

Die Karambolage hatte sich gegen 12.30 Uhr auf der A19 bei Kavelstorf unweit von Rostock ereignet. In Fahrtrichtung Rostock gerieten 17 Autos und drei LKW in Brand, darunter ein Gefahrguttransporter. In der Gegenrichtung nach Berlin waren 23 Autos an dem Unfall beteiligt.

Vorwurf der fahrlässigen Tötung

Die Brandenburgerin war mit ihrem Auto in der Staubwolke auf ein anderes Auto aufgefahren, in dem ein Ehepaar an den Folgen des Unfalls verstarb. Insgesamt waren an dem Massenunfall 83 Fahrzeuge beteiligt – acht Menschen starben, ungefähr 130 wurden verletzt. Es handelt es sich um den ersten von einigen weiteren Prozessen, die demnächst noch verhandelt werden: Insgesamt gab es sieben Beschuldigte, gegen vier wurde wegen fahrlässigen Tötung ermittelt. In zwei Verfahren ging es um den Vorwurf der Gefährdung des Straßenverkehrs und einmal lediglich um fahrlässige Körperverletzung.

Die Hauptverhandlung sollte ursprünglich durch einen Strafbefehl vermieden werden, gegen den die Frau allerdings Einspruch (§ 410 StPO) einlegte. Sie war darin zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt worden, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt worden war.


5 Kommentare zu “Im Sandsturm

  1. Mhhh, man sollte meinen alleine der Selbsterhaltungstrieb und der gesunde Menschenverstand würden einen dazu bringen, abzubremsen, wenn man nicht sieht, was vor einem ist, oder? Und zwar vor allem auch, solange nachfahrende Autos einen noch sehen, also weit vor dem Sichthindernis. Es ist unverständlich, warum dies heir ausblieb, bin gespannt, was die Wahrheitsfindung ergibt.

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