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Viel Lärm um nichts

Jimi Blue Ochsenknecht, vom früheren Qualitätsmedium als „Prinz Protz“ verunglimpft, musste sich gestern vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten wegen einer unbezahlten Hotelrechnung in Höhe von ca. € 14.000, was als Betrug angeklagt worden war. Eine Hotelrechnung nicht zu bezahlen ist dann als Betrug strafbar, wenn man von vornherein – schon beim Checkin – weiß, dass man die Rechnung nicht bezahlen wird, z.B. weil die finanziellen Mittel fehlen.

Bis hierhin alles wenig dramatisch – solche Verfahren gibt es tagtäglich zuhauf. Das Problem bestand darin, dass er für die österreichischen Justizbehörden offenbar nicht greifbar war, weil er seinen Wohnsitz unbekannt ins Ausland verlegt hatte (böse Zungen behaupten, er sei gar ohne festen Wohnsitz gewesen). Daher gab es einen europäischen Haftbefehl, der unglücklicherweise ausgerechnet am Flughafen Hamburg vollstreckt wurde. Die Folge war, dass er von Hamburg bis an die österreichische Grenze mit einem Sammeltransport verschubt werden musste. Und Strafrechtler wissen, dass das alles andere als angenehm ist, eingepfercht in eine Minizelle auf Rundreise durch zahlreiche Haftanstalten in ganz Deutschland.

Jimi Blue Ochsenknecht bleibt unbestraft

Gestern nun die Hauptverhandlung, die lediglich auf eine Stunde terminiert war, was auch nicht ungewöhnlich ist bei einem solchen Vorwurf. Jimi Blue Ochsenknecht räumte ein, die Rechnung nicht bezahlt zu haben und entschuldigte sich. Danach wurde das Strafverfahren gegen eine Geldauflage in Höhe von € 18.000 eingestellt – in Österreich Diversion genannt, in Deutschland Einstellung gegen Auflagen. Über die Schuld des Angeklagten wurde somit gar nicht gerichtlich entschieden, er gilt auch nicht als vorbestraft. Es gab also weder eine Geldstrafe, noch wurde er verurteilt oder schuldig gesprochen, wie die deutschen Qualitätsmedien behaupten.

Die Geldauflage kann er in sechs monatlichen Raten bezahlen, die ursprüngliche Rechnung war schon von seiner Ex-Partnerin bezahlt worden, was als Schadenswiedergutmachung positiv zu berücksichtigen war. Wer damals mitfeierte, ist meines Wissens nach öffentlich nicht bekannt.

Gab es einen Promi-Bonus?

Wie wäre das Verfahren in Deutschland ausgegangen? Sehr ähnlich, wahrscheinlich sogar noch „günstiger“ (außer in Bayern) ohne jetzt die Einkommenssituation von Jimi Blue Ochsenknecht näher zu kennen. Begleitet wurde er, so ist den Medien zu entnehmen, von zwei Kamerateams, die für die 5. Staffel „Diese Ochsenknechts“ drehten, die ab dem 16. September auf Sky/Wow zu sehen ist. Solche Geschichten schreibt nur das Leben.

Jimi Blue Ochsenknecht: Viel Lärm um nichts, aber Stoff für die neue Staffel von „Diese Ochsenknechts“ auf Sky/Wow
Jimi Blue Ochsenknecht war in der letzten Staffel ins Format zurückgekehrt // Foto: Sky Deutschland

Und wer wirklich glaubte, für so eine Sache käme man in den Knast, dem ist eigentlich nicht mehr zu helfen und der hat unser Rechtssystem nicht verstanden! Unsere Haftanstalten platzen auch so schon aus allen Nähten. Einen „Promi-Bonus“ hat es hier ganz sicher nicht gegeben.

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2 Kommentare zu “Viel Lärm um nichts

  1. 14.000 EUR sind sicherlich kein Betrag, bei dem – beim Ersttäter – eine Freiheitsstrafe im Raum steht, aber für eine Einstellung gegen Auflagen ist’s dann eigentlich doch ein bißchen viel …

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