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Amtsrichter mit Fußfesseln vorgeführt

Am Morgen war der Richter auf der B68 (Halle/Westfalen), vermutlich auf dem Weg zur Arbeit von zwei Polizeibeamten aus dem Verkehr gezogen und in Handschellen in den Streifenwagen verbracht worden. Die Festnahme erfolgte aufgrund eines Haftbefehls wegen Körperverletzung und versuchter Nötigung, den ein Kollege unterzeichnet hatte. Im Amtsgericht wurde der 65-jährige Amtsrichter in eine Zelle verfrachtet und später dem Haftrichter vorgeführt. Ihm wurde vorgeworfen, nach einem Besuch im Bordell auf die „schiefe Bahn“ geraten zu sein.

Lücke zwischen Strafgericht und gesetzlicher Betreuung

Nun scheint es manchmal so, als ob Humor bei Strafrichtern eine Ausnahmeerscheinung sei. Dem ist allerdings zumindest nicht immer so, wie diese Begebenheit beweist, denn es handelte sich bei alledem um die Verabschiedung eines gedienten Strafrichters am Amtsgericht Halle (Westf.), mit dem ihm die lieben Kollegen und Freunde einen „unvergesslichen“ Abschied an seinem letzten Arbeitstag bereiten wollten. Das dürfte gelungen sein.

Der Haftrichter war der ehemalige Amtsgerichtsdirektor, der berichtete, dass es sich bei der Strafkammer um ein neu installiertes Seniorengericht handele, das die Lücke zwischen Strafgericht und gesetzlicher Betreuung schließen solle. Selbst ein Anwalt wurde dem Amtsrichter als Pflichtverteidiger bestellt, damit dieser seine Rechte wahrnehmen könne. Die Anklage verlas eine Oberamtsanwältin, die dem Pensionär darin zur Last legte, im Januar das Notruftelefon des Amtsgerichts benutzt haben, weil er angeblich im Schnee feststeckte. Ein Richter und zwei Rechtsanwälte hätten sich daraufhin sofort auf den Weg gemacht, um ihn zu befreien. Der steckte dann allerdings nicht im Schnee, sondern in einem Bordell fest – und konnte offenbar seine Rechnung im vierstelligen Bereich nicht zahlen. In seiner Eigenschaft als Zeuge berichtete der Gerichtsvollzieher, dass er und der Angeklagte Stammgäste in diesem Bordell seien und ihre Bonität deswegen nicht mehr überprüft werde.

Buffet beim Neujahrsempfang des Anwaltsvereins verpasst

Auch der Richterkollege bestätigte als Zeuge befragt, dass er den geschätzten Kollegen nicht – wie erwartet – durchgefroren, sondern eher erhitzt vorgefunden habe. Von einer Notlage habe seiner Meinung nach keine Rede seien können. Schließlich sei durch die Hilfeleistung nach dem falschen Notruf zu verdanken, dass er das Buffet des Neujahrsempfangs des örtlichen Anwaltsvereins verpasst habe: „Ein Schaden, der bis heute nicht wieder gutgemacht ist“.

Der zweite Vorwurf betraf die hartnäckige Weigerung des Angeklagten, mit dem elektronischen Aktenverarbeitungsprogramm zu arbeiten. Er habe standhaft und ohne jede Rücksicht auf alle Beteiligten weiterhin handschriftliche Notizen angefertigt, vermutlich jeweils unleserlich auf die Rückseite irgendwelcher Blätter in der Akte, was zu einem erheblichen Kopiermehraufwand führt. Ein Mitarbeiterin berichtete: „Wir haben alle gelitten und hatten hohen Blutdruck sowie sogar Depressionen“.

Wie das Verfahren endete, kann der geneigte Leser mit vielen weiteren Details im Haller Kreisblatt nachlesen. Man muss solche Späße mögen …