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Verfahren gegen Giovanni di Lorenzo eingestellt

Das Ermittlungsverfahren gegen den Chefredakteur der „Zeit“ Giovanni di Lorenzo wegen Wahlfälschung (§ 107a StGB) ist von der Staatsanwaltschaft Hamburg gem. § 153a StPO gegen eine „namhafte“ Geldauflage vorläufig eingestellt worden. Seine Schuld sei als gering anzusehen.

Zur Höhe der Zahlung wollte die Staatsanwaltschaft keine weiteren Angaben machen. Sobald die Auflage bezahlt sei, werde das Verfahren endgültig eingestellt. Mit dieser Einstellung findet keine endgültige Schuldfeststellung statt.

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Giovanni di Lorenzo ist vermutlich nicht so billig davongekommen // Foto: Moritz Kosinsky/Wikipedia (CC BY-SA 3.0 DE)

Viel Häme für Giovanni di Lorenzo wegen eines „Zeit“-Artikels

Di Lorenzo hatte in der ARD-Sendung „Günther Jauch“ Ende Mai berichtet, dass er bei der Europawahl zweimal gewählt hatte – einmal als italienischer Staatsbürger im Konsulat des Landes in Hamburg, und ein zweites Mal als Bundesbürger in einer Grundschule der Hansestadt. Er hätte aber nach § 6 des Europawahlgesetzes (EuWG) das Wahlrecht nur einmal ausüben dürfen. Danach ging bei der Hamburger Staatsanwaltschaft – online – eine Strafanzeige gegen den 55-jährigen Journalisten ein. Außerdem sorgte sein Bekenntnis wohl zurecht für reichlich Häme, Kritik und Kopfschütteln. Er bedauerte anschließend seine Aussagen und entschuldigte sich:

Mir tut das aufrichtig leid. Mir war nicht bewusst, dass man bei der Europawahl nicht in zwei Ländern abstimmen darf. Hätte ich es gewusst, hätte ich es nicht getan und natürlich auch nicht in der Sendung von Günther Jauch erzählt.

Auslöser der Häme seiner Kollegen war ein Artikel der „Zeit Online“-Redaktion: Vier Tage vor der Europa-Wahl erörterte der Artikel „Lücke im EU-Wahlsystem“ exakt dieses Problem, wonach nicht auszuschließen ist, dass Doppelstaatler möglicherweise zweimal ihre Stimme abgeben. Ein Sprecher der italienischen Botschaft wird in dem Beitrag auch noch mit dem Appell zitiert: „Jeder Wähler trägt selbst die Verantwortung: Wenn er redlich ist, wird er seine Stimme wie alle anderen nur einmal abgeben.“ Di Lorenzo hatte den Artikel offenbar nicht gelesen.


2 Kommentare zu “Verfahren gegen Giovanni di Lorenzo eingestellt

  1. Nach wie vor ein schöner Aufreger. Aber es gibt doch schlimmere Dinge, als in einem demokratischen Europa wählen zu gehen …

  2. Ich finde es schlimm, dass er offenbar ein völlig kaputtes Verständnis von Demokratie hat, wenn er arrogant und süffisant erklärt, dass er natürlich zweimal wählen durfte – nur weil er zwei Staatsbürgerschafter hat. Dabei reicht sein gesunder Menschenverstand nicht einmal aus, um zu sehen, dass dies gar nicht so sein kann – denn sonst gäbe es ja eine Flut von Beantragungen von Doppelstaatsbürgerschaften und würde auch den Sinn der Demokratie verfälschen. Selbst wenn es eine solche Gesetzeslücke gäbe, wäre es moralisch nicht vertretbar, dass ein Herr di Lorenzo die doppelte Stimmgewalt haben sollte.
    Besonders schlimm finde ich dies vor allem deshalb, weil di Lorenzo trotz eines Mangels an Gefühl für richtig und falsch und einem eklatanten Missstand bzgl. Demokratieverständnisses Chef eine großen deutschen Mediums ist, welches ja Aufklären soll und nichtzuletzt hat er einen Abschluss in Politikwissenschaften.
    Dies ist ja auch nicht seine erste Entgleisung bzgl. Richtig und Falsch in Sachen Politik – seine mangelnde Eignung sollte aber alleine durch diesen Fall unter Beweis gestellt sein und die Entfernung von seinem Posten zur Folge haben. Und zwar nicht als Strafe, sondern weil er einfach nicht die Qualifikationen für diesen Posten hat.
    Wenn ein Chirurg sagen würde, er lecke jedes Mal die Instrumente sauber, bevor er sie benutzt, weil er nicht wusste, dass man sie mit Alkohol desinfiziert…

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