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Sexuelle Übergriffe an Silvester aus strafrechtlicher Sicht

Die sexuellen Übergriffe in der Silvesternacht in deutschen Großstädten wie Köln und Hamburg stellen sowohl quantitativ als auch qualitativ eine neue Dimension im Sexualstrafrecht dar. Dass ganze Männergruppen Frauen wie „Freiwild“ regelrecht einkesseln, um diese sexuell zu nötigen oder zu berauben, darf ein Rechtsstaat nicht hinnehmen. Das Problem liegt jedoch nicht an der fehlenden oder nicht ausreichend „harten“ Gesetzeslage, sondern klar in einem Vollzugsdefizit.

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Sexuelle Übergriffe in der Silvesternacht auf Hamburgs Großer Freiheit (Archivfoto) Foto: IK’s World Trip (CC BY 2.0)

Sexuelle Übergriffe in strafrechtlicher Hinsicht

Bei den Vorfällen, wie sie in Pressemitteilungen der Polizei und von Betroffenen in den Medien geschildert werden, handelt es sich nicht etwa um „ein paar grapschende Ausländer“, sondern um sexuelle Nötigungen in einem besonders schweren Fall gem. § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB, die mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 2 Jahren bestraft werden. Bewährung ausgeschlossen.

Frauenrechtlerinnen, die man nur als ‚dubios‘ bezeichnen kann, benutzen die derzeit unübersichtliche Lage für eine gezielte Desinformation, um eine Verschärfung des Sexualstrafrechts auf den Weg zu bringen. Sie lassen medienwirksam verbreiten, die Rechtslage lasse die Frauen im Moment schutzlos und die Übergriffe wären vielleicht gar nicht strafbar. Das ist Unsinn! Frauen, die in der Silvesternacht geradezu eingekesselt wurden, denen an den Haaren gezogen wurde, die geschlagen wurden, denen die Kleidung zerrissen wurde, die beschimpft wurden und wo die sexuelle Handlung über ein „flüchtiges“ Berühren der Geschlechtsorgane oberhalb der Kleidung hinausging, sind strafbar sexuell genötigt worden. Es ist ein übler Witz, dass Aktivistinnen den betroffenen Frauen nun das Gefühl geben wollen, sie wären alldem schutzlos ausgeliefert.

Die Begehungsweise lässt an eine Nötigung unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage denken, da sowohl Fluchtmöglichkeiten und schutzbereite Dritte fehlten, als auch anderweitige Hilfen nicht erreichbar waren und somit die Opfer wegen Aussichtslosigkeit von Widerstand auf eine körperliche Gegenwehr verzichtet haben. Die gemeinschaftliche Begehung i.S.v. § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB, die aus objektiver Sicht die Schutzlosigkeit des Opfers zu erhöhen geeignet ist, führt zu einer Mindestfreiheitsstrafe von 2 Jahren (dem Strafrahmen der Vergewaltigung).

Ob die Täter allerdings ermittelt werden können, ist zum jetzigen Zeitpunkt fraglich. Mehr als 150 Strafanzeigen liegen heute allein bei der Polizei in Hamburg vor, die Ermittlungen werden dementsprechend lang andauern. Die Polizei hofft auf Foto- oder Videoaufnahmen im Bereich des Beatles-Platzes und der Großen Freiheit aus der Silvesternacht. Denkbar wäre auch, dass an zerrissenen Strumpfhosen oder Unterwäsche DNA-Spuren der Täter zu finden sind.

Hilfe für die betroffenen Frauen

Unabhängig davon, ob die Täter ermittelt werden, können sich die verletzten Frauen von einem Rechtsanwalt beraten lassen und diesen als Verletztenbeistand beauftragen. Die Kosten dafür übernimmt die Staatskasse. Ein Antrag auf Prozesskostenhilfe o.ä. ist auch nicht notwendig.

Der Verletztenbeistand darf die Frau für die Vernehmung zur Polizei oder Staatsanwaltschaft begleiten und jederzeit beraten, Fragen beantworten und weitere Ermittlungen anregen. Er hat ein Recht zur Einsicht in die Ermittlungsakte und kann später vor Gericht als Zeugenbeistand oder Vertreter der Nebenklage auftreten. Sinnvoll wird es sein, einen Rechtsanwalt auszuwählen, der sich schwerpunktmäßig mit dem Strafrecht beschäftigt, sich auf dem Terrain bestens auskennt und sich idealerweise auch im Sexualstrafrecht auskennt.

In erster Linie kann ein gern als „Opferanwalt“ bezeichneter Rechtsanwalt durch das Verfahren begleiten und über strafrechtliche Besonderheiten aufklären. Und ideologiefrei einschätzen, ob die jeweilige Tathandlung die Strafbarkeitsschwelle überschreitet.


14 Kommentare zu “Sexuelle Übergriffe an Silvester aus strafrechtlicher Sicht

  1. Vielen Dank für die sachliche und informative Erläuterung! Das ist etwas, das in der derzeitigen Diskussion leider zu kurz kommt.

  2. Der Artikel sagt viel über die Politiker dieses Landes aus, Vorsitzende des Rechtsausschusses ist eine dubiose Frau Künast.
    Aber viel sagt es auch über den dubiosen Justizminister Maas aus, der immer neue Schutzlücken behauptet und offensichtlich das Recht gar nicht kennt von dem er schwadroniert.

    Man sehnt sich nach Leutheusser-Schnarrenberger zurück, die regelmäßig bei solchen Forderungen darauf hingewiesen hat, dass es kein Gesetzes- sondern ein Vollzugsdefizit gibt. Bei den feministischen Frauenlobbys war sie wahrscheinlich ziemlich unbeliebt.
    Die lieben dafür den Maas, der so viel Rückgrat hat wie ein Wackelpudding.

  3. Frauenrechtlerinnen generell als dubios zu bezeichnen und ihnen „gezielte Desinformation“ vorzuwerfen, ist weder sachlich, noch informativ. Was von einigen gefordert wird, ist, dass bei uns nicht nur die Nötigung unter Strafe gestellt wird, sondern eben auch die sexuelle Belästigung , z.B. in Form von „flüchtigen Berühren der Geschlechtsorgane oberhalb der Kleidung“, die ebenfalls ein Ausdruck von Gewalt ist, und für Frauen genauso traumatisch sein kann, insbesondere wenn sie schon zuvor Gewalt erlitten hatten. In anderen Ländern ist dies bereits der Fall.

    • @Eine Frau: Auch ein „flüchtiges Berühren der Geschlechtsorgane oberhalt der Kleidung“ ist strafbar, und zwar als tätliche Beleidgung nach § 185 Fall 2 StGB. Je nach Intensität kann auch eine Körperverletzung vorliegen.

    • @Eine Frau: Es werden aber keineswegs FrauenrechtlerInnen generell als dubios bezeichnet. Ich verstehe, da in unserer Gesellschaft alle Themen kurz wie „ein hype“ berichtet, dann aber leider wieder vom nächsten hype weggedrängt werden, durchaus Ihre Aufregung. Kritisiert werden aber nur – meiner Meinung nach zurecht – jene Leute, die, obwohl die Gesetze für eine Verurteilung von mindestens 2 Jahren ohne Bewährung ja längst da sind, nun behaupten, die Frauen, die diese Verbrechen erdulden mußten, wären „ungeschützt“ oder die Täter könnten straffrei durchkommen. Ich finde daher den Artikel sehr lehrreich. Es wäre schön, wie bei übrigens fast allen wichtigen Themen auch, daß nicht nach kurzer Zeit wieder vergessen wird, was geschehen ist. Es wirkt nicht sachlich, immer nach noch schärferen Gesetzen zu rufen, mitten im „hype“, und es hilft auch nicht den Opfern. Natürlich kann jede männliche Gewalt traumatisch wirken, aber auch das bestreitet der Anwalt ja keineswegs, nicht?

  4. Ich sehe das Problem eher in einem anderen Sachverhalt. Die Täter können sich darauf berufen, dass sie unter erheblichem Alkoholeinfluss standen. Die in der Presse wiedergegebenen Zeugenaussagen bestätigen das auch alle.

  5. Schwierig dürfte es eher sein, bei Straftaten aus einer Gruppe von 20-30 Leuten heraus eine „gemeinschaftliche Begehung“ (und einen entsprechenden Vorsatz) nachzuweisen. Da sind bestimmt 19-29 nur zufällig dabei gestanden und haben nichts gemerkt. Wenn man denn überhaupt feststellen kann, welcher der Umstehenden „Hand angelegt“ hat. Selbst wenn also ein paar mögliche Täter vorerst identifiziert werden, tut sich ein reicher Tummelplatz für Verteidiger auf („Woher wissen Sie denn, wessen Hand das war?“ „Die sahen doch alle gleich aus. Wie können Sie sich denn sicher sein, dass das mein Mandant war vor/hinter/neben Ihnen?“ etc.“ Können Sie ausschließen, dass mein Mandant rein zufällig in dem Gedränge neben Ihnen stand und selbst leider nicht wegkonnte aus der Menschenmenge, obwohl er sich doch entfernen wollte, weil er keinesfalls derartige Straftaten begehen oder fördern möchte“…

  6. Die Gesetze sind ja schon lange da, aber es muss auch erst einmal jede einzelne Tat bewiesen werden, und das wird schwer werden. Im Zweifel heißt es doch immer noch für den Angeklagten?

  7. Das größte Problem derzeit ist doch eher, dass es keinerlei Aufklärung gibt.

    Bisher gibt es Videos, die zwar Köln an Silvester zeigen, aber nur das übliche Chaos, das man überall – auch und gerade von Deutschen nebebei – kennt.

    Falsche Videos, von Tahir, Türkei, Wien, usw. die zeigen sollen, was da übles Geschehen ist, aber es nun Mal nicht tun.

    Und ansonsten eben Behauptungen, auch Anzeigen sind ja erstmal nichts anderes.

    Gerade bei Anzeigen von Sexualdelikten gibt es hierbei eine enorm hohe Falschanzeigenquote, was mitunter daran liegt, dass – aus durchaus verständlichr Rücksicht auf Opfer, die sich dadurch abgeschreckt fühlen könnten – es so gut wie keine Gegenanzeigen gibt (nur ~3% – worauf dann eben solche „dubiosen Frauenrechtler“ gerne rumreiten). Je nach Umgebung gibt es aber Falschanzeigen von bis zu 80% (meldete letztlich erst Rostock, wo die Fälle sehr genau untersucht werden, aber auch in andern Studien andere Städte und Ämter kommt man auf 50-60%). Verständlich. Durch die kaum vorkommende Bestrafung einer Falschanzeige in diesem Bereich ist eine Anzeige in diesem Fall ein scharfes und eben nicht wirklich zweischneidiges Schwert – oder sogar einfache Ausrede, um ein eigenes Fehlverhalten zu kaschieren.

    Letztlich eine doppelte Tat, um einen natürlich gegen die Opfer solche Falschanzeigen, aber auch ein Schlag gegen die wirklichen Opfer echter Belästigung und Vergewaltigung, da langfristig natürlich deren Glaubwürdigkeit untergraben wird.

    In Köln kommt nun zusätzlich der zur Zeit massiv grassierende Rassismus hinzu und die gradezu explodierende Anzahl der Anzeigen lässt exakt das Befürchtung und – auch wenn man es nicht als gegeben ansehen muss und darf – von einer sogar noch höheren Quote an schlichtweg instrumentalisierten Falschanzeigen ausgehen.

    Am 4. Januar waren es noch 60 Anzeigen mit ~15 Sexualdelikten, eine Zahl, die an Silvester in einer Großstadt noch glaubwürdig ist. 650 dagegen mit über 2/3 davon an Sexualdelikten, ist eine Farce, zumal es 650 Opfer und noch weit mehr Augenzeugen geben soll, aber keiner hat was getan, keiner was gefilmt, nichts davon war in irgend einer Weise auch nur existent, bevor es von den Medien hochgekocht worden ist.

    Strafrechtlich, vor allem aber rechtsstaatlichen muss man da mehr als nur aufpassen, dass man nicht am Ende selbst zum Verbrecher wird.

    Behaupten kann man nebenbei anders und so organisiert, wie sowohl „dubiose Frauenrechtler“ als auch Pegida und Co in diesem Land sind, ist es keinerlei Problem, sowas auch im großen Stil zu tun.

    Beweise müssen her. Alles andere ist schlichtweg nicht rechtstaatlich.

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