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Kinderschutzbund räumt sexuellen Missbrauch ein

Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) – zur Erinnerung: das waren die, die eine Geldzahlung von Edathy abgelehnt haben und dafür bundesweit gefeiert wurden – musste nun einräumen, dass es in der 80er Jahren mehrere Fälle des sexuellen Missbrauch von Kindern in ihren Ortsverbänden gegeben hat. Das ist das Ergebnis eines Untersuchungsberichts, der gestern in Berlin vorgestellt wurde.

Die Ablehnung der Edathy-Geldstrafe hatte zu einer Spendenwelle geführt, durch die mehr als 160.000 Euro in die Vereinskasse gespült wurde.

Einzelfälle in Ortsverbänden, aber fragwürdige Verbindungen

Bereits im Herbst 2013 war bekanntgeworden, dass der langjährige und 1996 verstorbene Präsident des Kinderschutzbundes, Walter Bärsch, Gründungsmitglied des pädophilenfreundlichen „Arbeitskreises Humane Sexualität“ (AHS), war. Das Göttinger Institut für Demokratieforschung war daraufhin mit einer Untersuchung der Vorwürfe beauftragt worden. In dem Bericht heißt es nun, der Kinderschutzbund und seine Gremien hätten zwar nie Beschlüsse gefasst, wonach „Sex zwischen Erwachsenen und Kindern bejaht“ werde – entsprechende „Anknüpfungspunkte“ zu den Positionen der AHS habe es aber gegeben.

Insgesamt habe es sich um Einzelfälle gehandelt, von einer systematischen Unterwanderung des Verbands durch Pädosexuelle könne keine Rede sein, heißt es im Untersuchungsbericht.

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Das Kind habe beim Kinderschutzbund keineswegs im Vordergrund gestanden

Bei dem Umgang mit sexuellem Missbrauch habe in den 80er Jahren keineswegs das Kind im Vordergrund gestanden. Der Missbrauch sei als Ausbruch eines Beziehungskonflikts gesehen worden, aufgrund dessen man therapeutisch mit den Familien arbeitete. Eine Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden wurde dagegen abgelehnt. Zudem habe es Kontakte zu einer Nürnberger Kommune gegeben, die sich für eine Streichung des Strafrechtsparagrafen 176 ausgesprochen habe; dieser stellt den sexuellen Missbrauch von Kindern unter Strafe.

Die Bundesgeschäftsführerin Honkanen-Schoberth sagte, in den 80er Jahren habe es „einige strukturelle und konzeptionelle Schwachstellen“ im Umgang des DKSB mit sexueller Gewalt gegeben. Der Kinderschutzbund biete deshalb allen Betroffenen Hilfe und Unterstützung an.


13 Kommentare zu “Kinderschutzbund räumt sexuellen Missbrauch ein

  1. Das is ja mal ne Schlagzeile..das kann man sich ja gar nicht ausdenken. Wtf did i just read. Wenn das kein fake ist hab ich entweder ne verschobene Wahrnehmung oder da läuft etwas ma richtig falsch

  2. Schmerzlich ist hier vor allem, dass ein Ordner zur Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität (AHS) in der Geschäftsstelle gefehlt hat, obwohl dieser laut Bestandsübersicht vorhanden ist, und dass dessen Verbleib sich auch abschließend nicht klären ließ, wie auch der Verbleib der Unterlagen zum Ausschuss Gewalt gegen Kinder, die von größtem Wert gewesen wären.

    Rainer Zufall.

  3. Was das Göttinger Institut in seiner Untersuchung herausgefunden hat, war schon lange bekannt.
    Schon vor über 20 Jahren wurde vor diesen Pädolobbyisten gewarnt
    http://www.vachss.de/mission/berichterstattung/ahs.htm.
    http://www.emma.de/artikel/falsche-kinderfreunde-263497

    Die Verbindungen der AHS zur Humanistischen Union (HU) waren eng. Scheinbar liberale Haltungen schufen eine Schnittmenge
    http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-110117926.html

    Die beiden aus der Geschäftstelle „verschwundenen“ Ordner hätten dagegen wirklich Neues zu Tage gefördert. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass zu mindestens Abschriften davon auftauchen und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

    Ich war als Gast auf der Tagung des Kinderschutzbundes. Und begrüße es, dass diese Organisation sich ihrer Vergangenheit stellt. Das ist auch eine Gelegenheit, grundsätzliche Haltungen zu überprüfen und Wissenslücken zu schließen.

    Angelika Oetken, Berlin-Köpenick, eine von 9 Millionen Erwachsenen in Deutschland, die in ihrer Kindheit und/oder Jugend Opfer schweren sexuellen Missbrauchs wurden

  4. http://www.strafakte.de/sexualstrafrecht/kinderschutzbund-raeumt-sexuellen-missbrauch-ein/#comment-4361

    „Kri­mi­nelle Hal­tung: Was kri­mi­nell ist und was nicht ist eine Frage der De­fi­ni­tion. Das Bei­spiel Eda­thy zeigt dies. Die Bil­der, die An­lass für die Er­mitt­lun­gen ga­ben wa­ren zu­nächst ein­mal le­gal und in Deutsch­land nicht kri­mi­na­li­siert.“

    @Hans Klar,

    da habe ich andere Informationen
    http://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/strafrecht-oeffentl-recht/verfahrenseinstellung-sebastian-edathy-bleibt-ein-freier-mann_204_295490.html

    http://www.taz.de/!5018350/

    Ich war an beiden Prozesstagen als Gast dabei. Staatsanwalt Klinge betonte mehrmals, dass er Beweismitteln vorliegen habe, die strafrechtlich relevantes Material zeigen. Und zwar nach bisher gültigem Recht. Die Verschärfung des Strafrechts erfolgte ja erst nachdem die Ermittlungen gegen Edathy schon aufgenommen worden waren.

  5. Dann kann der Kinderschutzbund die Einnahmen aus der Edathy-Ablehnung ja gleich für eigene Opferzahlungen reservieren. Ob das von den Spendern so gedacht war? Wer im Glashaus sitzt……

    Zu den „fragwürdigen“ Verbindungen kann man unterschiedlicher Auffassung sein. Es wird geradezu der Eindruck erweckt, als würde der §176 Sex zwischen Erwachsenen und Kindern unter Strafe stellen. Richtig ist, dass er alle sexuellen Handlungen von über 14-jährigen mit unter 14-jährigen unter Strafe stellt, zum Beispiel auch wenn ein 14-jähriger Sex mit seiner noch 13-jährigen Klassenkameradin hat.
    Diesen Unsinn abzuschaffen oder zu modifizieren ist nicht fragwürdig sondern im Gegenteil sinnvoll. Auch ist es sinnvoll zu hinterfragen, aus welchen Gründen in Spanien eine Schutzaltergrenze von 13 gilt, während sie in Großbritannien bei 16 liegt (Deutschland 14). Sind die Spanier frühreif oder einfach nur dumm?
    In Italien gilt zum Beispiel eine sogenannte Close in Age Ausnahme, um massenhafte Kriminalisierung von Jugendlichen zu vermeiden.

    Auch eine Kooperation mit Strafverfolgungsbehörden ist keineswegs in jedem Fall sinnvoll oder notwendig. Es gibt keine Anzeigepflicht für sexuellen Missbrauch, im Gegenteil sogar extrem lange Verjährungsfristen, sodass es für eine Anzeige oder Kooperation mit Strafverfolgungsbehörden keinerlei Eile bedarf. Es gibt genügend Zeit um abzuwägen, ob ein Ermittlungs- und/oder Strafverfahren im Sinne des Kindes ist oder nicht.

    Gerne wird der Eindruck erweckt, als wäre eine schnelle und möglichst extreme Bestrafung im Sinne des Kindes. Das ist Unsinn. Kaum ein Kind will, dass der Vater oder Onkel im Knast landet oder – wenn man der NPD-Forderung folgte – sogar hingerichtet wird. Eine Nicht-Kooperation mit Strafverfolgungsbehörden ist daher nicht so negativ, wie es sich im Beitrag anhört.

    • @Hans Klar:

      Kaum ein Kind will, dass der Va­ter oder On­kel im Knast lan­det

      Vermutlich nicht. Zumal die Mehrzahl der Täterinnen und Täter ja versuchen, ihre Opfer emotional eng an sich zu binden, um sie so gefügig zu machen.

      Allerdings können viele Missbrauchsbetroffene erst als Erwachsene abschätzen, was die TäterInnen ihnen angetan haben. Und wie gefährlich sie sind. Denn missbraucht wird meist in Serie. Die kriminelle Haltung bleibt ein Leben lang bestehen, sofern nicht straffste Konsequenzen folgen.
      Etliche erwachsene Opfer bedauern deshalb zutiefst ihre Peininger nicht mehr anzeigen zu können. Bisher galten ja kurze Verjährungsfristen. Und auch deren Verlängerung, die ja kürzlich erfolgt ist, wirkt nicht zurück.

      Was die Wirkung eines Strafverfahrens für kindliche Opferzeugen angeht: sofern die Kinder sowohl vom Gericht als auch in ihrem sozialen Umfeld gut begleitet und aufgefangen werden wirken Prozesse und Verurteilungen positiv.

      Die sexuelle Ausbeutung von Kindern deutet auf psychosozial dysfunktionale Gefüge hin. Ein Kind, dessen Familie Missbrauch zulässt, hat eigentlich gar keine. Eltern, die missbrauchen sind lediglich biologische Erzeuger. Verantwortung für Kinder sollten sie nicht tragen.

      Denn: Kindesmissbraucher lassen sich grob in zwei Gruppen einteilen.

      a) Täter oder Täterin psychiatrisch schwer krank, befindet sich an der Grenze zur Psychose und es ist fraglich, ob er oder sie ausreichend zurechnungsfähig ist (kleine Gruppe)
      b) unabhängig vom Bildungsgrad oder sozialem Status psychosozial verwahrlost. Oft gerade deshalb erfolgreich und anerkannt (größere Gruppe)

      Auf jeden Fall Menschen, die wohl keiner so gern in seiner Nähe haben möchte. Die aber mitten unter uns leben.

      • @Angelika Oetken:
        Runyan et al kamen in ihren Studien zu dem Ergebnis, dass Kinder, bei denen es überhaupt keine Beteiligung des Gerichts gab, sich genauso schnell verbesserten wie jene, bei denen es eine schnelle Entscheidung des Gerichts gab. Der Ausgang des Verfahrens (Freispruch oder Verurteilung) spielte hierbei kaum eine Rolle (Goodman et al).

        Bisher galten nicht kurze Verjährungsfristen und für die Ausweitung gibt es kaum sinnvolle Argumente. Jeder Verjährungsregel wohnt selbstverständlich die Gefahr inne, dass eine Tat nicht mehr verfolgt werden kann. Das ist ja der Sinn des Ganzen. Dass Opfer das möglicherweise bedauern liegt auch irgendwie in der Natur der Sache. Sinnvoll zu begründen ist der Unterschied zwischen sexueller Misshandlung und sonstiger körperlicher Misshandlung, die mit den gleichen Folgen für Opfer einher gehen kann jedenfalls nicht. Und es spricht auch sonst sehr viel gegen diese langen Verjährungsfristen.

        Aber das ist ein generelles Problem im Sexualstrafrecht. Die Regeln sind meist willkürlich ohne ausreichende Forschungsgrundlage und werden dann auch in ihrer Wirkung nicht evaluiert, bleiben also selbst wenn sie nutzlos oder kontraproduktiv sind, bestehen.

        Die kriminelle Haltung ist eine reine Definitionssache. Das macht das Sexualstrafrecht ja so unglaubwürdig, widersprüchlich und gefährlich. Jemand, der hierzulande mit 16-jährigen rummacht hat in der Regel rechtlich nichts zu befürchten, in Ländern mit höherem Schutzalter gilt er als schwerst gestörter extremst gefährlicher Sexualstraftäter, gar als Pädophiler, der weggesperrt gehört.

        Glaubwürdig ist das alles jedenfalls nicht und Experten fragen sich schon länger was dieser Unsinn, der in Gesetze gegossen wird, eigentlich soll.(http://criminologia.de/2014/04/gegen-die-us-amerikanisierung-der-sexualmoral/)

        • @Hans Klar:

          Ein paar Fragen zu Ihrem Kommentar:

          auf welche Veröffentlichung von Prof. Runyar beziehen Sie sich?

          Wie definieren Sie sexuelle Missbrauch?

          „Die kri­mi­nelle Hal­tung ist eine reine De­fi­ni­ti­ons­sa­che“….was meinen Sie damit?

          • @Angelika Oetken:
            Ich versuche Ihre Fragen zu beantworten.

            Runyan et al(1988) exakter habe ich es nicht aber es sollte sich bei Interesse finden lassen.

            Kriminelle Haltung: Was kriminell ist und was nicht ist eine Frage der Definition. Das Beispiel Edathy zeigt dies. Die Bilder, die Anlass für die Ermittlungen gaben waren zunächst einmal legal und in Deutschland nicht kriminalisiert. Inzwischen wurde das Strafrecht entsprechend geändert. Besitzer von derartigem Zeug werden also neuerdings kriminalisiert obwohl das bisherige Verhalten legal. Es hat daher nichts mit der Haltung der Besitzer zu tun was kriminalisiert wird und was nicht.

            Definition sexueller Missbrauch: Eine druckreife eigene Definition von sexuellem Missbrauch habe ich nicht. Aber auch in der Forschung gibt es keine klare Definition sondern eine enorme, teilweise extreme und willkürliche Bandbreite. Mit der hiesigen rein strafrechtlichen Definition gehe ich nicht konform, die ist ein Witz. Ich würde vereinfacht sagen: Dort wo eine Handlung vom Kind nicht mehr als Bereicherung erlebt wird, bzw. nur jemand anderem dient, wird eine Grenze zum Missbrauch überschritten.
            Sexuellen Missbrauch ausschließlich am Alter festzumachen schafft close in age Probleme wenn sie ins Visier der Strafverfolgung geraten geraten. Dies schützt dann die sexuelle Selbstbestimmung nicht, sondern kriminalisiert sie. Das ist eine inakzeptable Perversion des gesamten Unterfangens.

    • @Hans Klar:
      Zum Schutz der Kinder müssen pädophile Männer weg gesperrt werden.
      Kinder wollen keinen Sex. Ende!! Die Seele der Kinder wird zerstört.
      Kein Verständnis für (editiert!)

      *** Beleidigungen werden hier nicht akzeptiert ***

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