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Selbstleseverfahren, Band 150

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Unser juristischer Wochenrückblick im Selbstleseverfahren – zum 150. Mal. Foto: PlaceIt.net

* Auf der Galeere: Arbeitsalltag in einer Großkanzlei
* Thomas Fischer behauptet, stets im Recht zu sein
* Unwürdig, den Beruf des Rechts­an­walts aus­zu­üben
* Belästigung in Kiel: Polizei muss Angaben zum Fall Sophienhof korrigieren
* Im Gefängnis
* Ein bitteres Nein
* OLG Köln: Man darf Claudia Roth als Mitvergewaltigerin bezeichnen
* Auf der Empörungswelle
* (Möglicher) NSU-Mörder arbeitete bei V-Mann des Verfassungsschutzes
* Staatsanwalt erhebt Anklage gegen Schokodieb


1 Kommentar zu “Selbstleseverfahren, Band 150

  1. Das ist noch gar nichts!

    Noch verrückter in Sachsen Anzeige Ehemann wegen Petitionsschreiben der Ehefrau

    Auch die Polizei in Sachsen scheint nichts zu tun zu haben.

    Mein Mann wird strafverfolgt – weil ich als seine Ehefrau eine Petition an das sächsische Justizministerium und das LG Zwickau schrieb.

    Ich saß im Gerichtssaal in der Verhandlung meines Mannes am LG in Zwickau (Zivilsachen). Mein Mann klagt auf Schadensersatz (ca. 5000 €), weil sein Steuerberater kein Steuerberater war und dieser nicht wusste wie die Fahrkosten zw. Kiel und Sachsen anzusetzen sind.

    Der Richter meinte, dass es doch normal wäre, dass Steuererklärungen von Nicht Steuerberatern in nicht angemeldeten Büros durchgeführt werden – daher liegt für keine Pflichtwidrigkeit vor.

    Also beschwerte ich mich, wie ein Richter solche Äußerungen vornehmen kann und fragte, ob der Richter Rechtsbeugung macht.
    Ich teilte auch mit, dass mein Mann nicht von meinem Schreiben informiert ist, da meine Petition nicht mit seinem Anwalt abgesprochen ist.

    Daraufhin zeigte der Richter nicht nur mich, sondern auch meinen Mann wegen Beleidigung und Nötigung an!
    Der Richter behauptet, dass er sich nicht vorstellen kann, dass mein Mann nicht von meinen Schreiben informiert gewesen wäre.

    Wow, darf ich nichts mehr ohne meinen Mann tun? Muss ich meinen Mann um Erlaubnis bitten, wenn ich Petitionen schreibe?

    Mein Mann wurde drei Stunden in der Abteilung allgemeingefährliche Straftaten verhört.
    Auch die Polizei versuchte im Verhör rauszubekommen, ob mein Mann Kenntnis von meinen Petitionen hatte.
    Sie wollte wissen, über was wir in der Ehe reden, was er über sein Verfahren denkt.
    Die Polizei wollte wissen, warum ich den Brief seiner Strafverfolgung öffnete, er aber keine Kenntnis von meinen Petitionen hatte.

    Hä? Selbst wenn mein Mann vorher oder hinterher Kenntnis gehabt hätte, wieso macht er sich mit der Kenntnis strafbar?
    Und, darf man sich heute über gar nichts mehr beschweren?

    Bisher haben wir noch kein weiteres Ergebnis – die Untersuchungen scheinen noch zu laufen.

    Wir fragten bei der Polizei nach, wie sich mein Mann schützen könnte, damit er nicht wieder strafverfolgt wird – wenn ich wieder Petitionen schreibe. Daraufhin versuchte die Poliezi meinem Mann zu erklären, wie er das Profil für mich sperren lassen kann!

    HÄ?
    Was soll er tun? Sobald er Kenntnis von meinen Petitionen hat, die Polizei rufen?

    Leben wir in der Türkei? Muss er meine Petitionen zurückrufen, sobald er Kenntnis hat, wenn ich Petitionen schreibe?

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