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Selbstleseverfahren, Band 135

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Immer wieder sonntags: Unsere Lesetipps der vergangenen Woche im Selbstleseverfahren Foto: PlaceIt.net

* Über das Hetzen und das Lügen
* Neues Sterbehilfe-Gesetz: Die Grauzone bleibt
* Die Freiheit gilt nicht unbeschränkt
* Die Saat der Angst
* Die Mafiamethoden der Kinox.to-Bande
* Heute „Tatort“ aus Münster: Mein lieber Schwan
* Keine Revision ohne Auftrag
* Cybermobbing ist strafbar! Oder?
* Schulfotografen und Schulen im Visier der Strafverfolger
* Rechtsprechungsüberblick in Strafsachen 10/2015


1 Kommentar zu “Selbstleseverfahren, Band 135

  1. Hier kommt noch ein Lesetipp: http://www.n-tv.de/panorama/Mehr-als-100-Schueler-bilden-Sexting-Ring-article16307896.html

    Nun gibt es neben Kinderporno-Ringen anscheinend auch noch Sexting-Ringe. Das soll sich wohl harmloser anhören. Wohl weil selbst der dümmste beim Lesen des Artikels feststellt, dass es irgendwie nicht richtig wäre, die Kinder bzw. Jugendlichen mit den us-typischen schwersten Strafsanktionen zu belegen, weil sie freiwillig ein paar Nacktbilder von sich getauscht haben, die – leider sind die Gesetze so schlecht – Kinderpornografie darstellen.
    Wie widersinnig es ist, ein Bild zur Straftat zu erklären, wurde hier ja bereits thematisiert. Aber solche Fällen gehen ja weiter, denn es werden ja nicht nur Bilder kriminalisiert, sondern auch völlig freiwillige und einvernehmliche sexuelle Handlungen Minderjähriger.
    Das Sexualstrafrecht hat sich durch den irrationalen Drang, jede Form der Sexualität Minderjähriger unter Strafe zu stellen, in ein erhebliches Dilemma manövriert und neben der Frage der Verhältnismäßigkeit stellt sich auch die Frage, wie strafrechtliche Ermittlungen mit dem Schutzzweck überhaupt zu vereinbaren sind. Die sexuelle Selbstbestimmung Minderjähriger soll ja gerade vor der Störung durch Erwachsene geschützt und eine ungestörte sexuelle Entwicklung ermöglicht werden. Kaum vorstellbar, dass die sexuelle Entwicklung durch derartige Ermittlungen von Polizisten, Staatsanwälten, Gerichten, ja schon alleine durch hysterische Reaktionen von Eltern, nicht gestört wird.

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