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Selbstleseverfahren, Band 127

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Immer wieder sonntags: Unser juristischer Wochenrückblick im Selbstleseverfahren Foto: PlaceIt.net

* Über die Wahrheit
* Acht von zehn Vergewaltigungen sind vorgetäuscht
* Freiwillig im Gefängnis
* Kindeswohl häufiger in Gefahr
* Jeder fünfte Arzt ist eine Gefahr für Patienten
* Anwälte stabil unbe­liebt
* Hamburger Polizei schriftlich zur Strafverteitelung angewiesen
* Risiko Schuh
* Leipziger Polizei beißt sich am Auslesen von 30 Handys die Zähne aus
* Sie mahnen ab. Sie kassieren. Wer sind Waldorf Frommer?


1 Kommentar zu “Selbstleseverfahren, Band 127

  1. Zu den vorgetäuschten Vergewaltigungen: Spätestens seit dem Kachelmann-Prozess wurde deutlich, dass Frauen eine Vergewaltigung gerne mal behaupten, um eigene Rechte durchzusetzen oder einfach Rache zu verüben.
    Natürlich hat man früher geglaubt, dass ein Frau (schließlich ist es eine FRAU) so etwas nicht tut! Denn Machtansprüche oder Unwahrheiten sind Frauen schon von ihrer Veranlagung her fremd. Weil der Staatsapparat so blöd war dies zu glauben hat man ganz viele Ressourcen hinein gesteckt, um besonders Frauen und Kinder vor den bösen Männern zu schützen. Videovernehmungen, Nebenklagerechte, Strafverschärfungen, Umkehren der Unschuldsvermutung, „Fortbildung“ von Polizisten, Staatsanwälten und Richtern usw. usw.
    Kachelmann kann ein Lied davon singen. Wie viele rechtskräftig verurteilte Vergewaltiger gibt es wohl, die nicht das Geld wie Kachelmann hatten, eine solche Falschbehauptung zu überstehen?

    Beim Thema Sexualdelikte hat sich die angeblich blinde Justitia in allen Phasen des Verfahrens eindeutig auf die Seite der vermeintlichen Opfer gestellt. Wenn die Zahlen zu Falschbezichtigung stimmen, dann sollte man diesen Opferkult wieder zurückdrehen, denn dann haben es diese „Opfer“ verdient, sich ebenso wie der Angeklagte dem Verfahren in seiner ganzen Härte und Unnachgiebigkeit zu stellen, ohne besondere Rücksichtnahme.

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