Was war? Unser juristischer Wochenrückblick im Selbstleseverfahren Foto: PlaceIt.net
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Das Bundesverfassungsgericht hat sich in einem Beschluss über einen Eilantrag vom 08.10.2021 noch einmal sehr…
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Klaus Weber, Hans Kornprobst und Stefan Maier: Betäubungsmittelgesetz (BtMG) 6. Auflage 2021
Corona stellt auch die Justizvollzugsanstalten vor neue Herausforderungen. Es ist ein schmaler Grat zwischen virologisch…
Hohe (Mindest-) Strafen zeigen im Strafrecht keine präventive Wirkung – das zeigen alle Studien. Die…
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Zum K.o.-Tropfen-Bericht:
Wenn es nicht diese Geschlechter-Apartheid gäbe, die an Sexismus grenzt, dann hätte die Reporterin den Fall in ihren Beitrag aufnehmen könne, in dem ein Bremer SPD-Politiker mit Hilfe von K.o.-Tropfen einen jungen Mann vergewaltigte. Er wurde vor zwei Jahren zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt: http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=ra&dig=2013%2F06%2F19%2Fa0028&cHash=1e4644f761bcb63951abfbfffa553c91 , http://www.taz.de/!113960/