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Eisenberg – Beweisrecht der StPO

Eisenberg, Beweisrecht, StPO, Strafprozessordnung, Strafprozessrecht, Ulrich Eisenberg, Beweis, Beweiswürdigung, Beweisgrundsätze, BeweisantragDas grundlegende Prinzip des deutschen Strafprozessrechts ist die Ermittlung des wahren Sachverhalts, demnach die Erforschung der materiellen Wahrheit. Seiner Aufklärungspflicht kommt das Gericht nach durch die Erhebung und Würdigung sämtlicher zur Verfügung stehender Beweise, die nicht ausnahmsweise einem Verwertungsverbot unterliegen. Dem Beweisrecht hat Eisenberg einen Spezialkommentar gewidmet, der sich nicht wie üblich an der Reihenfolge der Normen im Gesetz orientiert, sondern sich dagegen thematisch vorarbeitet. Der Verfasser nähert sich darin detailliert sämtlichen Aspekten des strafprozessualen Beweisrechts und nimmt auch ungewöhnliche Einzelfälle ins Blickfeld.

Spezialkommentar zum Beweisrecht

Der Spezialkommentar von Ulrich Eisenberg ist für den Praktiker gedacht, der sich eingehend mit Fragen beschäftigt, die sich abseits der gängigen und genügend in Standardkommentaren behandelten Probleme bewegen. Zwar ersetzt es einen solchen Kommentar nicht, ergänzt ihn aber in hervorragender Art und Weise, indem er das Beweisrecht nahezu erschöpfend in einem Band darstellt und darin auch interdisziplinäre Fragestellungen mit naturwissenschaftlichen, medizinischen, psychologischen und technischen Bezügen berücksichtigt.

Bei der Arbeit mit dem Buch wird schnell klar, warum der Eisenberg einen festen Platz in der Praxisliteratur innehat – zurecht darf man von einem Standardwerk sprechen. Eingängig bezieht der Verfasser allzeit kompetent und kritisch Stellung und bleibt dabei nicht in theoretischen Erörterungen stecken, sondern betrachtet die Fragestellungen von der ganz praktischen Seite, etwa wenn es um die Spurenuntersuchung (Rn. 1895 ff.) geht. Dafür bedient sich Eisenberg der Erfahrung eines Kriminal- und eines Polizeihauptkommissars, die bei der Abfassung ihre Fachkunde zur Verfügung stellten.

Schlüssig im Aufbau und der thematischen Umsetzung

Der Aufbau des Werkes, das meiner Ansicht nach mehr Handbuch denn Kommentar ist, kann als schlüssig bezeichnet werden und ist in fünf Teile untergliedert:

  1. Beweisgrundsätze, Beweisantrag, Beweisverbote, Beweistransfer zwischen EU-Staaten;
  2. Beschuldigtenrechte, Geeignetheit von Vernehmungstechniken, Würdigung der Aussage;
  3. Rechte und Pflichten des Zeugen, Kriterien der Aussagefähigkeit und Glaubwürdigkeit;
  4. Rechte und Pflichten des Sachverständigen sowie dessen wesentliche Einsatzbereiche wie u. a. Schuldfähigkeitsuntersuchung und kriminaltechnische Untersuchung;
  5. Vorschriften und praxisrelevante Rechtsfragen zum Urkunden-, Augenscheinbeweis sowie zur Beschaffung von Beweisen (Beschlagnahme, Durchsuchung, TKÜ).

Sowohl das sehr ausführliche Inhaltsverzeichnis sowie auch das Gesetzes- und Sachverzeichnis fördern das schnelle Auffinden von Problemen. Merklich kommen hier wieder die Vorteile einer thematischen Herangehensweise zum Tragen, denn der Stoff wird überwiegend nur an einer Stelle zusammenhängend und abschließend behandelt.

Eisenberg auch 2018 auf dem aktuellsten Stand

Die Neuauflage wurde durchgehend auf den neuesten Stand gebracht und teilweise ganz neu gefasst. Die neueste Literatur und Rechtsprechung wurde eingefügt, so dass sich die Darstellung auf dem Bearbeitungsstand von August 2017 befindet. Eingearbeitet sind somit alle für das Beweisrecht einschlägigen Gesetzesänderungen der vergangenen zwei Jahre, so insbesondere die Gesetze

  • zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungshauptver-handlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
  • zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist von Verkehrsdaten
  • zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften
  • zur Stärkung der Verfahrensrechte des Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts
  • zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens

Der Verfasser hält auch für diese 10. Auflage den zweijährigen Aktualisierungsrhythmus ein, die Vorauflage datiert aus 2015.

Der Spezialkommentar von Ulrich Eisenberg zum Beweisrecht der StPO verteidigt auch mit der Neuauflage seine Spitzenstellung als Standardwerk zu diesem Teil des Strafverfahrensrechts. Für das Beweisrecht wird man auf dem Markt kein vergleichbares Handbuch finden.

10. vollst. überarb. und tlw. erw. Aufl. 2017, 1.269 Seiten, in Leinen
ISBN: 978-3-406-70263-1 – C.H. Beck – € 209,00
Zu Ihrer Information: Das Rezensionsexemplar wurde uns vom Verlag kostenlos zur Verfügung gestellt.