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Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

von Klaus Weber, Hans Kornprobst und Stefan Maier

BtMG, Betäubungsmittelgesetz, Kommentar, Weber, Kornprobst, Maier, Rezension, Buchtipp, Strafrecht, Strafprozessrecht, Strafverteidigung, PraxisliteraturDer Praxis-Kommentar enthält auf 2431 Seiten eine umfassende, aber prägnante Darstellung, des sich stets weiterentwickelnden Betäubungsmittelstrafrechts. Neben der Kommentierung des BtMG werden mit dem AMG, dem AntiDopG und dem NpSG drei weitere Gesetze behandelt. Hierzu ergangene Verordnungen, wie etwa die Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung oder die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung, sind als hilfreiche Ergänzung unkommentiert abgedruckt. Trotz der umfassenden Abhandlung betäubungsmittelrechtlicher Besonderheiten haben die Autoren stets die Verbindung zum allgemeinen Strafrecht im Blick, etwa wenn auf straßenverkehrsrechtliche Fragestellungen, die Thematik der Vermögensabschöpfung oder allgemeine Strafzumessungserwägungen Bezug genommen wird.

Dr. Klaus Weber schreibt basierend auf seiner langjährigen Erfahrungen als Ministerialbeamter, Abteilungs­leiter und Leiter einer in besonderem Umfang mit Betäubungsmittelsachen befassten Staatsanwaltschaft sowie zuletzt als Präsident des Landgerichts Traunstein. Seit der 5. Auflage bearbeiten Hans Kornprobst als Leiter der Staatsanwaltschaft München I (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Dopingdelikte) sowie Stefan Maier, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart, wesentliche Teile der Kommentierung zum Betäubungsmittelgesetz.

Die 6. Auflage ist im August 2021 erschienen und berücksichtigt bis zum Mai 2021 veröffentlichte Gesetzesänderungen, Rechtsprechung sowie Literatur. Damit sind sämtliche Novellierungen seit Erscheinen der Vorauflage im Frühjahr 2017 enthalten, so u. a.:

  • VO zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 02.07.2018 (BGBl. I S. 1078)
  • VO zur Änderung der Anlagen des NpSG und von Anlagen des BtMG vom 12.07.2019 (BGBl. I S. 1083)
  • Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung vom 09.08.2019 (BGBl. I S. 1202)
  • 19. – 21. ÄndVO mit Änderungen der Anl. des BtMG vom 17.12.2019 (BGBl. I S. 2850), vom 10.07.2020 (BGBl. I S. 1619) und vom 14.01.2021 (BGBl. I S. 70)
  • 60. Gesetz zur Änderung des StGB vom 30.11.2020 (BGBl. I S. 2600)

Umfasst sind daher die folgenden – beispielhaft genannten – aktuellen Fragestellungen: Der Thematik des Drogenhandels im Internet wird durch die Einarbeitung des 60. Gesetzes zur Änderung des StGB genüge getragen. Auch die aktuelle EuGH-Rechtsprechung, wonach CBD-Produkte keine Betäubungsmittel darstellen und daher den Schutz des freien Warenverkehrs genießen, findet Berücksichtigung. Hinsichtlich der sog. Legal Highs wurden nunmehr insbesondere Entscheidungen eingearbeitet, welche sich mit der nicht geringen Menge für solche Stoffe auseinandersetzen, die zunächst legal auf den Markt gelangt, aber inzwischen dem BtMG unterstellt sind.

Die besondere Praxistauglichkeit des Kommentars ist durch das umfangreiche Stichwortverzeichnis gewährleistet. Zugleich zeichnet sich der Kommentar durch seinen übersichtlichen Aufbau aus. So geht jeder Norm, deren Kommentierung mehr als zwei Seiten umfasst, eine Inhaltsübersicht voraus. Die leicht verständliche Formulierung wird optisch durch fett gedruckte Schlagworte ergänzt, anhand derer eine einfache und schnelle Orientierung möglich ist.

Der Herausforderung, dass sich die für die Strafrechtspraxis maßgeblichen Vorschriften des BtMG auf den zahlenmäßig schmalen Paragrafenteil der §§ 29 ff. BtMG konzentrieren, trägt der Kommentar zur Wahrung der Übersicht-lichkeit der insoweit umfangreichen Erläuterungen durch eine stringente Gliederung Rechnung. Um die ausführliche Kommentierung des § 29 BtMG von immerhin 2209 Randbemerkungen zu entfrachten, gehen der Norm detaillierte Vorbemerkungen von knapp 300 Seiten voraus.

Die Konzeption als Praxis-Kommentar wird inhaltlich dadurch deutlich, dass sich die Erläuterungen an der obergerichtlichen Rechtsprechung orientieren. Obwohl auch rechtspolitische Erwägungen insbesondere in der Einleitung der Kommentierung des BtMG Berücksichtigung finden, liegt der Schwerpunkt des Kommentars in einer ausführlichen Einarbeitung der aktuellen Rechtsprechung.

Der Praxis-Kommentar richtet sich daher aufgrund seiner einfachen Handhabbarkeit und der zugleich kompakten Übersicht über das gesamte Betäubungsmittelstrafrecht an alle Strafrechtler, die mit der Thematik befasst sind.

6., neu bearb. Auflage 2021, 2.431 Seiten, gebunden – ISBN: 978-3-406-74542-3
C.H. Beck – Reihe: Gelbe Erläuterungsbücher – € 139,00