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Yagmur-Prozess: Keine besondere Schwere der Schuld

Im Prozess um den Misshandlungstod der dreijährigen Yagmur aus Hamburg wurde heute das Urteil verkündet: Das Gericht verurteilte die Mutter wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, stellte jedoch nicht die besondere Schwere der Schuld fest, wie die Staatsanwaltschaft beantragt hatte. Damit kann die 27-jährige auf eine Entlassung nach 15 Jahren hoffen. Der 26-jährige Vater des Mädchens bekam eine Hafstrafe von vier Jahren und sechs Monaten wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen.

Der Tod von Yagmur war grausam

Die Vertreterin der Anklage hatte in ihrem Plädoyer die Grausamkeit der Tat als Mordmerkmal hervorgehoben und beantragt, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Für den Vater des Mädchens hatte die Staatsanwaltschaft sechs Jahre Freiheitsstrafe beantragt, weil er das Kind nicht vor seiner Frau geschützt habe.

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Das Mädchen war im Dezember 2013 in der Wohnung ihrer Eltern nach einem Leberriss innerlich verblutet. Bei der Obduktion wurden mehr als 80 Hämatome und Quetschungen sowie ein schlecht verheilter Bruch des Unterarms festgestellt – nahezu jedes Organ war massiv verletzt.

„Sag denen nicht, dass ich mein Kind schlage“

Die Mutter setzte nach dem Tod der gemeinsamen Tochter alles daran, den Vater zu belasten. Er habe Yagmur geschlagen und der Mutter zugleich verboten, das Kind in ein Krankenhaus zu bringen. Nach einem Streit habe er sie heftig getreten und so den Leberriss verursacht, der zum Tod des Mädchens führte. Auch die Mutter habe er nach ihrer eigenen Aussage regelmäßig geschlagen und auch vergewaltigt. Das glaubten die Ermittler ihr. Erst nach den Zeugenaussagen mehrerer Freunde und einer WhatsApp-Nachricht – ein zentrales Beweismittel der Anklage – stellte sich die Tat komplett anders dar. Der Vater schrieb darin der Mutter: „Ich versuche nur, Yagmur zu schützen“, woraufhin sie antwortete: „Sag denen nicht, dass ich mein Kind schlage“.

Die Mutter verteidigte sich vor Gericht, dass alles erlogen und die Zeugen bestochen worden seien. Die belastende WhatsApp-Nachrichten hätten Unterstützer ihres Ehemanns in ihr Handy getippt. Der Verteidiger des Vaters baute seine Verteidigung dagegen darauf auf, dass Yagmurs Mutter eine „notorische Lügnerin“ sei, die manipulativ sei und somit ihr Umfeld immer wieder täuschen konnte. Selbst der Ermittlungsrichter hätte ihre Version der Geschichte geglaubt.

Im Plädoyer bat die Verteidigerin von Yagmurs Mutter das Gericht um ein „mildes Urteil“. Nach ihrer Ansicht sei die Angeklagte nicht wegen Mordes, sondern lediglich wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen gem. §§ 227, 13 StGB zu verurteilen. Eine aktive Täterschaft habe die Beweisaufnahme nicht ergeben. Der Verteidiger des Vaters hielte eine Bewährungsstrafe für ausreichend, da der Vater durch den Tod seiner Tochter ausreichend bestraft sei.


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