Strafakte.de

Stellen Sie sich doch mit uns in den Steinhagel

Ein 26-jähriger Student hat bei Krawallen im Februar 2011 in Dresden vor laufenden Kameras ca. 50 Steine auf Polizisten geworfen. Die Akte blieb lange unbearbeitet – dreieinhalb Jahre später nun das Urteil: ein Jahr und vier Monate Freiheitsstrafe – ausgesetzt zur Bewährung – wegen besonders schweren Landfriedensbruch und versuchter gefährlicher Körperverletzung.

Steinhagel auf Polizeivideos gut dokumentiert

Bei Ausschreitungen von hunderten Autonomer wegen einer geplanten Neonazi-Demo anlässlich des Jahrestages der Bombardierung Dresdens in der Südvorstadt am 19. Februar 2011 hatte der Angeklagte unablässig Pflastersteine auf Polizisten und Wasserwerfer geworfen. Dort waren Dutzende Blockaden mit Müllcontainern errichtet, die später angezündet wurden. Als die Polizei mit Wasserwerfern anrückte, um die Flammen zu löschen, wurden sie massiv angegriffen. Im Steinhagel gingen Schutzschilde zu Bruch, sieben Polizisten wurden verletzt. Einer der Täter war der damals 22-Jährige. Bei den Krawallen hatte er 50 Steine geworfen, alle gut dokumentiert auf den Polizeivideos.

Jahrelang passierte nichts

Am 18. Oktober 2011 wurde der 26-Jährige als einer der Ersten angeklagt. Bei einem zeitnahen Prozess hätte er wohl selbst als nicht vorbestrafter Täter mit einer Haftstrafe von weit über zwei Jahren rechnen müssen. Doch die Anklage schlummerte auf den Tischen verschiedener Richter, die Jahre verstrichen, nichts passierte.

Versammlungsrecht, Demo, Krawall, Randale, Autonome, Polizei, Dresden, Nazifrei, Nazi, Linke, 2011, Steinhagel, Richter, Anklage, Urteil, Strafverteidigung

Polizisten im Einsatz: Dieser endet häufig in Krawallen und im Steinhagel // Foto: Fi­onn Große / pixelio.de

Jugendtypische Gruppendynamik

Die Verteidigerin des Angeklagten erklärte, ihr Mandant könne sich sein Verhalten von damals überhaupt nicht mehr erklären. Er habe sich durch die „Gruppendynamik“ mitreißen lassen, so etwas sei „jugendtypisch“. Darüber hinaus habe der Angeklagte sehr unter dem Druck des jahrelangen Verfahrens gelitten. Eindruck auf das Gericht machte die Aussage, D. habe von sich aus einen Therapeuten besucht, um sein Verhalten aufzuarbeiten. Da der Angeklagte von Anfang an geständig war, wurden auch keine Zeugen benötigt. Es blieb ein „kurzer Prozess“.

Am Ende folgte ein vergleichsweise mildes Urteil, auch für gemeinnützige Arbeitsstunden oder ähnliche Auflagen sah das Schöffengericht keine Notwendigkeit mehr. Auf Unverständnis stieß das Urteil dagegen bei der sächsischen Polizeigewerkschaft. Dessen Vorsitzender Frank Conrad zeigte sich entsetzt. Das Urteil zeige, welchen „Stellenwert die Polizeiarbeit bei der Justiz hat“. Da bei den Krawallen 82 Polizisten verletzt wurden, bot er dem Richter an: „Stellen Sie sich doch das nächste mal mit uns in den Steinhagel“.


7 Kommentare zu “Stellen Sie sich doch mit uns in den Steinhagel

  1. Wäre das Urteil anders ausgefallen, wenn der Angeklagte nicht zu den Linksautonomen gezählt hätte, sondern zur Neonazi-Szene? Ich bin mir sicher, die Antwort zu kennen.

  2. Kein Wunder, dass das so lange gedauert hat. Es war ja viel wichtiger, dem Jugendpfarrer Lothar König etwas anzuhängen und ein aufwendiges Verfahren ohne jegliche Beweise außer offensichtlich unwahren Aussagen von Polizeizeugen zu führen. Nachdem das Verfahren durch die Vorlage entlastender Beweise erst mal geplatzt ist, wobei es nach systematischer Beweismittelfälschung durch die Polizei aussah, war der letzte Stand (Januar 2014) eine Erklärung des Gerichts, die Sache trotzdem weiter betreiben zu wollen.

    Bei einer solchen gegen den demokratischen Teil der Bevölkerung gerichteten Feindstrafrechts-Einstellung werden die Angeklagten natürlich nach ihrer politischen Bedeutung und nicht nach evt. vorhandener Schuld ausgesucht. Die tatsächlichen Täter sind doch eher nützlich, weil sie dafür den Anlass bieten. Die kann man nicht einsperren, weil man sie noch braucht. Sonst müsste man ja alles mit Polizeiprovokateuren erledigen. (Was ja in Deutschland auch so immer mal wieder vorkommt.)

  3. Ein Polizist sollte wissen, dass wir ein Täterstrafrecht und kein Opferstrafrecht haben. Eigentlich ist es müßig, die Äußerungen von Polizeigewerkschaftern zu dokumentieren. Es ist immer dasselbe hochemotionale Gerede.

  4. Im Austeilen sind die Polizisten und ihre Funktionäre immer gut, im Jammern auch, im Einstecken aber nicht … Die hätten wohl am liebsten Immunität.

Keine Kommentare zugelassen