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Wer Reichsbürger ist, kann nicht auch Schöffe sein

Ein Schöffe, der die freiheitliche demokratische, rechts- und sozialstaatliche Ordnung ablehnt, indem er die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als Staat, die Geltung des Grundgesetzes und des einfachen Rechts sowie die Legitimität handelnder Gerichte und Behörden bestreitet (sog. „Reichsbürger“) ist gemäß § 51 Abs. 1 GVG seines Amtes zu entheben, entschied das Oberlandesgericht Dresden mit Beschluss vom 8. Dezember 2014.

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Kein Platz für Reichsbürger als Schöffe am Oberlandesgericht Dresden // Foto: Martin Röll (CC BY-SA 2.0)

In den Beschlussgründen führt das Oberlandesgericht aus, der Schöffe habe als Reichsbürger seine Amtspflichten gröblich verletzt und war somit des Amtes zu entheben:

Der Schöffe ist auf Antrag des Vorsitzenden der 4. Strafkammer des Landgerichts Chemnitz (§§ 51 Abs. 2 Satz 1, 77 Abs. 3 Satz 3 GVG) des Amtes zu entheben, weil er seine Amtspflichten gröblich verletzt hat (§ 51 Abs. 1 GVG). (…) Ehrenamtliche Richter unterliegen einer besonderen Pflicht zur Verfassungstreue. Dies folgt aus der Funktion ehrenamtlicher Richter als den hauptamtlichen Richtern gleichberechtigte Organe genuin staatlicher Aufgabenerfüllung. Deshalb haben die Landesjustizverwaltungen streng darauf zu achten, dass zum ehrenamtlichen Richter nur Personen ernannt werden dürfen, die die Gewähr dafür bieten, dass sie die ihnen von Verfassungs und Gesetzes wegen obliegenden, durch den Eid bekräftigten richterlichen Pflichten jederzeit uneingeschränkt erfüllen werden (BVerfG NJW 2008, 2568).

Auch der Schöffe wollte nicht mehr und hat seine Entpflichtung bereits selbst mit Schreiben vom 16. September 2014 beantragt. Er begründet seinen Antrag mit aus dem Internet kopierten und für die Argumentation von „Reichsbürgern“ typischen Textpassagen, in denen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland bestritten und der Fortbestand des Deutschen Reiches behauptet wird. Den Eid habe er geleistet, ohne sich näher mit dessen Inhalt auseinanderzusetzen. Seinen Personalausweis habe er zurückgegeben; er weise sich mit seinem Reisepass aus, weil darauf der Adler – wie der Reichsadler – mit sieben Federn pro Schwinge abgebildet sei.

OLG Dresden, Beschluss vom 8. Dezember 2014 – 2(S) AR 37/14


2 Kommentare zu “Wer Reichsbürger ist, kann nicht auch Schöffe sein

  1. Reichsbürger ? Da sieht man mal wie uninformiert manche sind. Hier sind wir doch nur bundesdeutsche Untertanen, bzw. Einwohner einer auswärtigen amerikanischen Militäradministratur, wenn auch mit eingeschränkter deutscher Selbstverwaltung – jedenfalls nach Auffassung der amerikanischen Politiker, wie man den jüngsten Äußerungen/Beschlüsse entnehmen kann.
    Ich vermute mal, das man mit dieser realistischen Weltanschauung sicherlich Schöffe hätte bleiben können. Eine amerikanische Militärgerichtsbarkeit mit Zuständigkeit für die Deutschen gibt es wohl noch nicht wieder, kann aber vermutlich kurzfristig bei Bedarf eingerichtet werden – sofern man die Beschuldigten nicht ausfliegt…

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