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NSU-Prozess: E-Mails sind im Spam-Ordner gelandet

Ja, natürlich: Langsam ist das Thema der Platzvergabe für Journalisten im NSU-Prozess ein „alter Hut“. Was nun aber das Nachrichtenmagazin „Focus“ unter Berufung auf interne Akten des Oberlandesgerichts München berichtet, ist haarstäubend.

Am 29. April 2013 erfolgte in München die Auslosung der Plätze durch einen Notar und unter Ausschluss der Öffentlichkeit, nachdem die türkische Zeitung „Sabah“ eine Neuvergabe der Presseplätze erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht durchgesetzt hatte. Insgesamt befanden sich die Anmeldungen von 324 nationalen und internationalen Medien in den drei Lostöpfen. Aber waren tatsächlich alle gültigen Akkreditierungen berücksichtigt worden? Wahrscheinlich nicht, denn die E-Mails von mehreren Journalisten sollen im Spam-Ordner gelandet sein. Der Fehler sei dann zufällig von einer Mitarbeiterin des Oberlandesgerichts München am ersten Verhandlungstag des NSU-Prozesses entdeckt worden.

Für die betroffenen Journalisten ist dieser Vorfall fatal, denn deren Anmeldungen befanden sich bei der Verlosung der Presseplätze nicht in den Loskörben. Demnach hatten sie keine Chance, einen der 50 festen Sitze zu bekommen. Der Fehler sei kürzlich von Strafverteidiger Wolfgang Heer an das Gericht herangetragen worden, der Vorsitzende Richter Manfred Götzl erwiderte, dass selbst wenn es zu einem Fehler gekommen sein sollte, dies den Grundsatz der Öffentlichkeit nicht verletzen würde.

Der 1. Senat am Bundesverfassungsgericht hatte am 12.04.2013 (1 BvR 990/13) beschlossen;
(Hervorhebung hier):

(…) in Berücksichtigung des grundsätzlichen Anspruchs der Presse auf Zugang für eine freie Berichterstattung sachlich ausgestaltet sein und dem subjektiven Recht der Medienvertreter auf gleiche Teilhabe an den Berichterstattungsmög- lichkeiten Rechnung tragen. (…) Allerdings bedarf auch dieses Prinzip einer Ausgestaltung, die die Chancengleichheit realitätsnah gewährleistet. Bei der verfahrensrechtlichen Umsetzung ist insoweit die tatsächliche Situation der vorhersehbar Interessierten hinreichend zu berücksichtigen.

Der Beschluss ist recht eindeutig dahingehend, dass alle Medien das gleiche Recht auf einen Presseplatz haben sollen. Dies wird auch deutlich durch die Empfehlung eines Losverfahrens. Dementsprechend wäre auch die Öffentlichkeit verletzt, wenn einzelne Akkreditierungen von Journalisten nicht berücksichtigt wurden.

Es ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht davon auszugehen, dass NSU-Verfahren ausgesetzt wird. Die Verteidiger Sturm, Stahl und Heer werden (zurecht) eine Menge neuer Anträge an das Gericht formulieren, die ihnen dann später u.U. die Revision eröffnen.

Platzvergabe beim NSU-Prozess: Presse-Anmeldungen landeten im Werbemüll