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Haftstrafe für Datenklau in einer Schweizer Privatbank

Ein geständiger Deutscher, der rund 2.700 Datensätze deutscher Kunden bei einer Züricher Privatbank gestohlen und für 1,1 Millionen Euro an die deutschen Steuerbehörden verkauft hatte, ist vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona der Wirtschaftsspionage, der Verletzung des Bank- und Geschäftsgeheimnisses sowie der Geldwäscherei schuldig gesprochen worden. Das Gericht hielt eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren für tat- und schuldangemessen. Daneben wurde sein Vermögen eingezogen und ein Schadenersatz von 740.000 Euro auferlegt.

Der 54-jährige IT-Techniker war 2012 aufgeflogen und im Juni 2013 angeklagt worden. Die Hälfte der dreijährigen Haftstrafe wurde auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Auf das vergleichsweise „milde“ Strafmaß hatten sich der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft im Gegenzug für dessen umfassendes Geständnis geeinigt. Die Hauptverhandlung vor dem höchsten Schweizer Strafgericht beschränkte sich deshalb auf eine kurze Vernehmung des Angeklagten und dauerte insgesamt weniger als eine Stunde.


1 Kommentare zu “Haftstrafe für Datenklau in einer Schweizer Privatbank

  1. Gibt’s in der Schweiz eigentlich auch Voßkuhle analog? Dann können die sich ihr Urteil nämlich schenken.

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