Gleich drei von fünf Strafsenate am Bundesgerichtshof erhalten mit Wirkung von heute neue Vorsitzende Richter. Damit sieht die Besetzung wie folgt aus (Neubesetzung hervorgehoben):
Damit wurde der Bundesgerichtshof in Strafsachen einer grundlegenden „Verjüngungskur“ unterzogen. Ob sich dadurch allerdings die Rechtsprechung grundlegend ändern wird, darf bezweifelt werden. Insbesondere die heutige Neubesetzung des 1. Strafsenats wurde von der Anwaltschaft begrüßt, da dieser unter dem ehemaligen Vorsitzenden Armin Nack den wenig schmeichelhaften Beinamen „Kahn-Senat“ verpasst bekam.
Endlich ist damit auch der in weiten Teilen unwürdige Besetzungsstreit um Prof. Dr. Thomas Fischer beendet, der sozusagen im „Verständigungswege“ von der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorangetrieben wurde. Die von Fischer angestrengte Konkurrentenklage vor dem Verwaltungsgericht Mannheim ist damit dann ebenfalls erledigt.
Auf das am Bundesgerichtshof nun endlich wieder die Sachfragen im Vordergrund stehen!
Pressemitteilung des Bundesgerichtshof 108/13 vom 01.07.2013
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