Ein Mitarbeiter des Landeskriminalamts in Nordrhein-Westfalen, der dort für den Personalrat kandidierte, hatte für elf einfache Kopien eine Rechnung über stattliche 35 Euro erhalten. Wir hatten darüber berichtet. Nach einer Anzeige seines Arbeitgebers musste sich der Regierungsangestellte wegen Betrug, Diebstahl und Unterschlagung vor dem Amtsgericht verantworten. Er führte an, vorher im Wahlausschuss gefragt zu haben, ob er den hauseigenen Kopierer für seine „Wahlwerbung“ benutzten dürfe. Doch das wollte der Wahlvorstand vor dem Amtsrichter nicht bestätigen.
Nun wurde der 52-jährige Mitarbeiter rechtskräftig vom Landgericht Düsseldorf wegen dieser elf nicht bezahlten Kopien (Schadenshöhe: 35,22 Euro) als Betrüger verurteilt. Das Landgericht bestätigte das Urteil des Amtsgerichts, mit dem der Mitarbeiter zu einer Geldstrafe in Höhe von 675 Euro verurteilt wurde.
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