Strafakte.de

Weihnachtsfrieden in Gefahr?

In diesen Tagen kurz vor Weihnachten könnte einige noch unangenehme Post oder schlimmere Maßnahmen der Finanzämter erwarten. Denn an die schöne Tradition des „Weihnachtsfriedens“ halten sich längst nicht mehr alle Bundesländer.

O du fröhliche, gnadenbringende Weihnachtszeit

Unter Weihnachtsfrieden ist zu verstehen: Verzicht auf Amtshandlungen der Finanzämter von Ende Dezember bis Anfang Januar – entsprechend werden Bußgeldbescheide nicht verschickt, Vollstreckungsmaßnahmen verschoben, Außenprüfungen nicht angesetzt.

Finanzamt, Steuerbescheid, Weihnachtsfrieden

Der Weihnachtsfrieden ist bei den Finanzbehörden der Länder nicht in Stein gemeißelt. // Foto: bbroianigo / pixelio.de

In diesem Jahr 2014/2015 wird nur in neun der sechzehn Länderfinanzbehörden zwischen den Jahren „friedlicher“ Betrieb herrschen. Sieben Finanzbehörden werden den Weihnachtsfrieden somit nicht einhalten und auf belastende Maßnahmen zwischen den Jahren nicht verzichten, im Einzelnen sind das Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Zur Begründung wird häufig angeführt, dass sämtliche Steuerbescheide automatisiert erstellt und versandt werden, so dass die Mitarbeiter es gar nicht mehr in der Hand hätten, wann belastende Maßnahmen ergehen. Demzufolge könnte einigen das Weihnachtsfest dadurch gehörig verhagelt werden.

Weihnachtsfrieden gilt nicht uneingeschränkt

Doch auch in den vermeintlich sicheren neun Bundesländern können sich die Steuerpflichtigen nicht arglos in die Weihnachtsferien verabschieden, denn der Weihnachtsfrieden wird je nach Bundesland unterschiedlich streng gehandhabt. So müssen unaufschiebbare Maßnahmen auch dort durchgeführt werden. Oder wie es die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen mitteilt:

Zwischen den Feiertagen und Silvester (wird) von Maßnahmen mit Außenwirkung abgesehen, sofern dem im Einzelfall keine zwingenden Gründe entgegenstehen.

Natürlich dürfen Finanzbeamte auch nicht darauf verzichten, belastende Steuerbescheide auszufertigen, wenn durch das Nichthandeln dieser Behörde ein Anspruch des Staates gegenüber einem Steuerpflichtigen verjähren würde. Der deutsche Steuerstaat kann es sich nicht leisten, Steueransprüche nicht durchzusetzen.

Freilich sind von den Maßnahmen rund um das Weihnachtsfest nicht nur die Steuerpflichtigen, sondern auch deren Steuerberater und Rechtsanwälte betroffen: Die Situation will möglichst sofort erörtert werden, eventuelle Fristen gewahrt werden – sofern man die Berater denn überhaupt erreichen kann und nicht nur deren Anrufbeantworter von Weihnachtsferien berichtet.

Es bleibt wohl festzuhalten, dass Finanzverwaltungen etwaige Bescheide zwischen den Jahren dann eher mit besonderem Augenmaß verschicken. Die einst realexistierende schöne Tradition vom Weihnachtsfrieden wird so Jahr für Jahr etwas mehr abgeschafft.


2 Kommentare zu “Weihnachtsfrieden in Gefahr?

  1. Es gibt den Weihnachtsfrieden auch in Berlin noch! Entgegen anderslautenden Berichten.
    Am 31.12. wird die sog.
    Rückständequote als Stichtagsquote berechnet. Das sind festgesetzte aber noch nicht bezahlte Steuern. Von Fälligkeiten Mitte Januar (Leistungsgebot nicht abgelaufen) bis echte Steuerschulden ist alles dabei. Um die Quote Nicht zu gefährden gibts keine steuebescheide mit hohen Abschlusszahlungen. Nennt sich neues Rückständemanagement.

  2. Ach deshalb habe ich meine Kontopfändung noch Anfang Dezember bekommen und gütiger Weise die Rentenpfändung erst Anfang Januar. Und es ging nicht um Steuern, denn dafür ist meine Rente nicht hoch genug. Forderungen der Bußgeldstelle werden ja auch ungeprüft vom Finanzamt eingezogen, wobei dabei nicht feststeht wer diese Pfändungen verfügt, denn es ist weder eine Vollstreckungsstelle noch ein Beamter genannt.

Keine Kommentare zugelassen