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Kanzleramt droht NSA-Aufklärern mit Strafanzeige

Der NSA-Untersuchungsausschuss im Bundestag soll nach den jüngsten Enthüllungen von als geheim eingestuften Dokumenten vom Bundeskanzleramt energisch zum Schweigen ermahnt worden sein. Nach Informationen des „Spiegel“ wurde der Vorsitzende des Gremiums schriftlich aufgefordert, die Vertraulichkeit der als geheim eingestuften Dokumente sicherzustellen.

In mindestens vier Fällen sei sowohl in Printmedien als auch im Internet aus als „geheim“ eingestuften Akten zitiert, die eigentlich dem Untersuchungsausschuss vorbehalten seien. Konkret sind eine Veröffentlichung in „Der Spiegel“, ein Bericht in der „Süddeutschen Zeitung“ und zwei Berichte des Portals „Netzpolitik.org“ gemeint.

Damit soll nun Schluss sein: Das Bundeskanzleramt droht den Aufklärern des NSA-Skandals mit einer Strafanzeige, etwa wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses oder sonstiger besonderer Geheimhaltungspflicht (§ 353b StGB), wenn diese weiterhin aus geheimen Dokumenten zitieren oder diese Geheimnisse offenbaren. Ursprünglich sei offenbar erwogen worden, bereits jetzt Strafanzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Dann entschied man sich jedoch offenbar, es nun zunächst bei dieser schriftlichen Vorwarnung zu belassen.

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Dokumente können nur in einem besonders gesicherten Raum im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus angesehen werden.

Der Untersuchungsausschuss soll das Ausmaß der NSA-Spionageaffäre und insbesondere die Rolle der deutschen Geheimdienste beleuchten. Kürzlich war bekannt geworden, dass der BND unter dem Decknamen „Eikonal“ über Jahre hinweg Daten aus dem größten deutschen Internetknoten in Frankfurt/Main an die NSA weitergereicht haben soll.

Offenbar gibt es unter den Mitgliedern des NSA-Untersuchungsausschusses unterschiedliche Auffassungen darüber, ob die breite Öffentlichkeit ein Informationsrecht über den Inhalt dieser Dokumente hat oder ob das Recht das Unrecht schützen dürfe.


2 Kommentare zu “Kanzleramt droht NSA-Aufklärern mit Strafanzeige

  1. Eine Strafanzeige androhen und gleichzeitig kommt heraus, dass man offenbar schon Strafantrag gegen Unbekannt stellen sollte.

    Jetzt haben die Leaker aber richtig Angst!

    Käme es tatsächlich zu Vernehmungen, wäre es zu schön, wenn die Ausschussmitglieder geschlossen schwiegen. Für rechtlich möglich halte ich es.

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