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Der Schnellrichter am Amtsgericht für Altstadtdelikte

Der „Schnellrichter“ ist ein Projekt am Amtsgericht Regensburg, welches nach Justizangaben im ersten Jahr „gut angelaufen“ sei. Seit der Einführung zum 1. Januar 2014 hat der Richter zehn Fälle (sic!) im „beschleunigten Verfahren“ abgewickelt. Im Ergebnis habe sich eine „gewisse abschreckende Wirkung“ eingestellt, teilte der Gerichtssprecher mit – messbar sei die aber nicht.

Gründlichkeit vor Schnelligkeit

Die Einrichtung eines Schnellrichters ist Teil des Konzepts „Sichere Altstadt“ in Regensburg, bei dem Polizei, Stadtverwaltung und Justiz zusammenarbeiten. Man hat sich zum Ziel gesetzt, Delikte in einem Zeitraum von zwei bis sieben Tagen, also vom Vorfall über die Anklageerhebung durch den Staatsanwalt bis zum Urteil abzuwickeln.

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Die nun sichere Altstadt von Regensburg – dem beschleunigten Verfahren mitsamt Schnellrichter sei dank.

Beruhigend ist ja, dass dann doch nach dem Grundsatz „Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit“ verfahren wird, wie der Gerichtssprecher betont. Als Delikte tauchten Vandalismus, Beleidigung und Diebstahl auf, die oftmals „völlig unnötig“ seien und dem meist erheblicher Alkoholkonsum vorausgeht. Geeignet seien aber ohnehin nur Fälle, bei denen keine weiteren Zeugen und Sachverständige zu laden sind.

Verurteilt durch Schnellrichter klingt besser als Strafbefehl oder Einstellung

Als typische Beispiele für Delikte, die im ersten Jahr vom Schnellrichter am Amtsgericht abgeurteilt wurden, nannte der Justizsprecher einen Jugendlichen, der wegen Vandalismus auf einem Museumsschiff zu 2.250 Euro Geldstrafe (eineinhalb seiner Monatsgehälter) verurteilt wurde. Der Fall eines Heranwachsenden, der an einem Polizeiauto einen Aufkleber mit den Buchstaben „A.C.A.B.“ angebracht hatte, war ein weiterer dieser Fälle. Die Abkürzung steht für „All cops are bastards“. Für die Beleidigung wurde der Heranwachsende zu einer Zahlung von 250 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung verurteilt. Was das jedoch mit dem Projekt „sichere Altstadt“ zu tun hat, erschließt sich zumindest nicht sofort.

Noch schneller wäre wohl die Einstellung der Verfahren durch die Staatsanwaltschaft gewesen – dann hätte man allerdings auf die „abschreckende Wirkung“ des Projektes verzichten müssen. Verfahrensökonomie kann man offensichtlich unterschiedlich beurteilen.


5 Kommentare zu “Der Schnellrichter am Amtsgericht für Altstadtdelikte

  1. Beschleunigte Verfahren kenne ich sonst nur bei „Stammkunden“ der Justiz: Dem Obdachlosen der die Schnapsflasche in der Kaufhalle hat mitgehen lassen oder dem „Junky“ der 50 Tuben Zahncreme nicht bezahlt hat. Aber im Freistaat hat man ja eh andere Auffassungen was sinnvoll und gerecht ist: Mollath, Tennessee Eisenberg, „Rudolf Rupp Mord“,…

    • @RA Werner Siebers: Neu ist daran nichts, aber bemerkenswert, dass man einen Schnellrichter erschafft, der gerade einmal 10 (!) Verfahren in einem Jahr bearbeitet, die man ebenso durch Einstellung oder Strafbefehl hätte beenden können und nun meint, man hätte dadurch eine abschreckende Wirkung für die Zukunft erzielt.

  2. Strafbefehl gegen Jugendliche? Ich glaube nicht, dass das geht… da braucht’s immer eine Hauptverhandlung, wegen des pädagogischen Eindrucks und so.;)

    Ansonsten haben Sie vollkommen recht. Bei gerade mal 10 Verfahren pro Jahr stellt sich schon die Frage, was das eigentlich soll… und was außer der Schaffung einer eigenen Abteilung dafür das Neue ist.

    • @lawtroll: Danke für die Anmerkung. Das ist in der Tat ein Fehler. Wir hatten zunächst beide Fälle nacheinander beschrieben und dann (eigentlich für den Heranwachsenden) den Strafbefehl vorgeschlagen. Durch eine spätere Umstellung des Textes wurde der Fehler übersehen. Wir haben diesen nun aber berichtigt.

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