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Straßenschlacht: „Operation Lampedusa“

Seit vergangener Woche werden in einer von der Hamburger Ausländerbehörde und der Polizei iniitierten „Operation Lampedusa“ gezielt afrikanische Personen anlasslos kontrolliert. Mit der Verschärfung und der Weigerung, den rund 300 libyschen Kriegsflüchtlingen ein Winterquartier bereitzustellen, versucht der Hamburger Senat offenbar den Druck noch zu erhöhen – und eine „Rückführung“ vor dem Winter zu forcieren. Die „rassistischen Personenkontrollen“ hatten zu Protesten u.a. auch der evangelischen Nordkirche geführt.

Auch Aktivisten aus dem Umfeld des autonomen Kulturzentrum „Rote Flora“ protestierten und kündigten außerdem an, ihren Protest nicht mehr auf „legale Aktionsformen“ zu beschränken, wenn Bürgermeister Olaf Scholz nicht bis Dienstag um 20 Uhr ankündige, die Überprüfungen zu beenden. Die Polizei solle so „in den nächsten Wochen weder Kapazitäten haben für Kontrollen noch für Fahndungsmaßnahmen“.

Es kam wie es kommen musste: Rund 1.000 Demonstranten, vorwiegend des linken Spektrums, hatten sich gestern Abend vor der Roten Flora versammelt. Mit Sprechchören wie „Kein Mensch ist illegal – Bleiberecht für alle – überall“ versuchten sie in einem Demonstrationszug durch das Schanzenviertel zu ziehen. Da der Protest jedoch nicht angemeldet war, verhinderte die Polizei den Weitermarsch und riegelte mit einem Großaufgebot viele Straßen ab. Eine Straßenschlacht mit Steinen, Flaschen und Feuerwerkskörpern folgte. Die Polizei setzte Pfefferspray ein, zudem fuhren Wasserwerfer auf.


Gegen Mitternacht war dann Schluss, alle gingen ins Bett. An diesem Einsatz waren knapp 1.100 Polizeibeamte beteiligt – davon 352 aus Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bremen. Sechs Polizeibeamte wurden während des Einsatzes leicht verletzt.

Eine geplante frühmorgendliche Razzia in der St.-Pauli-Kirche, die den Flüchtlingen momentan als Unterkunft dient, sei allerdings abgeblasen worden – wie die taz aus Polizeikreisen erfahren haben will. Örtliche Einsatzleiter hatten gegen den Plan remonstriert, also rechtliche Bedenken im Rahmen der Verhältnismäßigkeit geltend gemacht. Außerdem hätten sich mehrere Polizisten vor der Aktion wegen Bauchschmerzen krankgemeldet.

Der Hamburger Innensenator warnte unterdessen auf seiner Internetseite: „Wer sich ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhält, macht sich strafbar nach § 95 Abs. 1 S. 2. Aufenthaltsgesetz. Auch die Hilfeleistung ist als Beihilfe hierzu strafbar.“