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Neue Anwälte am Bundesgerichtshof

Der erlesene Kreis von Rechtsanwälten, die vor dem Bundesgerichtshof auftreten dürfen, soll Zuwachs erhalten. Nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung von heute (S. 14) soll erstmals seit sieben Jahren ein Ausschuss aus 34 Bewerbern, welche in die Auswahlrunde gekommen waren, 16 Rechtsanwälte auserwählt haben.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe – ehemals Palais von Friedrich II. von Baden // Foto: ComQuat (CC BY-SA 3.0)

Jedoch wird auch diesmal mit Konkurrentenklagen zu rechnen sein, weil eine BGH-Zulassung als „Lizenz zum Geld drucken“ gilt. Im Jahr 2006 hatte das Bundesjustizministerium nicht, wie eigentlich geplant, nur acht der 16 gewählten Rechtsanwälte ernannt, sondern schließlich alle zugelassen. Insbesondere wird das „Geheimverfahren“ dieser Zulassung kritisiert, weil nicht einmal die unterlegenen Kandidaten eine vollständige Akteneinsicht erhalten. Bedenklich ist ebenso, dass der Bundesgerichtshof sich über den Wahlausschuss praktisch selbst aussucht, wer dort auftreten darf.


3 Kommentare zu “Neue Anwälte am Bundesgerichtshof

  1. Naja ein wenig Exklusivität ist ja nicht mal was schlechtes. Schließlich ist es ja in niemandes Interesse wenn sich ein frisch zugelassener Jurist, dem einfach die Erfahrung fehlt, sich mit Anfängerfehlern vor dem BGH blamiert. Es sollte einfach eine andere Reglung her – Beispiel: Seit 5 Jahren als Anwalt zugelassen und tätig.

  2. Unabhängig davon dass ich – vier Augenprinzip – immer froh bin wenn ein BGH Anwalt meine Rechtsauffassung bestätig stellt sich ja nach wie vor die Frage warum wir diesen exklusiven Zirkel brauchen..

  3. Ich habe schon diverse Revisionshefte gelesen. Die Qualität der von BGH-Anwälten ist nicht mit derjenigen durchschnittlicher Schriftsätze zu vergleichen. Reine Berufserfahrung führt dazu nicht. Man muss auch echt gut sein. Deshalb bin ich ein Fan einer besonderen Anwaltschaft beim BGH. Täte wahrscheinlich auch anderen Rechtsgebieten gut.

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