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Ist Dividendenstripping strafbar?

Die FAZ berichtet heute über einen besonders schweren Fall des sog. Dividendenstippings. Ins Visier der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt ist dabei insbesondere die Hypo-Vereinsbank (HVB) gerückt, die für den Milliardär R. im großen Stil mit dem Umweg über das Ausland Aktien hin- und herverkauft haben soll.

Das Problem: Die An- und Verkäufe der Anteile rund um den Dividendenstichtag kosten den Fiskus viel Geld; jedenfalls wenn die Aktien außerhalb der Börse von Leerverkäufern erworben werden und der Handel über Broker im Ausland abgewickelt wird. Denn dann kann es dazu kommen, dass der Staat mehreren Geschäftspartnern die Kapitalertragsteuer auf die Ausschüttung gutschreibt, die er nur einmal von der betreffenden Aktiengesellschaft erhalten hat. Der Steuerzahler finanziert damit einen Teil des Spekulationsgewinns. 

Ob diese Transaktionen aber tatsächlich strafbar sind, beschäftigt im Moment die Frankfurter Strafverfolger sowie die Finanzrichter. Der Gesetzgeber habe dieses Steuerschlupfloch zwar 2007 gesehen, aber weiterhin billigend in Kauf genommen – was die amtliche Begründung der Gesetzesänderung belege. Die Betroffenen wähnen sich derweil in Sicherheit, denn nach ihrer Ansicht setzen sich die Fahnder bewusst über die bis zum vergangenen Jahresende geltende Rechtslage hinweg.