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Behörde verbietet Wunschnummernschild BUL-LE

Das Landratsamt Schwandorf hat den Autofahrern ihrer Gemeinde Burglengenfeld ordentlich den Spaß verhagelt. Die Behörde hält das Wunschkennzeichen BUL-LE für „anstößig“ und will es nun nicht mehr neu vergeben. Dabei hatte sich sogar nachweislich ein Vertreter von dieser angeblich diffamierten Berufsgruppe die Kombination bestellt.

Die zehn Einwohner, die sich das Kennzeichen schon bestellt und dieses auch erhalten haben, können es nun auch behalten. Das Verkehrsministerium und auch das Landratsamt suchen nun nach einer Begründung, warum „BUL-LE“ unanständig oder diffamierend sein soll.

Zwar stufte das Amtsgericht Bonn das Wort 1965 als Beleidigung ein – 50 Mark Strafe musste man lange zahlen, wenn man einen Polizisten derart bezeichnete. Ein Urteil des Landgerichts Regensburg kam allerdings 2005 zu dem Schluss, dass die mundartliche Bezeichnung „Bulle“ keine Beleidigung mehr darstellt. Bei dem bisher nie infrage gestellten Urteil folgte das Gericht der Argumentation des Anwalts, der die Bezeichnung auf den bekannten Fußballspieler Franz „Bulle“ Roth vom FC Bayern München zurückführte – sozusagen eine Art Ehrentitel.

„BUL-LE“ aus dem Verkehr gezogen