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Warum Gewaltopfer nicht zu ihrem Recht kommen

Rechtsmediziner und Opferverbände schlagen Alarm: Immer häufiger landen Opfer von Gewalttaten bei Haus- oder Klinikärzten, die sich auf die Heilung des Patienten konzentrieren, jedoch eventuelle Spuren nicht sichern oder Verletzungen gerichtsfest dokumentieren. „Der größte Teil der Gewaltopfer wird momentan nicht einer rechtsmedizinischen Untersuchung zugeführt oder hat keine Möglichkeit so eine zu bekommen, mit der Konsequenz, dass Informationen verloren gehen“, so Prof. Yen, Direktorin des Instituts für Rechtsmedizin an der Uniklinik Heidelberg.

Eine Umfrage von Report Mainz unter den rechtsmedizinischen Instituten zeigt, dass viele seit Jahren unterfinanziert sind. Sie berichten, die Mittel seien bei weitem ungenügend, Stellen könnten nicht nachbesetzt werden, in vielen Bereichen müsse improvisiert werden. Eine Gewaltopferambulanz, in die Gewaltopfer rund um die Uhr kommen können, auch ohne Anzeige zu erstatten, können nicht alle Institute finanzieren. Vor allem Flächenländer sind unterversorgt.

Die juristischen Folgen seien für die Gewaltopfer gravierend: „Wenn nicht richtig oder unvollständig dokumentiert wird“, so Michael Mächtel, Oberstaatsanwalt in Freiburg, „kann es im schlimmsten Fall dazu führen, dass ein Nachweis für das Tatgeschehen oder für Tatfolgen nicht geführt werden kann. Das Ergebnis kann sein, dass ein Täter entweder milde bestraft wird oder dass er auch gar nicht bestraft werden kann, weil man die Rechtsfolgen nicht gerichtssicher nachweisen kann“.