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Gewaltopferambulanzen in Deutschland

Wer Opfer einer Gewalttat (z.B. einer Körperverletzung) geworden ist, wird meist Strafanzeige erstatten wollen. Dafür ist es wichtig, die dabei erlittenen Verletzungen richtig und vollständig dokumentieren zu lassen, damit im Ermittlungsverfahren und später vor Gericht ein Nachweis für das Tatgeschehen oder für Tatfolgen geführt werden kann – andernfalls kann es sein, dass ein Täter nicht bestraft werden kann. Ob man Strafantrag (zusammen mit einer Strafanzeige) stellen möchte, kann man sich bis zu drei Monaten überlegen.

Unter die möglichen Gewalttaten fallen natürlich auch alle Sexualstraftaten (Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, sexuelle Nötigung), insbesondere im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen (z.B. K.o.-Tropfen). Einen Nachweis über die Verabreichung solcher Mittel zu führen ist originäre Aufgabe der Rechtsmedizin und kann nur relativ kurz nach einer Tat (8-12 Stunden) festgestellt werden. Es empfiehlt sich daher, gleich beim ersten (meist telefonischen) Kontakt mit der Polizei oder einer Gewaltopferambulanz auf einen derartigen Verdacht hinweisen.

Gewaltopferambulanzen sind in Deutschland noch nicht flächendeckend verfügbar oder nicht rund um die Uhr besetzt. In den seltensten Fällen wird es sinnvoll sein, sich direkt an derartige Ambulanzen zu wenden. Zudem ist die Beweismittelsicherung dort meist nicht kostenlos oder direkt über die Krankenkasse abrechenbar, so dass eine solche Untersuchung (z.B. durch die Polizei) angeordnet werden muss. Für Fälle, in denen sich das Opfer nicht entschließen kann, sofort eine Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten, können Opferorganisationen mit einem Hilfescheck für eine kostenlose Untersuchung und Sicherung der Gewaltspuren weiterhelfen.

Organisatorisch sind Gewaltopfer-Ambulanzen an Uni-Kliniken fast immer der Rechtsmedizin (klinische Rechtsmedizin) zugeordnet. Dies hat den Grund, dass die dort beschäftigten Ärzte besondere Kenntnisse über die gerichtsverwertbare Dokumentation von Verletzungen haben, über grundlegende Rechtskenntnisse verfügen und oftmals über langjährige Erfahrungen als Sachverständige vor Gericht besitzen.

Gewaltopferambulanzen der Rechtsmedizinischen Instituten an Uni-Kliniken in Deutschland

Eine gründliche Sicherung und Untersuchung sämtlicher Spuren ist unabdingbar     Michael Bührke / pixelio.de

Oftmals wird es sinnvoll sein, vorher telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Dieser Kontakt kann z.B. über einen Arzt (z.B. in der Notaufnahme) hergestellt werden, ebenso wie über eine Polizeidienststelle oder natürlich über eine spezielle Opferschutzorganisation. Bei größeren Verletzungen empfiehlt es sich ohnehin, die Notaufnahme eines Krankenhauses aufzusuchen und diese dort behandeln zu lassen. Wichtig ist zudem, sämtliche unbehandelte Verletzungen dort u.a. durch Fotos dokumentieren zu lassen.

In einigen Städten, etwa in Hamburg ist eine Versorgung von Gewaltopfern durch das Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) bereits seit dem Jahr 1998 gewährleistet und richtet sich an alle von Gewalteinwirkungen betroffene Personen. Die Verletzungsdokumentation, die Maßnahmen zur Spurensicherung sowie die Erstellung eines (gerichtsverwertbaren) Gutachtens sind für den Verletzten kostenlos und werden auch ohne Auftrag der Kriminalpolizei oder einer anderen Institution durchgeführt. Die resultierenden Ergebnisse unterliegen grundsätzlich der ärztlichen Schweigepflicht. Für das Opfer besteht dadurch ein niedrigschwelliges Angebot, welches 24 Stunden und sieben Tage in der Woche (auch an Feiertagen) verfügbar ist.

Hier finden Sie Hilfe und Kontakt zu einer Gewaltopferambulanz in Ihrer Nähe.