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Nicht zur Veröffentlichung bestimmt

Der Rechtsanwalt Christian Schertz aus Berlin ist insbesondere auf Presserecht und den Schutz von prominenten Mandanten im Bereich ihres Persönlichkeitsrechts fokussiert. In brenzligen Fällen warnt er die Redaktionen auch schon einmal „aus gegebenem Anlass“ davor, über einen bestimmten Sachverhalt einen Prominenten betreffend zu berichten.

Solche „presserechtlichen Informationsschreiben“ enden für gewöhnlich mit dem Satz:

Dieses Schreiben ist ausschließlich zur presserechtlichen Information und nicht zur Veröffentlichung bestimmt.

Natürlich. Man möchte den berühmten Streisand-Effekt verhindern, bei dem der Versuch, eine unliebsame Information zu unterdrücken oder entfernen zu lassen, erst recht eine besondere öffentliche Aufmerksamkeit nach sich zieht und dadurch das Gegenteil erreicht wird. Ebenso möchte man Medienhäuser dazu anhalten, nicht allein aus diesem Schreiben eine „Nachricht“ zu machen – denn dann hätte man selbst das Futter geliefert.

Solche Presseinformationen werden auch direkt über das Presseportal „news aktuell“, ein Tochterunternehmen der dpa, verteilt. Dort sind die Rechtsanwälte Schertz – Bergmann mit einem eigenen Kanal vertreten, der bis ins Jahr 2006 zurück Pressemitteilungen der Rechtsanwälte zum Abruf bereit hält. Günther Jauch ist dort vertreten, Franziska van Almsick, Thomas Gottschalk, Gaby Köster oder auch Nadja Benaissa.

Und was liest man in diesem öffentlichen Presseportal?

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Wenn das kein Widerspruch in sich ist.


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